Der DENIOS AmbiGuard soll Unternehmen helfen, Umgebungsbedingungen und Standortdaten zentral zu überwachen. Die DENIOS SE aus Bad Oeynhausen hat dafür ein Gerät vorgestellt, das Sensorik mit Mobilfunkübertragung und einer webbasierten Plattform verbindet. Bei festgelegten Ereignissen oder überschrittenen Grenzwerten informiert das System nach Herstellerangaben per SMS oder E-Mail.

DENIOS nennt Industrie, Lager und Labore als mögliche Einsatzbereiche. Das Gerät erfasst unter anderem Temperatur, Luftdruck, Bewegung und Standort. Für die räumliche Orientierung und Bewegungsüberwachung verfügt es über entsprechende Sensorik; ein GPS-Sensor dient der Standortbestimmung. Die erfassten Daten werden per Mobilfunk an die DENIOS-connect-IoT-Plattform übertragen.
DENIOS AmbiGuard bündelt Daten in einer Webanwendung
Über die zentrale Webanwendung lassen sich laut Unternehmen Messwerte überwachen, Daten auswerten und angebundene Geräte verwalten. Werden zuvor definierte Grenzwerte überschritten oder bestimmte Ereignisse erkannt, löst das System eine Benachrichtigung aus. Damit sollen Verantwortliche Veränderungen an überwachten Objekten oder in deren Umgebung auch aus der Ferne erkennen können.
Die Nutzung ist an ein Servicepaket gebunden. Dieses umfasst nach Angaben von DENIOS die Datenübertragung, den Zugang zur Plattform sowie Updates und Support. Das Unternehmen verbindet damit das eigentliche Messgerät mit den für den Betrieb benötigten digitalen Diensten.
Zusätzliche Sensoren und programmierbare Ausgänge
Neben der integrierten Sensorik können bis zu zwei weitere Sensormodule ergänzt werden. Als Beispiele nennt DENIOS zusätzliche Temperaturmessungen und die Erfassung der Luftqualität. Über programmierbare Ausgänge lassen sich zudem Alarme oder Leitsysteme ansteuern. Welche Erweiterungen erforderlich sind, hängt damit vom jeweiligen Überwachungsbedarf ab.
Mit dem AmbiGuard ergänzt der Anbieter sein Portfolio um eine vernetzte Überwachungslösung. Konkrete Preise, Messbereiche und Angaben zur Betriebsdauer nennt DENIOS in der vorliegenden Produktankündigung nicht. Auch die Eignung für eine bestimmte betriebliche Sicherheitsaufgabe lässt sich daraus allein nicht ableiten.