Zuckerbrot statt Peitsche

Zuckerbrot statt Peitsche Düsseldorf (dapd). Das Prinzip ist simpel: Lehnt ein Arbeitsloser einen zumutbaren Job ab oder erscheint er nicht zu einem Vorstellungsgespräch, kann ihm die finanzielle Unterstützung gekürzt werden. Mit sanftem Druck vonseiten des Staates sollen Arbeitslose so wieder in die Job-Welt befördert werden. Geht es nach den nordrhein-westfälischen Grünen, soll dieses im Zuge der Hartz-Reformen eingeführte Vorgehen wieder abgeschafft werden. Für den Bundesparteitag am Wochenende in Hannover wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Hinter dem Antrag stehen der NRW-Landesvorsitzende Sven Lehmann, Gesundheitsministerin Barbara Steffens und mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Das Credo lautet: Zuckerbrot statt Peitsche. Anstelle der gängigen Praxis von Androhung und Bestrafung fordern die Grünen eine „Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe“ und „Wahlrechte“ für Arbeitssuchende. Auch die Worte „Motivation“ und „Anerkennung“ werden benutzt, um den Paradigmenwechsel hin zu einer „neuen Kultur“ zu beschreiben. Kein Instrument des Sozialstaates Dass die Sanktionsmaßnahmen im Zuge der Hartz-IV-Reformen eingeführt wurden, hält Lehmann für einen Fehler. „Die Sanktionen haben sich nicht bewährt“, sagte der Landesvorsitzende der Nachrichtenagentur dapd. Das Existenzminimum dürfe grundsätzlich nicht gekürzt werden und müsse frei von Sanktionen bleiben. Zudem seien Androhungen und Bestrafungen „nie ein gutes Instrument in unserem Sozialstaat“. Beim Thema Arbeitsvermittlung geht der Grünen-Politiker von einem grundsätzlich positiven Ansatz aus. „Ich bin überzeugt, dass fast alle Menschen arbeiten wollen.“ Zwar habe es auch immer Menschen gegeben, die nicht arbeiten wollten und dies auch in Zukunft nicht tun würden. „Dieser Teil ist aber verschwindend gering, so dass es sich nicht lohnt, ein solch bürokratisches Monster aufrecht zu erhalten“, sagte Lehmann. Allein vom Verwaltungsaufwand her seien die Sanktionen „viel zu teuer“. Lehmann geht in seiner Kritik so weit, dass er den Nutzen der Strafen komplett infrage stellt. „Es ist nicht nachgewiesen, dass durch schärfere Sanktionen Langzeitarbeitslosigkeit verhindert werden kann“, sagte er. Nirgendwo sei die Wirksamkeit belegt. Stattdessen werde unter den Arbeitslosen ein „Klima der Angst“ erzeugt. Eine halbe Million Strafen bis Juni Im ersten Halbjahr 2012 wurden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern in Deutschland mehr als 520.00 Strafen verhängt – in etwa zwei Dritteln davon wegen Meldeversäumnissen. Ende des Jahres könnte damit erstmals die Marke von einer Million Strafen geknackt werden. Bundesweit gibt es 6,1 Millionen Bezieher von staatlichen Leistungen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider sieht die Lage differenzierter. „Wenn es sich um Formalitäten handelt, dann würde ich auch auf Sanktionen verzichten“, sagte der SPD-Politiker der dapd mit Blick auf verspätete Fristen oder verpasste Termine im Jobcenter. Auch die Kosten stünden dann in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wenn aber bewusst gegen Regeln verstoßen werde, um Geldleistungen zu erhalten, müsse es Sanktionen geben: „Ich bin für Fordern und Fördern.“ dapd (Politik/Politik)

Zeitung: Märklin würde auch nach Verkauf in Göppingen bleiben

Zeitung: Märklin würde auch nach Verkauf in Göppingen bleiben Stuttgart (dapd). Die Modelleisenbahn-Firma Märklin würde einem Zeitungsbericht zufolge auch nach einer Übernahme durch den Bobby-Car-Hersteller Simba-Dickie in Göppingen bleiben. Im Stammwerk und in der Produktionsstätte im ungarischen Györ sei „tolle Arbeit geleistet“ worden, sagte Simba-Dickie-Chef Michael Sieber den „Stuttgarter Nachrichten“. Dort sitze das Know-how. Auch die Märklin-Geschäftsführer Stefan Löbich und Wolfrad Bächle sollen demnach an Bord bleiben. „Wir sind mit Simba Dickie weltweit aktiv und wollen durch unsere Kontakte für Märklin weitere Auslandsmärkte aufbauen“, sagte Sieber weiter. Zuvor war bekanntgeworden, dass Simba-Dickie die Modelleisenbahn-Firma übernehmen will. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Das vorletzte ISAF-Mandat

Das vorletzte ISAF-Mandat Berlin (dapd). Der bis Ende 2014 geplante Truppenabzug aus Afghanistan tritt in seine entscheidende Phase: Innerhalb von nur gut einem Jahr soll ein Drittel aller deutschen Soldaten das Land am Hindukusch verlassen. Das sehen die am Mittwoch in Berlin vorgestellten Eckpunkte zum neuen Bundestagsmandat vor. Erst zu Jahresbeginn waren die ersten 100 der damals auf maximal 4.900 Mann festgesetzten Truppe zurückgeholt worden. „Es wird der vorletzte Schritt auf dem Weg zum Ende des ISAF-Mandats sein“, sagt Verteidigungsminister Thomas de Maizière, als er die Einigung auf die Eckpunkte in Berlin vorstellt. Am 28. November will das Kabinett das Mandat beschließen, im Dezember soll es erstmals im Bundestag beraten werden. Im Januar dann ist ein Beschluss der auf 13 Monate angesetzten Verlängerung geplant. Damit muss der Bundestag Anfang 2014 nur noch ein Mal über einen bewaffneten ISAF-Einsatz deutscher Streitkräfte am Hindukusch entscheiden. In zwei Jahren, so hat es die NATO beschlossen, wird diese Militärmission beendet. Ein neues Kabinetts-Duo Demonstrativ tritt de Maizière zusammen mit Außenminister Guido Westerwelle (FDP) im Auswärtigen Amt vor die Presse, um zu signalisieren, hier arbeiten anders als früher beide Ministerien Hand in Hand. Das ist genauso ungewohnt wie die auch mit der Opposition erzielte Einigung. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte die Bundesregierung mit Vertretern von SPD und Grünen verhandelt. Herausgekommen ist ein Abzugsmandat, das im Januar mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit rechnen kann. Eine solch enge Zusammenarbeit zwischen Verteidigungsministerium und Auswärtigem Amt war selten in den vergangenen Jahren. Zu sehr hatten beide Häuser auf Eigenständigkeit bei der Formulierung von Zielen in Afghanistan geschaut. Westerwelle räumt heute ein, man habe sich von unrealistischen Zielen verabschieden müssen: „einer Art demokratischer Schweiz in der Region“. Und de Maizière sagt immer wieder, die Probleme am Hindukusch seien „nicht allein mit militärischen Mitteln“ lösbar. Abzug mit Augenmaß Vor einem Jahr noch wurde hart um die ersten deutschen Soldaten gerungen, die Afghanistan verlassen sollen. Verzichtet wurde zugunsten von Westerwelles Forderung nach einer Friedensdividende auf eine Papier-Reserve von 350 Mann sowie eine militärisch nicht mehr benötigte Mörser-Einheit. Dann folgte im Herbst die Schließung der beiden Bundeswehr-Feldlager in Faisabad und in Hazrat-e Sultan. Übrig ist noch das Regionale Wiederaufbauteam in Kundus sowie das größte Camp in Masar-i-Scharif – und eine kleine deutsche Beteiligung in Kabul. Die Schließung von Kundus im kommenden Jahr ist bereits beschlossene Sache, auch die Präsenz in der afghanischen Hauptstadt kann absehbar aufgelöst werden. Damit kommt der geplante Abzug mit der dritten Phase an einen Wendepunkt. Denn 2014 soll die Mission der Internationalen Schutztruppe für Afghanistan (ISAF) beendet sein. Für ein erfolgreiches Ende nach 13 Jahren, so de Maizère, gibt es „eine begründete, aber nicht grenzenlose Zuversicht“. dapd (Politik/Politik)

Sinti und Roma in Schleswig-Holstein per Verfassung geschützt

Sinti und Roma in Schleswig-Holstein per Verfassung geschützt Kiel (dapd-nrd). Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein die Volksgruppe der Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. Der Kieler Landtag beschloss am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung der Verfassung. In Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 der Landesverfassung heißt es künftig: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“ Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose verfolgte die Abstimmung im Kieler Landtag von der Besuchertribüne aus. Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) will ein Gremium für deutsche Sinti und Roma einrichten lassen. Es soll mit Abgeordneten aller Fraktionen und Vertretern der Volksgruppe besetzt werden und für das Erreichen des gewollten Schutz im Alltag sorgen. Ähnliche Einrichtungen gibt es bereits für die Belange der Friesen und für die deutsche Minderheit in Dänemark. Wann das Gremium seine Arbeit aufnimmt, steht noch nicht fest. „Ich freue mich sehr über diese parteiübergreifende Grundstimmung, die diesen Schutz jetzt ermöglicht“, sagte Schlie. Das Votum des Landesparlaments sei ein „Signal, das über Schleswig-Holstein hinaus wirken kann“. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) begrüßte den eindeutigen Parlamentsbeschluss. „Der Beschluss ist historisch. Die Sinti und Roma leben seit mehr als sechs Jahrhunderten in Schleswig-Holstein und gehören zu diesem Land wie Deutsche, Dänen und Friesen“, sagte er. Es sei ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, dass sich dies „nun endlich auch in unserer Verfassung widerspiegelt“. Europaweite Beachtung Die Minderheitenbeauftragte des Landes, Renate Schnack, wies auf die europaweite Beachtung des Beschlusses hin. „Die lange verwehrte Anerkennung der Sinti und Roma war ein Fleck auf der weißen Weste unseres Landes. Seit heute kann Schleswig-Holstein wieder zu Recht für sich in Anspruch nehmen, eine faire und international vorbildliche Minderheitenpolitik zu führen.“ Im vergangenen Jahr war die mögliche Aufnahme von Sinti und Roma in die Verfassung noch an der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP gescheitert. Dem erneuten Anlauf von SPD, Grünen, FDP, Piraten und Südschleswigschem Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen Minderheit, stimmte letztlich aber auch die Union zu. Geschätzt 5.000 Sinti und Roma leben vor allem in Kiel, Lübeck und dem Hamburger Umland. dapd (Politik/Politik)

Schröder-Köpf soll Integrationsbeauftragte in Niedersachsen werden

Schröder-Köpf soll Integrationsbeauftragte in Niedersachsen werden Hannover (dapd-nrd). Die SPD-Politikerin Doris Schröder-Köpf soll im Falle eines Wahlsiegs ihrer Partei bei der Landtagswahl offenbar den Posten der Integrationsbeauftragten in Niedersachsen übernehmen. Spitzenkandidat Stephan Weil habe sich entschieden, die Stelle nach einem Regierungswechsel neu zu schaffen und mit der Frau des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu besetzen, berichtete die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe). Eine offizielle Bestätigung gab es zunächst nicht, allerdings beraumte die SPD für Donnerstag eine Pressekonferenz mit Schröder-Köpf in Hannover zum Thema Integration ein. Die CDU reagierte mit Spott und Unglauben auf den Medienbericht. „Eine geeignete Person mit Migrationshintergrund ließ sich offenbar bei den Sozialdemokraten nicht finden“, sagte Ulf Thiele, der Generalsekretär der CDU in Niedersachsen. Es sei unfassbar, dass der SPD-Landesvorsitzende Weil das Integrationsministerium in eine „Staabsstelle“ abwerten und mit einem „politischen C-Promi“ auffüllen wolle. Dies sei eine peinliche „Show-Nummer“. Die 49-jährige Schröder-Köpf kandidiert bei der Landtagswahl im Januar 2013 für den Wahlkreis Hannover-Döhren. dapd (Politik/Politik)

Hamburger Logistik-Netzwerke vereinbaren Kooperation mit Dänemark

Hamburger Logistik-Netzwerke vereinbaren Kooperation mit Dänemark Hamburg (dapd-nrd). Hamburg und Dänemark wollen in der Logistik künftig stärker zusammenarbeiten. Am Mittwoch unterzeichneten Vertreter der Logistiknetzwerke der Hansestadt im Rathaus ein Kooperationsabkommen mit der Öresund-Region. Die Geschäftsführer der Logistik-Initiative Hamburg und des dänischen Transport Innovation Network vereinbarten darin eine enge Zusammenarbeit bei Wissenschaft, Ausbildung, Netzwerkbildung und Marketing. Hintergrund des Abkommens sind die Pläne zum Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung. Es freue ihn besonders, dass die Partner dazu betragen wollten, dass die feste Querung des Fehmarnbelts bald Realität werden könnte, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Oberlandesgericht hat massive Bedenken gegen Netzentgelt-Regelung

Oberlandesgericht hat massive Bedenken gegen Netzentgelt-Regelung Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat in zwei Eilverfahren massive Zweifel an der geltenden Reglung zur Befreiung stromintensiver Industrien von den Netzkosten geäußert. Der 3. Kartellsenat erklärte am Mittwoch, nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer sei die bisherige Regelung rechtswidrig. Es bestünden „erhebliche Bedenken“, ob das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine vollständige Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten erlaube, wie sie die Stromnetzentgeltverordnung vorsehe. Praktische Auswirkungen haben die Bedenken des Gerichts allerdings zunächst nicht, da die Kammer auf eine einstweilige Anordnung verzichtete und die Frage erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr endgültig entscheiden will. Dann könnte die aktuelle Regelung auf der Kippe stehen. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte die Kammer allerdings angedeutet: „Der Gesetzgeber kann das reparieren.“ Dazu müssten die Ausnahmetatbestände für eine Befreiung von den Netzentgelten wohl ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, nicht durch eine Verordnung wie bislang. Fast 170 Stromnetzbetreiber wehren sich gegen Netzentgelte In Düsseldorf hatten zwei Stromnetzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen in Eilverfahren gegen die Netzentgelte und die Abrechnungspraxis für 2011 geklagt. Doch trotz der Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Befreiungsregelung wies das Gericht die Eilanträge auf Aussetzung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Verrechnungsmethode ab. Angesichts zahlreicher Rechtsfragen und der schwierigen Abwicklungsprobleme komme ein solcher Schritt nicht in Betracht. Die Eilentscheidungen sind rechtskräftig. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren soll am 6. März 2013 stattfinden. Doch ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt haben vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht fast 170 Stromnetzbetreiber Beschwerde gegen die Netzengelte eingereicht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angesichts des Prozesses ein generelles Umdenken. „Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierung“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Ausnahmen verteuerten das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Das schade der Akzeptanz der Energiewende. (Aktenzeichen: VI – 3 Kart 65/12 (V) und VI – 3 Kart 14/12 (V)) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BayernLB-Chef hält an Zeitplan für Milliardenrückzahlung fest

BayernLB-Chef hält an Zeitplan für Milliardenrückzahlung fest München (dapd). BayernLB-Chef Gerd Häusler hält bei der Rückzahlung von Milliardenkrediten an den Freistaat trotz aller Schwierigkeiten am bisherigen Zeitplan fest. Das Ziel, fünf Milliarden Euro an Staatshilfe bis 2019 an die Staatsregierung zurückzuzahlen, sei „sehr ambitioniert, aber machbar“, sagte Häusler der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Allerdings gehe Stabilität vor Auszahlung: „Das heißt, dass jede einzelne Auszahlungstranche an eine vorherige Zustimmung seitens der Aufsicht geknüpft ist“, sagte Häusler. In Ungarn drohten der Bank weitere Rückschläge, warnte der BayernLB-Chef. Er schließt nicht aus, dass das ungarische Tochterinstitut MKB eine weitere Kapitalerhöhung benötige. Zurzeit werde die Banktochter „kleiner und verdaulicher“ gemacht, um sie wie geplant bis Ende 2015 zu verkaufen. Die BayernLB muss wegen ihrer 2008 erhaltenen Staatshilfen in Höhe von zehn Milliarden Euro strenge Auflagen der EU-Kommission erfüllen. Das könnte sich in der nächsten Zeit auch auf die Belegschaft auswirken. „Da die Bankbilanz noch erheblich kleiner werden wird, müssen wir auch das Kostenkorsett nochmals anpassen“, sagte Häusler. Eine Schwierigkeit bei seinen Sanierungsbemühungen sei, „dass die Kosten für den Geschäftsbetrieb einer Bank, insbesondere durch die exponentiell steigenden Regulierungsanforderungen, nicht im gleichen Umfang gekürzt werden können, wie die Bilanzsumme schrumpft“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Umschlag im größten deutschen Hafen bricht ein

Umschlag im größten deutschen Hafen bricht ein Hamburg (dapd). Der größte deutsche Seehafen Hamburg meldet als Folge des Wirtschaftseinbruchs in China und Europa einen Umschlagsrückgang: Der Containerumschlag sank im dritten Quartal um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie die Marketingabteilung des Hafens am Mittwoch mitteilte. Zuletzt sei der Umschlag Anfang 2010 während der vorigen Krise so stark gefallen. Für das Gesamtjahr 2012 rechne der Hafen wegen der starken ersten Monate aber mit einem unveränderten Ergebnis von neun Millionen Containern, sagte Marketingchefin Claudia Roller. „Für 2013 bin ich aber positiver gestimmt, weil sich der chinesische Markt für uns verbessert“, sagte Roller. China als Handelspartner macht etwa die Hälfte des Containerumschlags in Hamburg aus. Zuletzt war das Wachstum dort deutlich langsamer verlaufen. Insgesamt erzielte der Containerumschlag in den ersten neun Monaten des Jahres mit 6,7 Millionen Stück einen Rückgang von 0,6 Prozent. Das wichtigste Fahrtgebiet Asien mit 3,6 Millionen Containern verbuchte einen Rückgang von 8 Prozent. Der Handel mit China sank sogar um 12 Prozent. Alle anderen Kernregionen im Containerverkehr des Hamburger Hafens liefen dagegen besser: Der Umschlag mit Zielen in Europa wuchs um mehr als 7 Prozent, Amerika legte um fast 17 Prozent zu. Immer stärker spürt Hamburg die Konkurrenz aus Bremerhaven: Dort wuchs der Umschlag bis Ende September um mehr als 6 Prozent auf knapp unter 5 Millionen Container. Laut Marketingchefin Roller hat die Reederei Maersk – die größte der Welt – Verkehre von Hamburg nach Bremerhaven verlagert. Roller machte klar, dass die Verzögerung der Elbvertiefung auf der Hamburger Hafenwirtschaft lastet. Das Bundesverwaltungsgericht wird wohl erst in der zweiten Hälfte 2013 über Klagen der Umweltverbände entscheiden. Die Elbe soll vertieft werden, damit die neue Generation riesiger Containerschiffe nicht im Flussbett stecken bleibt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Chef muss Forderung nach Attest am ersten Fehltag nicht begründen

Chef muss Forderung nach Attest am ersten Fehltag nicht begründen Erfurt (dapd). Ein Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen schon am ersten Krankheitstag von Beschäftigten den Arztbesuch fordern. Das Entgeltfortzahlungsgesetz berechtige den Arbeitgeber, vom ersten Tag der Erkrankung an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Das Gericht wies die Revision einer Redakteurin ab, die sich durch die Weisung, stets am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen, schikaniert sah. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer das Attest über seine Arbeitsunfähigkeit spätestens vier Kalendertage nach der Erkrankung vorlegen. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“, heißt es in dem Gesetz allerdings auch. Es stehe im Ermessen des Arbeitgebers, diese Berechtigung auch auszuüben, stellte das Bundesgericht klar. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss der Chef die Entscheidung, gleich am ersten Krankheitstag den Arztbesuch zu verlangen, nicht begründen. Gegen den betroffenen Arbeitnehmer müsse auch kein begründeter Verdacht bestehen, er habe schon einmal eine Erkrankung nur vorgetäuscht, urteilten die höchsten Arbeitsrichter. Nur wenn ein Tarifvertrag das Recht auf eine frühzeitige Vorlage des Attests ausdrücklich ausschließt, steht dieses dem Arbeitgeber auch nicht zu. Höchste Arbeitsrichter folgen den Vorinstanzen In Revision beim Bundesarbeitsgericht war eine Rundfunkredakteurin gegangen, der 2010 beim WDR zunächst ein Dienstreiseantrag abgelehnt worden war. Am vorgesehenen Reisetag meldete sich die Redakteurin krank und erschien am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin von ihr in einem Schreiben, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“. Dagegen klagte die Redakteurin erst beim Arbeitsgericht und dann beim Landesarbeitsgericht in Köln. Die Weisung, früher als am vierten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, bedürfe der sachlichen Rechtfertigung. Ansonsten sei sie willkürlich und verletze das Verbot von Schikanen. Beide Vorinstanzen lehnten die Klage der Redakteurin ab. Das Landesarbeitsgericht verwies zwar auf juristische Literatur, wonach der Arbeitgeber seine Weisung begründen können muss, folgte dieser Auffassung aber nicht. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichtes sagte, nach dem Gesetz könne der Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Krankheitstag sogar bereits die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dies gelte aber nur, wenn die prompte Übermittlung der Bescheinigung zumutbar sei. Für Kranke sei das aber häufig nicht zumutbar. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 886/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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