E.on muss 38-Millionen-Euro-Geldbuße zahlen

E.on muss 38-Millionen-Euro-Geldbuße zahlen Brüssel (dapd). Niederlage für E.on: Deutschlands größter Energieversorger muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen der EU ein Bußgeld von 38 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in letzter Instanz eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2008. Der Hintergrund: Nach einer Durchsuchung von E.on-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. Die Siegel der Kommission bestehen aus einem Kunststoffaufkleber. Versucht man, sie zu entfernen, reißen sie nicht, sondern sowohl auf ihrer Oberfläche als auch auf ihrer klebenden Unterseite erscheint der Schriftzug „VOID“ (Ungültig), der nicht entfernt werden kann. Dieser Schriftzug war sichtbar, als das EU-Team am zweiten Prüfungstag zurückkam. E.on wies die Vorwürfe stets zurück und machte Überalterung für die beanstandeten Veränderungen am Siegel verantwortlich. Doch scheiterte der Konzern vor dem Europäischem Gericht und jetzt auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit seinen Beschwerden. Das oberste EU-Gericht erklärte am Donnerstag, ein Unternehmen könne den Beweiswert eines Siegels nicht unter Berufung auf die bloße Möglichkeit eines Mangels infrage stellen. Denn dies würde jede Verwendung von Siegeln unmöglich machen. Auch die Höhe der Geldbuße könne nicht als überhöht angesehen werden. Schließlich entspreche sie gerade einmal 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Möglich gewesen wären bis zu zehn Prozent. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Konzernsprecher sagte auf dapd-Anfrage: „Wir haben die Entscheidung zu akzeptieren.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Deutschen Lehman-Insolvenzverwalter erwartet riesiges Honorar

Deutschen Lehman-Insolvenzverwalter erwartet riesiges Honorar Frankfurt/Main (dapd). Im größten deutschen Abwicklungsverfahren aller Zeiten erwartet den Insolvenzverwalter der deutschen Tochter der US-Investmentbank Lehman Brothers ein Honorar von bis zu 800 Millionen Euro. Diese Höhe ergebe sich aus der Gebührenordnung für derartige Verfahren, sagte Hubertus Kolster, Managing Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Damit bestätigte er einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Demnach beläuft sich die Insolvenzmasse entgegen früheren Erwartungen auf mehr als 15 Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter der deutschen Lehman-Tochter und ebenfalls Partner bei CMS, Michael Frege, habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Honorarerwartung bestätigt habe. „Es gibt subtile Versuche der Einflussnahme einiger Hedgefonds, sie deuten an, unser Honorar möglicherweise zu skandalisieren, falls man sich über das Honorar des Insolvenzverwalters nicht einig werde“, begründete Kolster das Gutachten. Sein Kollege Frege habe sich mit dem Gutachten absichern wollen. Kolster schränkte ein, dass seine Kanzlei nicht den Maximalbetrag von 800 Millionen Euro für das seit 2008 laufende Verfahren fordern wolle. „Es steht uns aber auch gut zu Gesicht, hier behutsam und angemessen vorzugehen, so dass wir am Ende nicht in diese Region kommen werden“, erklärte der Rechtsanwalt. Er gab zu bedenken, dass sich der bisherige Aufwand in dem Verfahren bereits auf etwa 210 Millionen Euro belaufe. Am Ende entscheide aber allein das Insolvenzgericht über die Höhe des Honorars, allerdings nach Maßgabe der Gebührenordnung. Bundesbank kann auf Rückzahlung von 5,6 Milliarden Euro hoffen Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers hatte im September 2008 die Finanzkrise ausgelöst. In der Folge musste auch die deutsche Tochter in Frankfurt Insolvenz anmelden. Größter Gläubiger ist Kolster zufolge die Bundesbank mit 5,6 Milliarden Euro. Danach komme der Einlagensicherungsfonds der Banken, der Kunden nach der Pleite schadlos gehalten habe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Merkel: Zweite Etappe könnte für Einigung auf Haushalt nötig werden

Merkel: Zweite Etappe könnte für Einigung auf Haushalt nötig werden Brüssel (dapd). Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Erwartungen auf eine zügige Einigung auf den mehrjährigen EU-Haushalt gedämpft. Es sei zwar wichtig, eine Lösung zu finden. Ob das bis zum Freitag gelinge, „das weiß ich nicht. Es kann auch sein, dass wir noch eine weitere Etappe brauchen“, sagte Merkel am Donnerstag bei ihrer Ankunft in Brüssel. Sie gehe konstruktiv in die Gespräche. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung müsse aber darauf geachtet werden, „dass die Ausgaben nicht zu groß werden“, so die Kanzlerin. Deutschland fordert gegenüber dem Entwurf von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy weitere Einschnitte sowie eine effizientere Verwendung der EU-Mittel für Investitionen in Forschung und Entwicklung. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Politik)

Bremsprobleme bremsen neue ICE-Züge von Siemens vorerst aus

Bremsprobleme bremsen neue ICE-Züge von Siemens vorerst aus Berlin (dapd). Die Bahn muss im Winter auf die versprochenen neuen ICE-Züge von Siemens verzichten. Um mindestens zwei Monate verzögert sich die für Anfang Dezember zugesagte Auslieferung von acht Einheiten des Typs Velaro D an die Deutsche Bahn AG (DB), wie ihr Technikvorstand Volker Kefer am Donnerstag in Berlin mitteilte. Er machte Softwareprobleme für die Verzögerung verantwortlich. Sie sorgten nach Angaben von Bundesbehörden für Fehlermeldungen beim Bremsen. Der Bahn geht damit ihre geplante Reserve für witterungsbedingte Ausfälle im Winter verloren. Der Winterfahrplan tritt am 9. Dezember in Kraft. Fernverkehrschef Berthold Huber bedauerte den Ausfall der Züge vor allem auch deshalb, weil die Bahn gerade einen Rekordansturm im Fernverkehr erlebe. Er wies darauf hin, dass die DB für 40 Millionen Euro extra eine neue Werkstatt für die Züge in Frankfurt-Griesheim gebaut habe. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist nach den Worten seines Sprechers Sebastian Rudolph „stocksauer“ über die neuerliche Verzögerung der ICE-Auslieferung. Er begründete das am Donnerstag damit, dass „feste Zusagen von allerhöchster Ebene nicht eingehalten worden sind“. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) machte nach Ministeriumsangaben auch Bremsprobleme bei Doppeltraktion – also der Zusammenkoppelung zweier Züge – für die Nichtzulassung geltend. Siemens habe für (den morgigen) Freitag einen Zeitplan für die Beseitigung der Mängel zugesagt, hieß es weiter. Das EBA hatte nach Angaben des Ministeriums ausstehende Sicherheitsnachweise angemahnt. Für Einfachtraktion zugelassen Die Züge seien zwar für Einfachtraktion – also zur Fahrt ohne angehängten zweiten Zug – in Deutschland zugelassen. Die Ausweitung auf Doppeltraktion mache aber Änderungen in Hard- und Software nötig. In der Zeit vom 5. bis 16. November habe Siemens dem EBA Vorabgutachten übergeben. Bei deren Auswertung „haben sich viele, teils gravierende, Mängel … unter anderem im Zusammenhang mit der Bremse – gezeigt“. Als Beispiele wurden die „Bestätigung eines korrekten Verhaltens trotz Fehler“ bei einer Bremsprobe und „Verzögertes Einsetzen der Bremswirkung“ genannt und daraus die Konsequenz gezogen: „Für den derzeitigen Fahrzeugzustand ist aus Sicht von EBA, EBC und aus Sicht der Gutachter keine Inbetriebnahmegenehmigung möglich.“ EBC ist die europäische Eisenbahn-Zertifizerungsbehörde. Siemens hatte am Mittwochabend mitgeteilt, die Übergabe einsatzbereiter Züge der Baureihe 407 verzögere sich über Anfang Dezember hinaus. Der Konzern bedauerte die erneute Verzögerung ausdrücklich. Insgesamt umfasst die Lieferung 16 Züge im Auftragswert von 500 Millionen Euro. Ungeachtet dessen hat Siemens der DB drei Züge für Schulungszwecke überlassen. Ursprünglich war die Auslieferung schon für 2011 vorgesehen. Nach mehrmaligem Aufschub hatte Siemens-Chef Peter Löscher im Beisein von Ramsauer und Bahnchef Rüdiger Grube zugesagt, bis zum (morgigen) 23. November für acht Züge die Zulassung zu erlangen. Siemens führte Probleme mit der Steuerung der elektronischen Leit- und Sicherungssysteme als Begründung für den Aufschub an. Kefer sagte, zum einen habe es Ausfälle beim Kontakt mit der Linienzugbeeinflussung gegeben, dem DB-Steuerungssystem für Hochgeschwindigkeitszüge. Das habe bei Testfahrten zu Sofortbremsungen geführt. Als zweites monierte die Bahn, dass sich zusammengekoppelte Züge nicht sofort „elektronisch verstanden“ hätten. Schließlich funktionierten nach dapd-Informationen die Hauptschalter in den Bordrestaurants ebenso wie der Wasserabfluss in der Küche nicht zuverlässig. Bahn will Wettbewerb forcieren Kefer sagte auf die Frage nach einem möglichen Wechsel des Anbieters, es gebe weltweit sehr wenige Hersteller von Hochgeschwindigkeitszügen. Im Nahverkehr versuche die Bahn bereits, den „Wettbewerb zu forcieren“. Auch das müsse aber mit Augenmaß geschehen. Die Frage nach finanziellen Forderungen der Bahn an Siemens ließ Kefer offen. Auch die Zulassungen dieser Züge für das Ausland verzögerten sich, sagte Huber. Mit einer Betriebserlaubnis für die Strecke von Süddeutschland nach Paris sei nicht vor 2014, für Belgien 2015 und für Nordfrankreich nicht vor 2016 zu rechnen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert

Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert Berlin (dapd). Das Scheitern eines Härtefallfonds für die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler stößt auf Kritik. Damit sei das geplante Patientenrechtegesetz „nur ein Placebo“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin. Die Grünen warfen der Union vor, eingeknickt zu sein. Die FDP wies den Vorwurf zurück, der Härtefallfonds sei an ihr gescheitert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun in der kommenden Woche weitgehend unverändert im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, die FDP habe einen Unions-Vorschlag, einen Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz zu verankern, verhindert. Der Fonds wäre in den Fällen eingesprungen, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, aber letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) argumentierten laut Bericht jedoch, ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds unterlaufe das deutsche Haftungssystem, das eine individuelle Haftung mit der Verpflichtung zum Schadenersatz vorsehe. Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nannte es nicht redlich, der FDP vorzuwerfen, einen Härtefallfonds verhindert zu haben. „Ein Härtefallfonds ist also nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst.“ Das müsse auch die Union zur Kenntnis nehmen. „Denn Tatsache ist, dass die Unionsfraktion mehrfach ein Konzept erarbeiten und vorstellen wollte, bis heute jedoch nichts vorgelegt hat“, erläuterte die Abgeordnete. FDP sieht Konflikt mit Grundprinzipien des Haftungssystems Ganz offensichtlich hätten auch in der Union die vielen offenen Punkte nicht geklärt werden können, „von der Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz“. Ein Härtefallfonds „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, unterstrich die FDP-Politikerin. Dagegen monierte Brysch: „Wenn es um Patientenrechte von Schwerkranken geht, dann ist es mit dem Einsatz für Bürgerrechte in der FDP schnell vorbei.“ Weder wolle sie die Beweislastumkehr, noch den Notnagel in Form des Härtefallfonds einführen. Dabei seien die 60 Millionen Euro, die für die Finanzierung gedacht waren, „lächerlich wenig“. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung fügte hinzu: „Wollte sich die christlich-liberale Koalition noch am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg machen, ein zukunftsweisendes ‚Patientenschutzgesetz‘ zu schaffen, bleibt heute nur eine Textsammlung aus bestehender Rechtsprechung übrig.“ Die Grünen-Expertin für Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink, nannte es „sehr bedauerlich, dass die CDU nicht das Rückgrat hatte, eine durchgreifende Verbesserung für schwer geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen“. Das geplante Patientenrechtegesetz werde die Situation von Opfern von Behandlungsfehlern somit nicht wirklich verbessern. Bei gutem Willen wäre es aus Klein-Schmeinks Auffassung möglich, sich im Interesse der Patienten schnell auf eine tragfähige Lösung zu einigen. Es gehe um eine gezielte Ergänzung des Haftungsrechts zugunsten von Patienten, die einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Patientenrechte sollen übersichtlicher werden Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf an, die Patientenrechte übersichtlicher zu machen. Bislang sind sie im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreut. Nun soll der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Definiert wird darin die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Patienten sollen umfassend und in verständlicher Sprache über Untersuchungen, Diagnose und Therapie informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt. Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Ferner soll in gravierenden Fällen künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. dapd (Politik/Politik)

Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt

Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt Augsburg (dapd). Prominenter Zeuge im neu aufgerollten Prozess um Steuerhinterziehung und Bestechung gegen den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber: Max Strauß, ältester Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wurde am Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht vernommen. Der 53-Jährige bekräftigte, niemals Provisionen von seinem einstigen Geschäftspartner Schreiber verlangt, versprochen bekommen oder erhalten zu haben. Früheren Vorwürfen zufolge soll Schreiber unter dem Namen „Maxwell“ Geld für Strauß auf einem Schweizer Nummernkonto gebunkert haben. Das konnte allerdings nie nachgewiesen werden. In einem Prozess wegen entsprechender Steuerhinterziehung war Strauß 2007 freigesprochen worden. Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung. Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber droht Verurteilung auch wegen Bestechung In der Neuauflage des Prozesses soll geprüft werden, ob der 78 Jahre alte Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. In diesem Zusammenhang bestätigte Strauß, dass Schreiber in Kanada eine Wohnung hatte: „Ich weiß, dass er in Ottawa einen Wohnsitz hatte.“ Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Schließlich hatte der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls in dem Prozess als Zeuge jüngst über Bestechungsversuche Schreibers berichtet. Eine Prozessende ist derzeit nicht absehbar, zumal die Verhandlungsdauer wegen Schreibers schwerer Erkrankung auf vier Stunden pro Tag begrenzt ist. Die Vernehmung von Pfahls in dem Prozess soll am 19. Dezember weitergehen. Anschließend wollen Schreibers Anwälte eine umfassende Einlassung zum gesamten Prozess abgeben, die zwei Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird, wie sie am Donnerstag ankündigten. Zum Inhalt wurde nichts bekannt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (28. November) fortgesetzt. dapd (Politik/Politik)

Bundesrat entscheidet über das Steuerabkommen mit der Schweiz

Bundesrat entscheidet über das Steuerabkommen mit der Schweiz Berlin (dapd). Der Bundesrat entscheidet am Freitag über das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. Die SPD versicherte vorab, die von ihr organisierte Ablehnungsfront in der Länderkammer stehe. Im Gegensatz zum Bundestag, der den Vertrag mit der Schweiz Ende Oktober billigte, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Länderkammer keine Mehrheit. Deshalb ist es auch möglich, dass acht weitere Gesetze – wie von den Fachausschüssen verlangt – in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine Nachbesserung nicht möglich. Denn mit dem Gesetz wird ein völkerrechtlicher Vertrag umgesetzt. Er sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben anonym. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß erklärte am Donnerstag, trotz der „Lockangebote“ von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden die Länder den Vertrag ablehnen. „Das Steuerabkommen stellt auch nach den Änderungen immer noch einen starken Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit und ein zu großzügiges Entgegenkommen gegenüber Steuerkriminellen dar“, sagte Poß. Wenn das „völlig missratene Abkommen mit der Schweiz“ scheitere, sei das positiv, denn dann rücke Europa dem Ziel eines automatischen Informationsaustausches näher. Dem Bundesrat liegen insgesamt 29 Gesetze zur Entscheidung vor. In acht Fällen fordern die Ausschüsse der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten. Nicht einverstanden sind die Fachpolitiker mit der höheren Verdienstgrenze für Minijobs, der Senkung des Rentenbeitrags, dem Jahressteuergesetz sowie den neuen Regeln für Unternehmensbesteuerung und Finanzaufsicht. Bedenken haben die Ausschüsse auch gegen die Reform der Sicherungsverwahrung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Änderungen der Gewerbeordnung. Da einige Gesetze bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, steht dem Vermittlungsausschuss eine Menge Arbeit ins Haus. Am 12. Dezember wollen die Vermittler zudem noch über eine ganze Liste von Gesetzen entscheiden, die ihnen seit Monaten vorliegen. Denn am Mittwochabend hatte der Vermittlungsausschuss erneut die Beratungen über steuerliche Anreize bei der Gebäudesanierung und das Gesetz zum Abbau der Kalten Progression vertagt. Und auch beim Meldegesetz konnten Bund und Länder keine Einigung erzielen. Vertreter der Koalition und der Opposition warfen sich anschließend gegenseitig vor, eine Einigung zu blockieren. dapd (Politik/Politik)

Elterngeld bei Vätern immer beliebter

Elterngeld bei Vätern immer beliebter Wiesbaden/Berlin (dapd). Immer mehr Männer legen für ihren Nachwuchs eine mindestens zweimonatige Auszeit vom Job ein: Von den Kindern, die im zweiten Quartal 2011 geboren wurden, bezogen 27,3 Prozent der Väter Elterngeld. Das ist ein neuer Höchststand, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zum Vergleich: Von im ersten Quartal 2008 geborenen Kindern erhielten laut Destatis nur 19,2 Prozent der Väter Elterngeld. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte die Entwicklung. „Immer mehr Väter entscheiden sich für das Elterngeld und nehmen sich so die gewünschte Zeit für ihr Kind und ihre Familie. Die neuen Zahlen bestätigen den Erfolg des Elterngeldes als unverzichtbaren Bestandteil moderner Familienpolitik“, erklärte sie. Das Elterngeld ermögliche es den Familien, in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes eng zusammenzuwachsen. Aus der Familienplanung vieler junger Eltern sei das Elterngeld somit nicht mehr wegzudenken. Auch Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) lobte die wachsende Zahl männlicher Elterngeldempfänger. Immer weniger Väter ließen sich allein auf das Geldverdienen reduzieren, erklärte sie in München. Sie fügte hinzu: „Familienväter sind auf dem Vormarsch.“ Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt, wenn die Eltern die Arbeit aussetzen. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des monatlich durchschnittlichen Nettogehaltes im Jahr vor der Geburt des Kindes, und zwar mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Insgesamt erhielten den Angaben zufolge mehr als 152.000 Mütter und 43.000 Väter für ihr zwischen April und Juni 2011 geborenes Kind Elterngeld. Bei Müttern lag die Quote bei mehr als 95 Prozent. Die Väterbeteiligung bei im zweiten Quartal 2011 geborenen Kindern war in Sachsen (35,7 Prozent), Bayern (35,4 Prozent) und Thüringen (33 Prozent) am höchsten. Am geringsten war sie im Saarland (18,8 Prozent), Nordrhein-Westfalen (20,5 Prozent) und Bremen (21,2 Prozent). Immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig Wie das Bundesamt weiter berichtete, sind immer mehr Mütter und Väter in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Danach beläuft sich der Anteil der zuvor erwerbstätigen Frauen, deren Kind zwischen April und Juni 2011 geboren wurde, auf knapp 66 Prozent und bei den Vätern auf 89 Prozent. Damit setze sich der Trend einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung vor Geburt des Kindes fort, berichtet das Statistische Bundesamt. Der Anteil der Mütter, die Elterngeld bezogen haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag laut Destatis bei im Jahr 2008 geborenen Kindern noch bei 55 Prozent, bei im Jahr 2009 geborenen Kindern bei rund 59 Prozent und bei 61 Prozent im Jahr 2010. Bei Vätern lag der entsprechende Anteil bei im Jahr 2008 geborenen Kindern noch bei 82 Prozent und stieg auf 86 Prozent bei im Jahr 2010 geborenen Kindern. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, begrüßte, dass immer mehr Mütter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig sind. „Die meisten Eltern wünschen sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Marks der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die neue Zahlen. „Da ist ein ganz deutlicher Trend zu verzeichnen.“ Diese Entwicklung zeige aber auch, dass die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld „auf dem falschen Dampfer“ sei. Es spiegele nicht die Wünsche der Eltern wider und sei „genau gegenläufig“, sagte Marks. (Die Statistik zum Elterngeld: http://url.dapd.de/hr4ovS ) dapd (Politik/Politik)

Warnung vor Hartz-IV nach Kassenlage

Warnung vor Hartz-IV nach Kassenlage Nürnberg (dapd). Grüne, Linke und Gewerkschaften pochen auf eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze. Ein Anstieg um 50 Euro würde den Bundeshaushalt aber um jährlich 7,4 Milliarden Euro belasten, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Nürnberg sagte und damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigte. Demnach hätten außerdem 460.000 Haushalte mit gut einer Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Hartz IV. Zuletzt hatten die Grünen einen Anstieg des Regelsatzes für Erwachsene von derzeit 374 Euro auf 420 Euro gefordert. Fraktionschefin Renate Künast sagte am Donnerstag, die Studie zeige einmal mehr, „wie dringend wir einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen“. „Läppische 5-Euro-Erhöhung“ Derzeit beziehen mehr als sechs Millionen Menschen die staatliche Grundsicherung. Vom 1. Januar 2013 an erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 382 Euro. Ein um 50 auf 432 Euro erhöhter Regelsatz plus der daraus zum Teil abgeleiteten zusätzlichen Leistungen für Kinder und hilfsbedürftige Angehörige führt laut den Berechnungen zu Mehrausgaben von 7,4 Milliarden Euro im Jahr. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte, dass das im Hartz IV-Regelsatz festgelegte sozio-kulturelle Existenzminimum Verfassungsrang habe und nicht nach Kassenlage bestimmt werden dürfe. Die Bundesregierung habe sich dagegen 2011 nur aus fiskalpolitischen Erwägungen zu der „läppischen 5-Euro-Erhöhung“ veranlasst gesehen, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Denn auch die Grundfreibeträge von allen Steuerzahlern hingen von den Regelsätzen ab. Warnung vor Zusatzkosten Mit einer Anhebung des Regelsatzes um 50 Euro würde der Grundfreibetrag den Berechnungen der Bundesagentur zufolge um 600 Euro steigen. Dadurch müssten dann knapp 420.000 Haushalte keine Einkommensteuer mehr zahlen. Zugleich erhielten deutlich mehr nicht erwerbsfähige Erwachsene Anspruch auf Sozialhilfe. Linkechefin Katja Kipping warf der Bundesagentur vor, mit ihren Berechnungen die Grenze der Neutralität zu überschreiten. Das soziokulturelle Existenzminimum dürfe nicht nach Kassenlage bestimmt werden warnte sie. Denn dieses sei ein unverfügbares Grundrecht“. dapd (Politik/Politik)

Otto schnappt sich Rechte am Namen Neckermann

Otto schnappt sich Rechte am Namen Neckermann Hamburg (dapd). Das Versandhaus Otto hat sich die deutschen Namensrechte des insolventen Konkurrenten Neckermann gesichert. Der Hamburger Handelskonzern kaufte die Rechte von Marken, Logos, Internetadressen sowie die Kundendatei aus der Insolvenzmasse, wie Otto am Donnerstag in Hamburg mitteilte. Ein Kaufpreis wurde nicht bekannt. Der Marktführer sichert sich so dagegen ab, dass möglicherweise ein Investor aus dem Ausland mit der Traditionsmarke Neckermann einen Fuß in den deutschen Markt bekommt. Otto war nach der Pleite des Versandhauses Quelle ähnlich vorgegangen und hatte auch diese Markenrechte gekauft. Otto will voraussichtlich im Frühjahr 2013 die Internetseite Neckermann.de wieder mit Leben füllen. Voraussichtlich werden dort Möbel und Herrenkleidung angeboten, denn in diesen Warengruppen war Neckermann früher überdurchschnittlich stark. Bei der Pleite von Neckermann im September hatten 2.000 Mitarbeiter ihre Jobs verloren. Gewerkschaftsvertreter und Insolvenzverwalter hatten damals scharfe Kritik am früheren Eigentümer geübt, dem US-Finanzinvestor Sun Capital. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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