EU-Richtlinie: Arbeitnehmerüberlassungsdauer nicht beschränkt

Münster. „Spätestens jetzt sollte die Bundearbeitsministerin Andrea Nahles einsehen, dass eine weitere gesetzliche Regulierung der Zeitarbeitsbranche völlig überflüssig ist und weitere bürokratische Hürden die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsgefüges zusätzlich einschränken würden“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Äußerung der EU-Kommission, die langfristige Überlassung von Zeitarbeitnehmern an entleihende Unternehmen stelle keinen Verstoß gegen die Richtlinie 2008/104/EG dar.

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