Berlin (dapd). SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sieht ein reale Machtoption für Rot-Grün nach der Bundestagswahl 2013. Derzeit liege die SPD in den Umfragen bei 28 bis 30 Prozent, er sei überzeugt, dass es im Wahlkampf gelingen könne, da noch „drei bis vier Punkte draufzulegen“, sagte Steinbrück am Donnerstagabend in Berlin. „Wenn die Grünen ihr Niveau halten, dann haben wir eine Mehrheit.“ Die schwarz-gelbe Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe dagegen „keine Perspektive“, ihre Arbeit fortsetzen zu können. Der zuletzt vor allem wegen seiner Nebeneinkünfte als Parlamentarier unter Druck geratene Kanzlerkandidat kann zudem keinen schlechten Start seiner Kampagne erkennen, da der Wahlkampf für ihn noch gar nicht begonnen habe. „Wir sind jetzt nicht im Wahlkampfmodus“, sagte Steinbrück. Dieser beginne „frühestens“ nach dem Wahlprogrammparteitag der SPD „im April oder Mai“. Niemand ertrage eine monatelangen „Beauty-Contest“. Über seine Honorare als Vortragsredner sagte Steinbrück: „Ich bleibe dabei, ich habe nichts Unrechtes getan. Er habe seine Einkünfte zudem „offengelegt wie kein Anderer“. Zum Abgang des Unternehmers Roman Maria Koidl als sein Online-Berater sagte Steinbrück, dieser habe in der SPD-Zentrale keinen Vertrag gehabt, aber „umfangreiche Vorschläge gemacht, die zu einer revolutionären Umstellung im Willy-Brandt-Haus geführt hätten“. Das berufliche Vorleben Koidls als Hedgefonds-Berater sei für ihn „nicht ausschlaggebend“ gewesen. „Berührende Solidarität“ der Genossen Steinbrück bedankte sich für die „bemerkenswerte“ und „berührende“ Solidarität, die er derzeit von der SPD erfahre, obwohl er mit der Partei früher „provozierend umgegangen“ sei. Zugleich stellte er klar, dass er seine Kanzlerkandidatur trotz aller Vorwürfe aufrecht erhalten werde. Er könne doch nicht sagen: „Wenn es so ist Herr Förster, lege ich das Reh wieder auf die Lichtung zurück“, scherzte der Kandidat. Mit den Worten: „Sie werden mich in den nächsten elf Monaten nicht anders erleben, als ich bin“, lehnte Steinbrück eine „politische Geschlechtsumwandlung“ ab. Er wolle sich „treu bleiben, ohne borniert zu sein“. Im Wahlkampf werde er um diejenigen werben, die „es in der Politik etwas anders machen wollen“. Zwar gebe es derzeit möglicherweise keine Wechselstimmung gegen die Kanzlerin. Viele Bürger fragten sich aber, „ob etwas in der Unwucht ist in dieser Gesellschaft“. Unter anderem kündigte Steinbrück eine Initiative gegen die steigenden Mieten an. dapd (Politik/Politik)
Auftritt des iranischen Botschafters an Viadrina sorgt für Proteste
Frankfurt (Oder) (dapd). Scharfe Proteste hat die Einladung des iranischen Botschafters Ali Reza Sheikh Attar an die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hervorgerufen. Attar eröffnete dort am Donnerstagabend eine Ausstellung über eine Studienreise von Viadrina-Studenten auf den Spuren frühgeschichtlicher Hochkulturen durch den Iran. Vertreter der Universität zeigten Verständnis für die Äußerungen der Kritiker, verwiesen aber zugleich auf die Notwendigkeit eines kulturellen Dialogs. Proteste vor der Universität blieben aus. Der Viadrina-Historiker Andreas Graeber sagte zur Eröffnung der Ausstellung, die Europa-Universität sei immer ein Ort der Begegnung gewesen. Die Freiheit von Forschung und Lehre, die in vielen Ländern nicht selbstverständlich sei, gebe auch das Recht, Vertreter eines Landes einzuladen, das in der Kritik stehe. Der Dialog zwischen Deutschland und Iran lasse sich derzeit eher auf kultureller als politischer Ebene vertiefen. Zugleich dankte Graeber dem Botschafter für die Unterstützung bei der Vorbereitung der Reise. Auch Attar selbst rief zum kulturellen Dialog auf. „Mit dem iranischen Botschafter hat die Universität den falschen Mann eingeladen“, sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, auf dem Portal „Bild.de“: „Ich meine, Herr Attar ist weniger Experte für antike persische Baukunst als für Unterdrückung von Menschenrechten und Demokratie.“ Menschenrechtsgesellschaft spricht von „Skandal“ Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bezeichnete die Einladung des Botschafters als „Skandal“. „Die Regierung, die Botschafter Ali Reza Sheikh Attar repräsentiert, bestreitet das Existenzrecht Israels, bekennt sich stolz zur Unterstützung von Terrorgruppen wie der Hamas, und hochrangige Vertreter dieses Regimes haben wiederholt den Holocaust geleugnet“, heißt es in einem offenen Brief der IGFM an Viadrina-Präsident Gunter Pleuger. „Das Hofieren von Vertretern diktatorischer Staaten durch brandenburgische Institutionen ist eine Schande“, sagte der CDU-Landtagsfraktionschef Dieter Dombrowski. Der Empfang des Botschafters sei ein „Schlag ins Gesicht der Opfer des Mullah-Regimes“. Vertreter der Studenten äußerten am Rande, dass sie die Unmutsbekundungen respektierten. Es wäre aber schade, wenn das die eigentliche Intention der Ausstellung überlagere. Die Ausstellung unter dem Titel „Paläste der Macht, Häuser des Glaubens“ wurde von 25 Studenten der Kulturgeschichte gestaltet. Sie waren im Frühjahr drei Wochen lang auf den Spuren frühgeschichtlicher Hochkulturen durch das Land gereist und stellen sowohl ihre wissenschaftlichen Ergebnisse als auch ihre persönlichen Eindrücke vor. dapd (Politik/Politik)
Flüchtlingsbeauftragte enttäuscht über Treffen mit Asylsuchenden
Berlin (dapd-bln). Nach einem Treffen mit den am Brandenburger Tor protestierenden Flüchtlingen hat sich die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), enttäuscht über dessen Verlauf gezeigt. Seitens der Flüchtlinge sei eine „große Chance“ vertan worden, sagte Böhmer am Donnerstagabend auf dapd-Anfrage. „Wir erlebten eine einzige politische Demonstration. Anstatt konkret ihre Situation zu schildern, gaben sie zahlreiche politische Absichtserklärungen von sich“, sagte Böhmer. Bei dem Gespräch waren auch Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages anwesend. Die Flüchtlinge hatten in der vergangenen Woche ihren Hungerstreik wieder aufgenommen. Am 24. Oktober hatten sie aus Protest gegen die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland schon einmal die Nahrungsaufnahme verweigert. Am 1. November hatten sie den Streik nach einem Gespräch mit der Flüchtlingsbeauftragten abgebrochen. Die Flüchtlinge fordern die Anerkennung aller Asylsuchenden als politisch Geflüchtete, den Stopp aller Abschiebungen, die Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht sowie die Abschaffung der Unterbringung in Lagern. dapd (Politik/Politik)
E.on muss 38-Millionen-Euro-Geldbuße zahlen
Brüssel (dapd). Niederlage für E.on: Deutschlands größter Energieversorger muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen der EU ein Bußgeld von 38 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in letzter Instanz eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2008. Der Hintergrund: Nach einer Durchsuchung von E.on-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. Die Siegel der Kommission bestehen aus einem Kunststoffaufkleber. Versucht man, sie zu entfernen, reißen sie nicht, sondern sowohl auf ihrer Oberfläche als auch auf ihrer klebenden Unterseite erscheint der Schriftzug „VOID“ (Ungültig), der nicht entfernt werden kann. Dieser Schriftzug war sichtbar, als das EU-Team am zweiten Prüfungstag zurückkam. E.on wies die Vorwürfe stets zurück und machte Überalterung für die beanstandeten Veränderungen am Siegel verantwortlich. Doch scheiterte der Konzern vor dem Europäischem Gericht und jetzt auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit seinen Beschwerden. Das oberste EU-Gericht erklärte am Donnerstag, ein Unternehmen könne den Beweiswert eines Siegels nicht unter Berufung auf die bloße Möglichkeit eines Mangels infrage stellen. Denn dies würde jede Verwendung von Siegeln unmöglich machen. Auch die Höhe der Geldbuße könne nicht als überhöht angesehen werden. Schließlich entspreche sie gerade einmal 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Möglich gewesen wären bis zu zehn Prozent. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Konzernsprecher sagte auf dapd-Anfrage: „Wir haben die Entscheidung zu akzeptieren.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Deutschen Lehman-Insolvenzverwalter erwartet riesiges Honorar
Frankfurt/Main (dapd). Im größten deutschen Abwicklungsverfahren aller Zeiten erwartet den Insolvenzverwalter der deutschen Tochter der US-Investmentbank Lehman Brothers ein Honorar von bis zu 800 Millionen Euro. Diese Höhe ergebe sich aus der Gebührenordnung für derartige Verfahren, sagte Hubertus Kolster, Managing Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Damit bestätigte er einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Demnach beläuft sich die Insolvenzmasse entgegen früheren Erwartungen auf mehr als 15 Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter der deutschen Lehman-Tochter und ebenfalls Partner bei CMS, Michael Frege, habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Honorarerwartung bestätigt habe. „Es gibt subtile Versuche der Einflussnahme einiger Hedgefonds, sie deuten an, unser Honorar möglicherweise zu skandalisieren, falls man sich über das Honorar des Insolvenzverwalters nicht einig werde“, begründete Kolster das Gutachten. Sein Kollege Frege habe sich mit dem Gutachten absichern wollen. Kolster schränkte ein, dass seine Kanzlei nicht den Maximalbetrag von 800 Millionen Euro für das seit 2008 laufende Verfahren fordern wolle. „Es steht uns aber auch gut zu Gesicht, hier behutsam und angemessen vorzugehen, so dass wir am Ende nicht in diese Region kommen werden“, erklärte der Rechtsanwalt. Er gab zu bedenken, dass sich der bisherige Aufwand in dem Verfahren bereits auf etwa 210 Millionen Euro belaufe. Am Ende entscheide aber allein das Insolvenzgericht über die Höhe des Honorars, allerdings nach Maßgabe der Gebührenordnung. Bundesbank kann auf Rückzahlung von 5,6 Milliarden Euro hoffen Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers hatte im September 2008 die Finanzkrise ausgelöst. In der Folge musste auch die deutsche Tochter in Frankfurt Insolvenz anmelden. Größter Gläubiger ist Kolster zufolge die Bundesbank mit 5,6 Milliarden Euro. Danach komme der Einlagensicherungsfonds der Banken, der Kunden nach der Pleite schadlos gehalten habe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Merkel: Zweite Etappe könnte für Einigung auf Haushalt nötig werden
Brüssel (dapd). Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Erwartungen auf eine zügige Einigung auf den mehrjährigen EU-Haushalt gedämpft. Es sei zwar wichtig, eine Lösung zu finden. Ob das bis zum Freitag gelinge, „das weiß ich nicht. Es kann auch sein, dass wir noch eine weitere Etappe brauchen“, sagte Merkel am Donnerstag bei ihrer Ankunft in Brüssel. Sie gehe konstruktiv in die Gespräche. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung müsse aber darauf geachtet werden, „dass die Ausgaben nicht zu groß werden“, so die Kanzlerin. Deutschland fordert gegenüber dem Entwurf von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy weitere Einschnitte sowie eine effizientere Verwendung der EU-Mittel für Investitionen in Forschung und Entwicklung. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Politik)
Bremsprobleme bremsen neue ICE-Züge von Siemens vorerst aus
Berlin (dapd). Die Bahn muss im Winter auf die versprochenen neuen ICE-Züge von Siemens verzichten. Um mindestens zwei Monate verzögert sich die für Anfang Dezember zugesagte Auslieferung von acht Einheiten des Typs Velaro D an die Deutsche Bahn AG (DB), wie ihr Technikvorstand Volker Kefer am Donnerstag in Berlin mitteilte. Er machte Softwareprobleme für die Verzögerung verantwortlich. Sie sorgten nach Angaben von Bundesbehörden für Fehlermeldungen beim Bremsen. Der Bahn geht damit ihre geplante Reserve für witterungsbedingte Ausfälle im Winter verloren. Der Winterfahrplan tritt am 9. Dezember in Kraft. Fernverkehrschef Berthold Huber bedauerte den Ausfall der Züge vor allem auch deshalb, weil die Bahn gerade einen Rekordansturm im Fernverkehr erlebe. Er wies darauf hin, dass die DB für 40 Millionen Euro extra eine neue Werkstatt für die Züge in Frankfurt-Griesheim gebaut habe. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist nach den Worten seines Sprechers Sebastian Rudolph „stocksauer“ über die neuerliche Verzögerung der ICE-Auslieferung. Er begründete das am Donnerstag damit, dass „feste Zusagen von allerhöchster Ebene nicht eingehalten worden sind“. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) machte nach Ministeriumsangaben auch Bremsprobleme bei Doppeltraktion – also der Zusammenkoppelung zweier Züge – für die Nichtzulassung geltend. Siemens habe für (den morgigen) Freitag einen Zeitplan für die Beseitigung der Mängel zugesagt, hieß es weiter. Das EBA hatte nach Angaben des Ministeriums ausstehende Sicherheitsnachweise angemahnt. Für Einfachtraktion zugelassen Die Züge seien zwar für Einfachtraktion – also zur Fahrt ohne angehängten zweiten Zug – in Deutschland zugelassen. Die Ausweitung auf Doppeltraktion mache aber Änderungen in Hard- und Software nötig. In der Zeit vom 5. bis 16. November habe Siemens dem EBA Vorabgutachten übergeben. Bei deren Auswertung „haben sich viele, teils gravierende, Mängel … unter anderem im Zusammenhang mit der Bremse – gezeigt“. Als Beispiele wurden die „Bestätigung eines korrekten Verhaltens trotz Fehler“ bei einer Bremsprobe und „Verzögertes Einsetzen der Bremswirkung“ genannt und daraus die Konsequenz gezogen: „Für den derzeitigen Fahrzeugzustand ist aus Sicht von EBA, EBC und aus Sicht der Gutachter keine Inbetriebnahmegenehmigung möglich.“ EBC ist die europäische Eisenbahn-Zertifizerungsbehörde. Siemens hatte am Mittwochabend mitgeteilt, die Übergabe einsatzbereiter Züge der Baureihe 407 verzögere sich über Anfang Dezember hinaus. Der Konzern bedauerte die erneute Verzögerung ausdrücklich. Insgesamt umfasst die Lieferung 16 Züge im Auftragswert von 500 Millionen Euro. Ungeachtet dessen hat Siemens der DB drei Züge für Schulungszwecke überlassen. Ursprünglich war die Auslieferung schon für 2011 vorgesehen. Nach mehrmaligem Aufschub hatte Siemens-Chef Peter Löscher im Beisein von Ramsauer und Bahnchef Rüdiger Grube zugesagt, bis zum (morgigen) 23. November für acht Züge die Zulassung zu erlangen. Siemens führte Probleme mit der Steuerung der elektronischen Leit- und Sicherungssysteme als Begründung für den Aufschub an. Kefer sagte, zum einen habe es Ausfälle beim Kontakt mit der Linienzugbeeinflussung gegeben, dem DB-Steuerungssystem für Hochgeschwindigkeitszüge. Das habe bei Testfahrten zu Sofortbremsungen geführt. Als zweites monierte die Bahn, dass sich zusammengekoppelte Züge nicht sofort „elektronisch verstanden“ hätten. Schließlich funktionierten nach dapd-Informationen die Hauptschalter in den Bordrestaurants ebenso wie der Wasserabfluss in der Küche nicht zuverlässig. Bahn will Wettbewerb forcieren Kefer sagte auf die Frage nach einem möglichen Wechsel des Anbieters, es gebe weltweit sehr wenige Hersteller von Hochgeschwindigkeitszügen. Im Nahverkehr versuche die Bahn bereits, den „Wettbewerb zu forcieren“. Auch das müsse aber mit Augenmaß geschehen. Die Frage nach finanziellen Forderungen der Bahn an Siemens ließ Kefer offen. Auch die Zulassungen dieser Züge für das Ausland verzögerten sich, sagte Huber. Mit einer Betriebserlaubnis für die Strecke von Süddeutschland nach Paris sei nicht vor 2014, für Belgien 2015 und für Nordfrankreich nicht vor 2016 zu rechnen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert
Berlin (dapd). Das Scheitern eines Härtefallfonds für die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler stößt auf Kritik. Damit sei das geplante Patientenrechtegesetz „nur ein Placebo“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin. Die Grünen warfen der Union vor, eingeknickt zu sein. Die FDP wies den Vorwurf zurück, der Härtefallfonds sei an ihr gescheitert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun in der kommenden Woche weitgehend unverändert im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, die FDP habe einen Unions-Vorschlag, einen Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz zu verankern, verhindert. Der Fonds wäre in den Fällen eingesprungen, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, aber letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) argumentierten laut Bericht jedoch, ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds unterlaufe das deutsche Haftungssystem, das eine individuelle Haftung mit der Verpflichtung zum Schadenersatz vorsehe. Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nannte es nicht redlich, der FDP vorzuwerfen, einen Härtefallfonds verhindert zu haben. „Ein Härtefallfonds ist also nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst.“ Das müsse auch die Union zur Kenntnis nehmen. „Denn Tatsache ist, dass die Unionsfraktion mehrfach ein Konzept erarbeiten und vorstellen wollte, bis heute jedoch nichts vorgelegt hat“, erläuterte die Abgeordnete. FDP sieht Konflikt mit Grundprinzipien des Haftungssystems Ganz offensichtlich hätten auch in der Union die vielen offenen Punkte nicht geklärt werden können, „von der Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz“. Ein Härtefallfonds „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, unterstrich die FDP-Politikerin. Dagegen monierte Brysch: „Wenn es um Patientenrechte von Schwerkranken geht, dann ist es mit dem Einsatz für Bürgerrechte in der FDP schnell vorbei.“ Weder wolle sie die Beweislastumkehr, noch den Notnagel in Form des Härtefallfonds einführen. Dabei seien die 60 Millionen Euro, die für die Finanzierung gedacht waren, „lächerlich wenig“. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung fügte hinzu: „Wollte sich die christlich-liberale Koalition noch am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg machen, ein zukunftsweisendes ‚Patientenschutzgesetz‘ zu schaffen, bleibt heute nur eine Textsammlung aus bestehender Rechtsprechung übrig.“ Die Grünen-Expertin für Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink, nannte es „sehr bedauerlich, dass die CDU nicht das Rückgrat hatte, eine durchgreifende Verbesserung für schwer geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen“. Das geplante Patientenrechtegesetz werde die Situation von Opfern von Behandlungsfehlern somit nicht wirklich verbessern. Bei gutem Willen wäre es aus Klein-Schmeinks Auffassung möglich, sich im Interesse der Patienten schnell auf eine tragfähige Lösung zu einigen. Es gehe um eine gezielte Ergänzung des Haftungsrechts zugunsten von Patienten, die einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Patientenrechte sollen übersichtlicher werden Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf an, die Patientenrechte übersichtlicher zu machen. Bislang sind sie im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreut. Nun soll der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Definiert wird darin die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Patienten sollen umfassend und in verständlicher Sprache über Untersuchungen, Diagnose und Therapie informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt. Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Ferner soll in gravierenden Fällen künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. dapd (Politik/Politik)
Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt
Augsburg (dapd). Prominenter Zeuge im neu aufgerollten Prozess um Steuerhinterziehung und Bestechung gegen den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber: Max Strauß, ältester Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wurde am Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht vernommen. Der 53-Jährige bekräftigte, niemals Provisionen von seinem einstigen Geschäftspartner Schreiber verlangt, versprochen bekommen oder erhalten zu haben. Früheren Vorwürfen zufolge soll Schreiber unter dem Namen „Maxwell“ Geld für Strauß auf einem Schweizer Nummernkonto gebunkert haben. Das konnte allerdings nie nachgewiesen werden. In einem Prozess wegen entsprechender Steuerhinterziehung war Strauß 2007 freigesprochen worden. Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung. Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber droht Verurteilung auch wegen Bestechung In der Neuauflage des Prozesses soll geprüft werden, ob der 78 Jahre alte Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. In diesem Zusammenhang bestätigte Strauß, dass Schreiber in Kanada eine Wohnung hatte: „Ich weiß, dass er in Ottawa einen Wohnsitz hatte.“ Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Schließlich hatte der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls in dem Prozess als Zeuge jüngst über Bestechungsversuche Schreibers berichtet. Eine Prozessende ist derzeit nicht absehbar, zumal die Verhandlungsdauer wegen Schreibers schwerer Erkrankung auf vier Stunden pro Tag begrenzt ist. Die Vernehmung von Pfahls in dem Prozess soll am 19. Dezember weitergehen. Anschließend wollen Schreibers Anwälte eine umfassende Einlassung zum gesamten Prozess abgeben, die zwei Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird, wie sie am Donnerstag ankündigten. Zum Inhalt wurde nichts bekannt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (28. November) fortgesetzt. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat entscheidet über das Steuerabkommen mit der Schweiz
Berlin (dapd). Der Bundesrat entscheidet am Freitag über das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. Die SPD versicherte vorab, die von ihr organisierte Ablehnungsfront in der Länderkammer stehe. Im Gegensatz zum Bundestag, der den Vertrag mit der Schweiz Ende Oktober billigte, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Länderkammer keine Mehrheit. Deshalb ist es auch möglich, dass acht weitere Gesetze – wie von den Fachausschüssen verlangt – in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine Nachbesserung nicht möglich. Denn mit dem Gesetz wird ein völkerrechtlicher Vertrag umgesetzt. Er sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben anonym. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß erklärte am Donnerstag, trotz der „Lockangebote“ von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden die Länder den Vertrag ablehnen. „Das Steuerabkommen stellt auch nach den Änderungen immer noch einen starken Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit und ein zu großzügiges Entgegenkommen gegenüber Steuerkriminellen dar“, sagte Poß. Wenn das „völlig missratene Abkommen mit der Schweiz“ scheitere, sei das positiv, denn dann rücke Europa dem Ziel eines automatischen Informationsaustausches näher. Dem Bundesrat liegen insgesamt 29 Gesetze zur Entscheidung vor. In acht Fällen fordern die Ausschüsse der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten. Nicht einverstanden sind die Fachpolitiker mit der höheren Verdienstgrenze für Minijobs, der Senkung des Rentenbeitrags, dem Jahressteuergesetz sowie den neuen Regeln für Unternehmensbesteuerung und Finanzaufsicht. Bedenken haben die Ausschüsse auch gegen die Reform der Sicherungsverwahrung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Änderungen der Gewerbeordnung. Da einige Gesetze bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, steht dem Vermittlungsausschuss eine Menge Arbeit ins Haus. Am 12. Dezember wollen die Vermittler zudem noch über eine ganze Liste von Gesetzen entscheiden, die ihnen seit Monaten vorliegen. Denn am Mittwochabend hatte der Vermittlungsausschuss erneut die Beratungen über steuerliche Anreize bei der Gebäudesanierung und das Gesetz zum Abbau der Kalten Progression vertagt. Und auch beim Meldegesetz konnten Bund und Länder keine Einigung erzielen. Vertreter der Koalition und der Opposition warfen sich anschließend gegenseitig vor, eine Einigung zu blockieren. dapd (Politik/Politik)