Anzeige: Digitale Fahrerkarten sicher auslesen

Heute ist es von staatlicher Seite vorgeschrieben, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge – dazu gehören neben den LKWs auch Kleintransporter und PKWs – mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen und jeder Fahrer eine individuelle Fahrerkarte – auch Tachograf genannt – erhält, auf der später die Lenk- und Ruhezeiten verzeichnet sind. Die Rechtsgrundlage in Europa findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und in der Fahrpersonalverordnung, danach galt die Verordnung EU 165/2014, der Manipulationsschutz gestärkt wurde. Die gesammelten Daten können auch von staatlichen Institutionen – wie dem Zoll und der Polizei – ausgelesen werden.

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