Das Bundeskartellamt hat mit seiner Pressemitteilung vom 19. Januar 2022 angekündigt, eine aktuelle Sektoruntersuchung im Bereich der Entsorgungswirtschaft in die Wege zu leiten. Dabei kündigt das Amt unverblümt die Prüfung an, ob die namentlich genannte RETHMANN Gruppe künftig auch kleinere Übernahmen anmelden muss.
Im Zuge der 10. GWB-Novelle wurde mit § 39a GWB die deutsche Fusionskontrolle erweitert. Voraussetzung für die Anwendung ist eine aktuelle Sektoruntersuchung, die das Kartellamt nun in Ergänzung zur bereits im Dezember veröffentlichen Untersuchung in die Wege geleitet hat. Aus Sicht von REMONDIS sind die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 39 a GWB keinesfalls gegeben, weswegen die namentliche Nennung des Unternehmens als eigentliches Ziel der Untersuchung – bevor die Tatbestandsvoraussetzungen des § 39 a GWB vom Amt geprüft werden können – mehr als verwundert. Remondis fühlt sich bereits jetzt in seinen Rechten beschwert.









