Polizeikontrollen wegen der Hautfarbe sind Diskriminierung

Polizeikontrollen wegen der Hautfarbe sind Diskriminierung Koblenz (dapd). Auch beim Kampf gegen illegale Einreise darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das machte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz nach Angaben vom Dienstag in einem Berufungsverfahren deutlich. Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Das räumten die Polizisten in dem Verfahren ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nachdem die Richter deutlich machten, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen sei, entschuldigte sich die Bundespolizei und der Rechtsstreit wurde beendet. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des 26-Jährigen zuvor abgewiesen und es der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Dies gelte bei stichprobenartigen Überprüfungen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise. Menschenrechtler hatten das scharf kritisiert. Nach Ansicht der Verteidigung war die Klageabweisung mit einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (UN) nicht vereinbar. Die UN hatte das sogenannte „racial profiling“, also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt. dapd (Politik/Politik)