Karlsruhe (dapd). Die 53-jährige Klägerin war mit ihrer lesbischen Lebenspartnerin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gekommen. Auch wenn beide in der Verhandlung am Dienstag kein einziges Wort sagten, hatten sie doch am Ende fast alle auf ihrer Seite. Nahezu die gesamte Riege der Sachverständigen hatte zuvor das Gericht aufgefordert, das bisherige Verbot für Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, zu kippen. Bundesverfassungsrichter Johannes Masing bilanzierte: „Ich habe selten eine mündliche Verhandlung erlebt, in der die Stellungnahmen so einhellig waren.“ Der Erste Senat deutete zugleich an, dass er in der bisherigen Ausschlussregelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht und das Adoptionsrecht homosexueller Partner stärken wird. Es gehe „eigentlich um einen Rechtsgewinn“ für die betroffenen Kinder, resümierte Verfassungsrichter Reinhard Gaier. Nach geltendem Recht ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich („Stiefkindadoption“), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes („Sukzessivadoption“ oder „Zweitadoption“). Dagegen werden Ehepartnern beide Adoptionsmöglichkeiten eingeräumt. Die Kläger – das lesbische Paar und außerdem zwei schwule Lebenspartner mit einem Adoptivkind – sehen darin Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie. Das Urteil der Karlsruher Richter wird im Frühjahr 2013 erwartet. Familienrechtsexperten und Psychologen plädierten in Karlsruhe einhellig für eine Aufhebung des strittigen Adoptionsverbots – aus Gründen des Kindeswohls. Die Bundesregierung zeigte sich davon beeindruckt: „Für mich hat sich eindeutiges Bild ergeben“, sagte Justizstaatssekretärin Brigit Grundmann. Die 53-jährige Frau, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, hatte 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Partnerin hatte 2004 ein Mädchen adoptiert, das 1999 in Bulgarien geboren wurde. Beide leben mit dem Kind Julia in einem gemeinsamen Haushalt in Münster. 2008 stellte die Klägerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer Partnerin, der vom Oberlandesgericht Hamm unter Verweis auf die Ausschlussregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz abgelehnt wurde. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, Rechtsanwältin Rita Coenen, sagte in Karlsruhe: „Seit fast neun Jahren lebt Julia in einer Familie mit zwei Müttern.“ Nur zu einer habe sie aber ein rechtliches Elternverhältnis. Dies sei nicht nachvollziehbar. Beck: „Das Kind muss zwei gleichberechtigte Elternteile haben“ Auch der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, betonte, es sei im Interesse und Wohl eines Kindes, „zwei gleichberechtigte Elternteile zu haben“. Das gelte etwa, wenn ein Elternteil stirbt. Sonst habe der andere Elternteil nur das „kleine Sorgerecht“. Und das befugt zwar dazu, Elternabende in der Schule zu besuchen, aber keine rechtsverbindlichen Unterschriften zu leisten. „Kinder dürfen nicht rechtlich benachteiligt werden, weil die Eltern in einer Lebensform leben, die nicht dem Normalfall entspricht“, betonte Beck. Er verwies zudem auf eine 2009 veröffentlichte, repräsentative Studie des Bundesjustizministeriums, wonach die persönliche Entwicklung von Kindern in homosexuellen Partnerschaften ebenso gut verläuft wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau. Homosexuelle Eltern sollten deshalb juristisch gleichrangig sein, meinten auch Psychologen. Denn Kinder merkten, wenn einer der Lebenspartner, bei dem sie aufwachsen, rechtlich weniger darf. „Dann kommt es vor, dass sie einen Elternteil gegen den anderen ausspielen“, sagte Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP). Nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) sind zahlenmäßig nur einige wenige Fälle überhaupt von der vorliegenden Konstellation betroffen. Zwar gab es in Deutschland demnach 2011 insgesamt 27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Und in „Regenbogenfamilien“ von homosexuellen Eltern lebten schätzungsweise rund 2.000 Kinder. Die Studie des Justizministeriums konnte bundesweit aber nur 13 Paare mit adoptierten Kindern ausfindig machen, wie LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte. Die 53-jährige Klägerin und ihre Partnerin sind eines dieser Paare – und das von ihnen erkämpfte Urteil wird vermutlich weitreichende Wirkung haben. dapd (Politik/Politik)
Haribo erzielt Etappensieg im Schokobären-Streit mit Lindt
Köln (dapd). Im Schokobären-Streit mit dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat der Bonner Süßwarenhersteller Haribo einen wichtigen Etappensieg errungen. Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte Lindt am Dienstag, ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären weiter zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des „Lindt Teddys“ einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“. Schokoladenfreunde brauchen aber dennoch vorläufig nicht auf die „Lindt-Teddys“ zu verzichten. Denn beide Unternehmen haben sich bereits vor dem Urteil außergerichtlich darauf verständigt, dass die Schweizer ihren Schokobären bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen, wie ein Haribo-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd sagte. Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung. In den Augen der Kölner Richter stellt das Lindt-Produkt nichts anderes dar als die bildliche Darstellung des Wortes „Goldbär“. Dabei mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf diese Bezeichnung verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte, erklärten die Richter. Denn für sie sei „Goldbär“ angesichts der Aufmachung des Produkts so oder so die naheliegende Bezeichnung. Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen „Goldhasen“ sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht: Beschlüsse der Deutsche-Bank-Hauptversammlung ungültig
Frankfurt/Main (dapd). Das Landgericht Frankfurt am Main hat Beschlüsse der diesjährigen Hauptversammlung der Deutschen Bank aus formalen Gründen für ungültig erklärt. Darunter sei auch die Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Einem Aktionärsvertreter sei auf der Hauptversammlung nicht das Rederecht gewährt worden. „Das hat zwingend zur Folge, dass die Beschlüsse ungültig sind“, sagte der Gerichtssprecher. Die Bank kündigte Berufung an. „Wir halten das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main für nicht zutreffend und werden nach Vorliegen der Urteilsbegründung geeignete Rechtsmittel prüfen“, erklärte ein Sprecher der Deutschen Bank. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Großfusion unter deutschen Reedereien zeichnet sich ab
Hamburg (dapd). Angesichts der tiefsten Krise der Schifffahrt seit Jahren sind zwei der traditionsreichsten deutschen Großreedereien reif für eine Fusion: Hapag-Lloyd und Hamburg Süd verhandeln über einen Zusammenschluss. So würde die weltweit viertgrößte Linienreederei mit rund 250 Schiffen, mehr als 11.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als zehn Milliarden Euro entstehen. Beide Firmen prüfen zurzeit, „ob und unter welchen Bedingungen ein Zusammenschluss beider Unternehmen sinnvoll ist“, wie es am Dienstag in einer Pressemitteilung hieß. Der Reisekonzern TUI und die Stadt Hamburg als Hauptaktionäre der Hapag-Lloyd begrüßten die Fusionspläne. Die Gewerkschaft ver.di pochte auf Arbeitsplatzsicherheit, hatte aber keine grundsätzlichen Einwendungen. Beide Firmen würden einander gut ergänzen: Hapag-Lloyd ist führend vor allem im Asienverkehr, Hamburg Süd ist stark bei Zielen in Nord- und Südamerika und dem Mittelmeer. Reedereien stehen weltweit unter Druck, weil zu viele neue Schiffe auf den Markt kommen und so die Gewinnmargen verderben. Außerdem belastet teurer Treibstoff die Bilanzen. Große Unternehmen können sich in dieser Situation im Wettbewerb besser behaupten. Bei einer Fusion von Hapag und Hamburg Süd wären hohe Kosteneinsparungen möglich, etwa in den Verwaltungen oder im Einkauf. Beide Unternehmen lehnten auf Anfrage weitere Informationen über den Stand der Gespräche ab. Der Hamburger Finanzsenator Peter Tschentscher begrüßte für die Stadt die Pläne: „Das ist eine große Chance“, sagte der SPD-Politiker. Die Stadt habe „großes Interesse“, ein fusioniertes Unternehmen am „Standort Hamburg zu sichern“. Die Gespräche zwischen den Eigentümern laufen schon mehrere Wochen, wie der Politiker sagte. Langfristig halte Hamburg aber am Plan eines Börsengangs auch eines neuen Unternehmens fest. Hamburg hatte sich für mehrere Hundert Millionen Euro als Großaktionär bei Hapag-Lloyd eingekauft, um eine feindliche Übernahme des Hamburger Unternehmens zu verhindern. Zusätzliche Mittel werde die Stadt aber nicht investieren. Tschentscher sagte, er erwarte keine Arbeitsplatzverluste. Die Grünen-Opposition warnte davor, dass sich nach einer Fusion die Risiken für die Stadt weiter erhöhen könnten. TUI begrüßte die Gespräche und sieht „darin für uns eine zusätzliche Wertchance“. Zwtl.: Hamburg Süd Großrisiko für Oetker Mit rund 150 eigenen und gemieteten Schiffen, 6.900 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 6,1 Milliarden Euro ist Hapag-Lloyd das größere der beiden Unternehmen. Nach neun Monaten meldete Hapag einen Nettoverlust von 94 Millionen Euro. Hamburg Süd kommt mit 107 Schiffen und 4.500 Mitarbeitern auf 4,7 Milliarden Euro Umsatz. Das Nettoergebnis 2011 sei „hinter Plan“ und „nicht zufriedenstellend“ gewesen. Laut „Manager Magazin“ dürfte die Reederei „auch in diesem Jahr wieder Geld verlieren“. Nach Informationen des Blattes entwickelt sich die Reederei „zum Großrisiko“ für den Oetker-Konzern, weil die Schiffe schon die Hälfte des Umsatzes ausmachen, aber zwei Drittel der Investitionen auffressen. Eigentümer von Hapag-Lloyd sind zu 78 Prozent das Albert-Ballin-Konsortium, das sich aus der Stadt Hamburg, dem Speditionsunternehmer Michael Kühne, der Versicherung Signal Iduna, HSH Nordbank, M.M.Warburg Bank und HanseMerkur zusammensetzt, sowie die TUI AG (22 Prozent). Hamburg Süd gehört zum Familienunternehmen Oetker. Schon im Sommer brachte Hapag-Mitbesitzer Kühne eine Fusion ins Gespräch. Das Unternehmen wäre „ein idealer Partner“, sagte Kühne der „Wirtschaftswoche“. „Nur ein Zusammenschluss kann die Reederei wieder in die Spitzengruppe um die dänische Maersk und die schweizerische MSC hieven.“ Damals scheiterten die Pläne. Laut „Manager Magazin“ scheut die Familie Oetker vor allem davor, die Geschäftsbücher für Fremde zu öffnen. Der Oetker-Konzern selbst äußerte sich nicht. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gewerkschaft wirft Zeitarbeitsfirmen Trickserei bei Zuschlägen vor
Frankfurt/Main (dapd). Anderthalb Monate nach der Einführung von Branchenzuschlägen für Zeitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie schlägt die IG Metall Alarm: Die neuen Regeln würden massenhaft unterlaufen, Tricksereien seien an der Tagesordnung. Eine Befragung von Betriebsräten in der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) habe ergeben, dass 30 Prozent der etwa 40.000 Zeitarbeiter ihren Zuschlag nicht erhalten, erklärte IG-Metall-Bezirksleiter Armin Schild am Dienstag in Frankfurt am Main. Der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeit (iGZ), wies die Vorwürfe der Gewerkschaft vehement zurück. „Das würde ich gerade mal ins Reich der Märchen verweisen“, sagte Sprecher Wolfram Linke auf dapd-Anfrage. Er forderte die IG Metall auf, die ausgehandelte Lösung nicht schon kurz nach der Einführung zu torpedieren. Der iGZ habe bisher den Eindruck gewonnen, die angeschlossen Unternehmen und die entleihenden Betriebe seien mit der gefundenen Lösung zufrieden. Die Gewerkschaft wolle mit den neuerlichen Beschwerden nur um neue Mitglieder unter den Zeitarbeitern werben. Ganz anders sieht dies Gewerkschafter Schild: „Es gibt einen massenhaften Missbrauch und Betrug an den Leiharbeitnehmern“, sagte er. Die Zeitarbeiter würden unter Druck gesetzt, eine schlechtere Eingruppierung und niedriger dotierte Verträge zu akzeptieren. Außerdem würden sie anderen Branchen zugeordnet, für die anders als für Metall- und Elektrobeschäftigte keine Zuschläge gelten. So würde eine große Zahl der 12.000 Zeitarbeitsunternehmen die vereinbarten Zuschläge umgehen, sagte Schild. „Die schwarzen Schafe machen in dieser Branche die Hälfte der Herde aus.“ Seit dem 1. November müssen Zeitarbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Aufschläge zahlen, um die Lohnlücke zur Stammbelegschaft zu verringern. Damit wird eine alte Forderung der Gewerkschaften erfüllt, wonach es sich für Betriebe nicht lohnen dürfe, feste Arbeitsplätze dauerhaft durch Zeitarbeit zu ersetzen. Nun bekommen Leiharbeiter, die bereits seit sechs Wochen im Unternehmen sind, 15 Prozent mehr Lohn. Nach drei Monaten sind es 20 Prozent und in weiteren Schritten steigt der Zuschlag auf bis zu 50 Prozent nach neun Monaten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ver.di fordert politische Konsequenzen aus Schlecker-Pleite
München/Berlin (dapd). Knapp ein Jahr nach der Schlecker-Pleite fordert die Gewerkschaft ver.di vom Gesetzgeber Konsequenzen. Die Politik müsse aus Fehlern lernen und Verantwortung übernehmen, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Dienstag in Berlin. Im Januar hatte die Drogeriemarktkette Insolvenz angemeldet. In der Folge hatten rund 25.000 Menschen, davon fast 90 Prozent Frauen, ihre Arbeit verloren. „Die Verantwortungslosigkeit der Eigentümer-Familie Schlecker hat bis heute dramatische Folgen für viele der Betroffenen. Auch wenn FDP-Politiker, der Handelsverband und andere ein rosiges Bild von den Zukunftsperspektiven der Frauen gezeichnet haben – die Realität sieht in vielen Fällen leider anders aus“, sagte Nutzenberger. Deutlich weniger als die Hälfte der Frauen habe bislang eine neue Anstellung gefunden. Das Mindeste, was die Politik heute angesichts der Erfahrungen bei Schlecker in Angriff nehmen müsse, sei „das Ende der politischen Diskreditierung des arbeitsmarktpolitischen Instruments Transfergesellschaft“. Aber auch das Insolvenz- und Unternehmensrecht müsse auf den Prüfstand. Derweil nahm Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz den Firmengründer Anton Schlecker vor Kritik in Schutz. „Wer Anton Schlecker kritisiert, sollte bedenken, dass er auch einmal 50.000 Arbeitsplätze in Europa aufgebaut hatte“, sagte Geiwitz der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Ich habe einen Mann kennengelernt, der sich ganz anders mit seinem Unternehmen identifiziert, als es ein Vorstandsvorsitzender tut. Ein Patriarch.“ Der Ehinger Unternehmer sei aber auch „eher ein beratungsresistenter Mensch“. Für Geiwitz selbst ging das Insolvenzverfahren bis an die Substanz. „Vor dem Hintergrund einer immens kritischen Öffentlichkeit und Politik, eines extrem veralteten Geschäftsmodells und eines gewaltigen Aufwands mit 6.000 Vermietern, Zehntausenden Mitarbeitern und Lieferanten war das sicher eine der schwierigsten Aufgaben unserer Kanzlei“, sagte er. Nachdem er im Juni im Gläubigerausschuss das endgültige Aus für Schlecker verkündet hatte, sei er zwei Stunden allein im Wald spazieren gewesen. „Sie brauchen eine Pufferzeit, sonst gehen Sie kaputt“, sagte der Insolvenzverwalter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bankenverband hält an Fitschen fest
Frankfurt/Main (dapd). Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) stärkt dem Co-Vorstandschef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, nach dessen umstrittenem Anruf beim hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) den Rücken. „Fitschen ist der Richtige an der Spitze des Verbandes“, sagte der scheidende BdB-Präsident Andreas Schmitz der „Süddeutschen Zeitung“ über seinen designierten Nachfolger. Zuvor hatte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) Fitschen einen Verzicht auf das Präsidentenamt nahegelegt. Ähnlich äußerte sich der schleswig-holsteinische SPD-Vorsitzende Ralf Stegner. „Dass der Chef der Deutschen Bank sich so eben mal beim hessischen Ministerpräsidenten beschwert, weil die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit tut, ohne Herrn Fitschen vorher um Erlaubnis gebeten zu haben, zeigt ein merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis“, sagte Stegner „Handelsblatt Online“. Fitschen steht massiv in der Kritik, seitdem öffentlich wurde, dass er sich bei Bouffier über eine Razzia mit 500 Ermittlern bei der Deutschen Bank in der vergangenen Woche beschwerte. In einem Telefonat hatte er dem Ministerpräsidenten gesagt, die Bilder von schwer bewaffneten Polizisten schadeten dem Ansehen der Bank. Bouffier zeigte sich aber unbeeindruckt und erwiderte, das Vorgehen sei Sache der Staatsanwaltschaft. Derzeit ermitteln die Behörden gegen Mitarbeiter der Deutschen Bank, die in einen großen Fall von Umsatzsteuerbetrug verstrickt sein sollen. Insgesamt 25 Banker stehen unter Verdacht, vier davon sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Ein erfahrener Krisenexperte rät unterdessen von der Kündigung der betroffenen Mitarbeiter ab. „Jemanden als Sofortreaktion rauszuschmeißen, ist fast immer falsch“, sagte der Geschäftsführer der auf Krisenkommunikation spezialisierten Unternehmensberatung Crisadvice, Peter Höbel, im dapd-Interview. „Das ist oft ein Reflex, um die Öffentlichkeit zu befriedigen. Sie lösen damit aber kein Problem.“ Der Konzern solle verdächtige Mitarbeiter besser suspendieren, um den Zugriff auf sie nicht zu verlieren. Außerdem riskiere ein Unternehmen mit einem Rausschmiss auch immer, einen unwillkommenen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, wenn dann der Gekündigte vors Arbeitsgericht gehe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Jeder siebte Deutsche von Armut bedroht
Berlin (dapd). Zur Bekämpfung von Altersarmut fordert die Nationale Armutskonferenz flächendeckend gesetzliche Mindestlöhne. „Mini-Löhne heute führen zu Mini-Renten morgen“, erklärte der Zusammenschluss von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen, des DGB und bundesweit organisierter Initiativen am Dienstag in Berlin. Außerdem müsse es einen umfassenden „armutspräventiven Ansatz“ in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik geben, der auch für ausreichende Beiträge in die Rentenversicherung sorge. In wenigen Jahren werde das Alter eines der größten Armutsrisiken sein, heißt es weiter. Frauen seien besonders von der Armut betroffen. Heute seien 15,6 Prozent aller Deutschen von Armut bedroht. Bei den Frauen seien es 16,4 Prozent. Im Spagat zwischen Erziehung und Geldmangel nähmen Frauen Minijobs an. Dafür gebe es keine Rentenbeiträge. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig sagte: „Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland immer weiter auseinander.“ Die Menschen spürten, dass sich Armut verfestige. Doch die Bundesregierung blende die Realität aus. Schwesig forderte einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. „Und wir brauchen eine Vermögenssteuer sowie eine Anhebung des Spitzensteuersatzes in Deutschland, um die Lasten gerechter auf alle Schultern zu verteilen.“ Die Linke erklärte, wer Armut bekämpfen wolle, müsse auch umverteilen wollen. Das habe die Bundesregierung in den ersten Entwurf ihres Armutsberichts geschrieben, im zweiten Entwurf aber wieder gestrichen. „Damit wird deutlich, dass der politische Wille zur Umverteilung fehlt“, sagte die Parteivorsitzende Katja Kipping. „Das muss zuallererst geändert werden.“ dapd (Politik/Politik)
Wirtschaftsministerium weist Kritik an Energiewende zurück
Berlin (dapd). Das Wirtschaftsministerium weist die Kritik einer Expertengruppe an der Energiewende zurück. „Deutschland verbraucht sechs Prozent weniger Energie als noch 2008. Auch die Energieproduktivität ist angestiegen. Damit liegen wir auf einem guten Weg“, hieß es am Dienstag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Bundesregierung habe zudem ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung älterer Gebäude auf den Weg gebracht, nachdem der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatte scheitern lassen. Das Haus von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wandte sich damit gegen eine Kritik einer Expertenkommission, die in einer Stellungnahme vor allem mangelnde Fortschritte beim Energiesparen moniert hatte. Das Thema Energiesparen fällt in die Zuständigkeit Röslers. Der Expertenbericht bezieht sich auf den Zwischenbericht zur Energiewende, den Rösler und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch in Berlin vorstellen wollten. dapd (Politik/Wirtschaft)
Lindt unterliegt Haribo im Schokobären-Streit
Köln (dapd). Im Rechtsstreit zwischen Haribo und Lindt haben die Gummibärchen des Bonner Herstellers auch die zweite Runde für sich entschieden. Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli am Dienstag auf Antrag von Haribo, weiterhin ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des Lindt-Teddys einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“. Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Da mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf die Bezeichnung „Goldhase“ verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte. Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Denn bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
