Deutschland ist weltweit ein anerkannter Messestandort, besonders geprägt durch die internationalen Messen wie zum Beispiel die CeBIT, die Hannover Messe oder die Druckfachmesse DRUPA. Daneben gibt es sehr erfolgreiche kleinere Fachmessen, die ihre Nischen und Konzepte gefunden haben und dadurch den Ausstellern einen Mehrwert bieten.
Starke Logistik-Region
Rheine/Greven bei der Preisverleihung nur einen Punkt hinter dem Erstplatzierten Dortmund. „Natürlich hätten wir uns nach dem ersten Platz im letzten Jahr über einen erneuten Gewinn noch mehr gefreut“, sagt Dr. Manfred Janssen, Geschäftsführer der Rheiner Wirtschaftsförderung EWG. „Doch auch der zweite Platz und der denkbar knappe Vorsprung der Großstadt Dortmund zeigen, dass unsere Region sehr stark in der Logistikbranche aufgestellt ist und hervorragende Standortbedingungen bietet – und genau das zu zeigen, ist Ziel des Wettbewerbs.“
40 Jahre RK Rose+Krieger
Der Mindener Entwickler und Hersteller von Linear-, Profil-, Verbindungs- und Modul-Technik RK Rose+Krieger blickt auf 40 Jahre Unternehmensgeschichte zurück und feierte diesen runden Geburtstag am 30. Juni 2012 mit einem Tag der offenen Tür.
Gesetzte Grenzen
In aller Regel schließt der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag seine Haftung für Mängel am Kaufobjekt dem Käufer gegenüber aus. Dem sind jedoch Grenzen gesetzt. Zum einen kann die Haftung für Vorsatz nicht im Vorhinein erlassen werden, so dass hierauf gegründete Schadenersatzansprüche nicht durch den vertraglichen Haftungsausschluss beseitigt werden können. Zum anderen ist ein solcher Haftungsausschluss des Verkäufers unwirksam, wenn er oder jemand, dessen Kenntnis er sich zurechnen lassen muss, den Mangel kennt und diesen dem Käufer gegenüber arglistig verschweigt. Dies kann durch aktives Tun oder durch Unterlassen trotz bestehender Aufklärungspflicht geschehen.
Überarbeitetes Insolvenzrecht
Zum 01.03.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Durch das ESUG soll die frühzeitige Sanierung von Unternehmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens gefördert und somit mehr Unternehmen vor der Liquidation bewahrt werden.
Privatnutzung von betrieblichen PKW
Grundsätzlich muss die private Nutzung eines betrieblichen PKW sowohl vom Unternehmer als auch vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die gesetzlichen Regeln finden sich in den §§ 6 (1) Nr.4 EStG und 8 (2) EStG. Hiernach kann die private Nutzung nach der sogenannten 1 Prozent-Methode (pauschaliertes Verfahren) oder aufgrund eines Fahrtenbuches (Einzelnachweis) ermittelt werden. Für die Anwendung der 1 Prozent-Methode ist beim Unternehmer zusätzlich nachzuweisen, dass die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent beträgt. Dieser Nachweis ist grundsätzlich bei jeder neuen Anschaffung von PKW zu führen und soll einen repräsentativen Zeitraum von mindestens 3 Monaten umfassen.
E-Bilanz: Ein Weckruf
Das Bundesfinanzministerium bewirbt die E-Bilanz als Mittel zur Entbürokratisierung
Bankvollmacht ist unverzichtbar
In einer Notsituation ist eine Bankvollmacht absolut wichtig. Bei der Vollmacht über das Konto des Inhabers handelt es sich um einen Fall der Stellvertretung. Es gelten hier die §§ 164 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ohne eine besondere Kontovollmacht sind nur die gesetzlichen Vertreter des Kontoinhabers über das Konto verfügungsberechtigt.
Herausforderung für alle Unternehmer
Die Steuerbilanz in Papierform wird zukünftig durch die sogenannte E-Bilanz, abgelöst. Damit müssen bilanzierende Unternehmer demnächst ihre Bilanz in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln und zwar erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 im Jahr 2014.
Die Messe lesen
Messen sind trotz steigender Bedeutung von Online-Medien und Direktmarketing weiterhin ein ganz wichtiges Instrument, um Produkte und Dienstleistungen einem relevanten Interessentenkreis vorzustellen.