Im Streit um Media-Saturn wendet sich das Blatt zugunsten von Metro

Im Streit um Media-Saturn wendet sich das Blatt zugunsten von Metro München (dapd). Das Oberlandesgericht München hat im Streit um das Sagen beim Elektronikhändler Media-Saturn zugunsten der Metro AG entschieden. So durfte der Handelskonzern einen Beirat einsetzen, der wichtige unternehmerische Entscheidungen für Media Markt und Saturn mit einfacher Mehrheit, also ohne Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals, treffen kann. Die Berufungsklage von Kellerhals‘ Gesellschaft Convergenta Invest wies das Gericht am Donnerstag zurück. Ähnlich hatte zuvor auch das von Metro eingesetzte Schiedsgericht in nicht öffentlicher Sitzung entschieden, wie der Handelskonzern mitteilte. Metro-Chef Olaf Koch begrüßte die Gerichtsentscheidungen. Sie brächten „die notwendige Klarheit in Bezug auf die Steuerung der Media-Saturn Holding und machen den Weg frei für effiziente und schnelle Entscheidungsprozesse“, sagte Koch. „Auf der Basis der Beschlüsse können strategische und operative Schritte nun deutlich schneller und konsequenter umgesetzt werden.“ Metro-Chefjustiziar Donatus Kaufmann sprach von einem Erfolg auf ganzer Linie. Entscheidungen wie Budgetplanungen, Finanzierungen und der Erwerb von Unternehmen könnten nun mit einfacher Mehrheit im Beirat beschlossen werden. Der Metro-Aktienkurs stieg nach Bekanntwerden des Urteils gegen den DAX-Trend deutlich an. Auch wenn das Gericht keine Revision zuließ, gibt sich die Gegenseite noch nicht geschlagen. Kellerhals‘ Anwalt Luidger Röckrath sagte nach dem Urteil des Oberlandesgerichts: „Metro ist keinen Millimeter weitergekommen.“ Kellerhals habe „weiter seine Minderheitsrechte“. Wesentliche Entscheidungen wie die Bestellung oder Abberufung des Geschäftsführers der Holding könnten weiterhin nur in der Gesellschafterversammlung mit mindestens 80 Prozent Zustimmung getroffen werden. Kellerhals hält über Convergenta Invest 21,62 Prozent an der Media-Saturn Holding. Die Metro, die 75,4 Prozent der Anteile besitzt, will die Sperrminorität seit längerer Zeit aushebeln und richtete deshalb im März 2011 gegen den Willen des Media-Markt-Gründers den Beirat ein. Dagegen klagte Kellerhals und bekam vor dem Landgericht Ingolstadt in erster Instanz teilweise recht. Ob Kellerhals gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Schiedsgerichts weiter vorgehen will, konnte der Anwalt noch nicht sagen. „Bisher haben wir nur den Tenor des Urteils gehört“, sagte Röckrath. „Wir werden die Gründe abwarten.“ Ein Sprecher der Convergenta Invest sagte, die Metro könne auch nach den jüngsten Urteilen „nicht gegen den Willen der Gründungsgesellschafter durchregieren“. Eine kompliziertere Steuerung der Media-Saturn Holding GmbH und die Rechtsunsicherheit drohe das Unternehmen zu lähmen. „Der Konflikt, den die Metro ohne Not Anfang 2011 ausgelöst hat und der dem gemeinsamen Unternehmen schadet, kann und wird mit juristischen Mitteln nie gelöst werden.“ (Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 23 U 4173/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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