Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag erhöhen 17 führende Wirtschaftsverbände den Druck auf die Politik: Sie verlangen, das nationale Gesetz vollständig auszusetzen. Aus Sicht der Verbände reichen die bislang geplanten Anpassungen nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten.
Verbände kritisieren: Entlastung greift zu kurz
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor allem zwei Änderungen vor: die Streichung der Berichtspflicht sowie eine Reduzierung von Sanktionen. Die zentralen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten und die umfangreichen Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen. Genau darin sehen die Verbände das Kernproblem – weil Aufwand und Rechtsrisiken im operativen Alltag weiter bestehen.
Forderung: EU-Änderungen praxisnah umsetzen
Statt eines deutschen Sonderwegs plädieren die Verbände für eine klare Orientierung an der europäischen Regulierung. Die Bundesregierung solle die auf EU-Ebene beschlossenen Anpassungen („Omnibus I“) zügig in einer bürokratiearmen und praxistauglichen Form umsetzen. Das Ziel: weniger Doppelstrukturen, mehr Rechtssicherheit und ein Regelwerk, das sich im Tagesgeschäft tatsächlich handhaben lässt.
Wenn kein Aussetzen: Anwendungsbereich an EU-Niveau anpassen
Sollte das nationale LkSG nicht ausgesetzt werden, sprechen sich die Verbände zumindest für eine schnelle Anpassung des Anwendungsbereichs an die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) aus. Diese erfasst nach Verbändeangaben nur noch sehr große Unternehmen. Konsequenz aus ihrer Sicht: Betriebe, die künftig nicht mehr unter die EU-Regelung fallen, sollten auch national nicht länger verpflichtet werden – andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Rechtsunsicherheit.
Bedeutung für die Wirtschaft in der Region
Für viele Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe, Münster und Osnabrück ist die Lieferkettenregulierung nicht nur ein Compliance-Thema, sondern eine Frage von Ressourcen, Lieferfähigkeit und internationaler Wettbewerbsposition. Gerade mittelständische Industriebetriebe und Zulieferer, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, treffen Dokumentations- und Prüfpflichten häufig besonders stark. Entsprechend genau wird die regionale Wirtschaft verfolgen, ob die angekündigten Entlastungen tatsächlich spürbar werden – oder ob neue Anforderungen nur anders verpackt werden.
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