Mobile Zeiterfassung via App: Münsteraner Start-up „clockin“ macht’s möglich

Alumni und Studierende der FH Münster arbeiten an innovativer Technologie mit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sein Urteil gefällt: Ab jetzt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Grundlage hierfür ist die Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Eine simple, digitale, praktische und kostengünstige Lösung hat das münsteraner Start-up „clockin“ mit seiner App zur mobilen Zeiterfassung entwickelt. Entstanden im Technologiehof und entwickelt mit zahlreichen Schnittstellen zur FH Münster zählen mittlerweile 40 Mitarbeiter*innen zum Team, acht davon sind Alumni und Studierende der Hochschule.

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