In Deutschland kann jeder Detektiv werden, die Berufsbezeichnung steht unter keinem speziellen Schutz. Den Ausbildungsberuf Detektiv gibt es in dieser Form also nicht, vielmehr zählt die persönliche Eignung des Einzelnen, um dieses Gewerbe ausführen zu können. Mit der Bezeichnung „Privatdetektiv“ kennzeichnen viele Detekteien deutlich, dass es sich um keine staatliche Institution mit Weisungsbefugnis handelt, wodurch sich Privatdetektive von staatlichen Polizeibeamten unterscheiden. Es ist durchaus möglich, vor der Industrie- und Handelskammer (kurz: IHK) eine Prüfung im Bereich Bewachungsgewerbe abzulegen, jedoch ist dies für das Führen einer Detektei nicht notwendig.









