Das Gesellschaftsrecht regelt, wie sich Menschen zu Unternehmen zusammenschließen und wie diese Organisationen auftreten. In einer Wirtschaft mit zahlreichen Gesellschaften bildet dieses Regelwerk ein Fundament für Investitionen und Beschäftigungen. Seit einigen Jahren steht das Gesellschaftsrecht stärker im Fokus, weil die Digitalisierung und Nachhaltigkeitsanforderungen gewachsene Strukturen verändern.
Rechtsquellen und Grundprinzipien
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist auf mehrere Gesetze verteilt. Zentrale Normen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch. Hinzu kommen Spezialgesetze wie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Aktiengesetz. Das Genossenschaftsgesetz und das Umwandlungsgesetz schaffen eigenständige Regelungsbereiche. Den verfassungsrechtlichen Hintergrund bildet die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes, die die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen schützt.
Rechtsformen und internationales Umfeld
Klassisch unterscheidet die Rechtswissenschaft zwischen Personengesellschaften und Körperschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Eine weitere wichtige Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft (KG). Körperschaften sind etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Sie bilden jeweils eine eigene juristische Person mit Organen wie Geschäftsführung oder Vorstand.
Diese Struktur wurde durch die Reform des Personengesellschaftsrechts, das Modernisierungsgesetz MoPeG zum 1. Januar 2024 umfassend überarbeitet. Die umfassende Jahrhundertreform hat mehr als 130 Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen geändert und die Stellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts deutlich geschärft. Sie kann sich jetzt als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen, was ihre Stellung im Rechtsverkehr und die Rechtssicherheit stärkt.
Wer grenzüberschreitend tätig wird oder Tochtergesellschaften im Ausland gründet, muss zudem ausländische Rechtsordnungen berücksichtigen. Zum Beispiel für Aktivitäten in Italien ist italienisches Gesellschaftsrecht ein zentraler rechtlicher Bezugsrahmen.

Kapital und Haftung in der Corporate Governance
Ein Kernanliegen des Gesellschaftsrechts ist der Schutz von Gläubigern und Investoren. Kapitalgesellschaften benötigen dafür ein Mindestkapital, das Verluste abfedern soll. Typische Schwellenwerte sind:
- GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital
- Aktiengesellschaft mit mindestens 50.000 Euro Grundkapital
- Unternehmergesellschaft mit Startkapital ab einem Euro
Die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter wird durch Regeln zur Kapitalerhaltung gestützt. Hinzu treten Corporate-Governance-Vorgaben wie der Deutsche Corporate Governance Kodex. Sie fördern transparente Entscheidungsprozesse und klar umrissene Pflichten von der Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen.
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist seit August 2022 die Online-Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) möglich. Die notarielle Beurkundung und Handelsregisteranmeldungen können in vielen Konstellationen per Videokommunikation erfolgen.
Auf europäischer Ebene folgt eine zweite Digitalisierungsrichtlinie, die Unternehmensregister stärker vernetzt und den grenzüberschreitenden Zugriff auf Gesellschaftsdaten ausbaut. Für die Praxis bedeutet das, dass Standardvorgänge wie Gründungen und Satzungsänderungen schrittweise vollständig digital ablaufen.
Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht
Die jüngste große Reform betrifft das Personengesellschaftsrecht. Das MoPeG hat zum 1. Januar 2024 zahlreiche Vorschriften angepasst und die Stellung der GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch deutlich geschärft.
Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD, oft als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet) führen zu erweiterten Berichtspflichten sowie strengeren Kontrollen in Lieferketten bei großen Unternehmensgruppen.
Viele Details der deutschen Umsetzung werden 2025 und 2026 konkretisiert, da zentrale Gesetzentwürfe noch im parlamentarischen Verfahren sind. Zusätzlich verschärfen neue Vorgaben zur IT-Sicherheit und zur Bekämpfung von Greenwashing die Pflichten der Leitungspersonen, etwa durch strengere Transparenzanforderungen und erweiterte Haftungsrisiken für unzutreffende Nachhaltigkeitsaussagen.
Für 2026 ist nach aktuellem Stand keine weitere große Reform geplant, die die Grundstruktur von GmbH- oder Aktienrecht in ähnlicher Tiefe wie das MoPeG verändern würde. Die Entwicklung zeigt jedoch eine Tendenz zu mehr Transparenz und zu stärkerer Digitalisierung. Zugleich wächst das Verständnis von der Verantwortung gegenüber Umwelt und Stakeholdern.
Gesellschaftsrecht als dynamischer Ordnungsrahmen
Die rechtlichen Grundlagen des Gesellschaftsrechts bilden das Gerüst, auf dem die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland aufbaut. Sie bestimmen die Wahl der Rechtsform und die Haftung der Beteiligten. Der Blick auf MoPeG und Digitalisierungsrichtlinien zeigt, dass dieses Fundament in Bewegung bleibt. Auch das Nachhaltigkeitsrecht trägt zu dieser Dynamik bei. Wer Gesellschaften gründet oder verwaltet, sollte die Entwicklungen im Blick behalten und Gesellschaftsverträge sowie Governance-Strukturen regelmäßig prüfen. Gesellschaftsrecht ist damit kein statisches Lehrbuchthema. Es bleibt ein laufender Gestaltungsauftrag für die Praxis und Gesetzgeber.
