Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet Betroffene ihrer jüngsten IT-Störung, erforderliche Meldungen bis Freitag, 9. Oktober 2026, nachzuholen. Das betrifft nach ihrer Mitteilung insbesondere Personen, die vom 30. September bis einschließlich 4. Oktober erfolglos versucht haben, eine Meldung über die Online-Services abzugeben.
Bei der Kontaktaufnahme auf die Störung hinweisen
Wer etwa eine Arbeitsuchendmeldung nicht online übermitteln konnte, soll die technische Einschränkung bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme schildern. Die BA erklärt in ihrer Pressemitteilung vom 5. Oktober, dass Betroffenen aus der Störung keine Nachteile entstehen sollen. Dies gelte auch für leistungsrechtliche Folgen wie Sperrzeiten.
Online-Angebote wieder erreichbar
Nach Angaben der BA stehen die Online-Services seit Samstagabend, 3. Oktober, wieder zur Verfügung. Ursache waren demnach Probleme in den eigenen IT-Systemen. Einen Hackerangriff schließt die Behörde als Ursache aus.