Bezeichnung rechtsradikal nicht von vorn herein verboten
Karlsruhe (dapd). Das Werturteil „rechtsradikal“ stellt keine von vorn herein unzulässige Beleidigung dar und kann vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Diese Entscheidung hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter muss im Einzelfall entschieden werden, ob …