Flexstrom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Handelsblatt

Flexstrom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Handelsblatt Berlin/Düsseldorf (dapd). Der Strom-Discounter Flexstrom hat beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen das „Handelsblatt“ erwirkt. Darin werde der Düsseldorfer Wirtschaftszeitung unter anderem untersagt zu behaupten, Flexstrom arbeite mit seinen niedrigen Strompreisen nicht profitabel, berichtete das Unternehmen am Mittwoch. Außerdem dürfe die Zeitung nicht mehr behaupten, dass Flexstrom bei mehreren regionalen Netzgesellschaften von E.on und RWE sowie bei Vattenfall die Netzgebühren im Voraus entrichten müsse. Ein Sprecher des „Handelsblattes“ bestätigte auf Anfrage von dapd den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Zeitung. Er betonte jedoch, dass diesem Schritt keine Abmahnung vorangegangen sei und die Zeitung deshalb keine Möglichkeit gehabt habe, dem Gericht seine Sicht der Dinge darzulegen. Das „Handelsblatt“ prüfe nun, ob es Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen werde. Das Wirtschaftsblatt hatte in den vergangenen Wochen wiederholt kritisch über die Geschäfte des Billigstromanbieters berichtet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Verbraucherschützer wegen Flexstrom alarmiert

Verbraucherschützer wegen Flexstrom alarmiert Berlin (dapd). Die Beschwerden über den Billigstromanbieter Flexstrom häufen sich. Auch bei den Verbraucherzentralen gingen „jede Menge Anfragen“ von verunsicherten Kunden ein, sagte der Energiereferent des Dachverbands vzbv, Thorsten Kasper, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd. Insbesondere beschwerten sich viele Kunden, dass ein bei Vertragsabschluss versprochener Bonus nicht ausbezahlt worden sei. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen listet auf ihrer Internetseite Gerichtsurteile zugunsten von Verbrauchern auf, die gegen eine Nichtauszahlung der Boni erfolgreich geklagt haben. Flexstrom habe seinerseits Kunden negative Urteile geschickt, „um Leute einzuschüchtern“, sagte der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, Jürgen Schröder. Flexstrom argumentiert, der Bonusanspruch bei vielen Verträgen vor Juli 2011 sei abhängig von einer Vertragsverlängerung nach dem ersten Jahr. Das Unternehmen zählt auf seiner Internetseite entsprechende zu seinen Gunsten ausgefallene Gerichtsurteile auf. Widerruf verweigert Die Verbraucherzentralen verweisen jedoch auch auf Kunden-Beschwerden in anderen Bereichen. Auch das Recht auf Widerruf von abgeschlossenen Verträgen hätten Flexstrom und Tochterunternehmen wie Löwenzahn ihren Kunden verweigert, sagte Schröder. Zudem gebe es Beschwerden, dass die Firma oft Abschlagszahlungen ohne Angabe von sachlichen Gründen deutlich erhöhe. Flexstrom selbst bestätigt das nicht. Auch die Schlichtungsstelle Energie in Berlin hat nach Informationen des „Handelsblatts“ (Mittwochausgabe) in ihrem ersten Jahr Tausende von Beschwerden gegen Flexstrom verzeichnet. Rund ein Viertel aller 14.000 Beschwerden kamen demnach von Verbrauchern, die einen Vertrag bei Flexstrom haben, wie die Zeitung berichtet. Die Schlichtungsstelle schlüsselt ihre Zahlen nicht auf. Am Mittwoch war dort niemand zu erreichen. Die Schlichtungsstelle wurde im Oktober 2011 eingerichtet und soll Gerichte entlasten und zur Zufriedenheit der Energieverbraucher beitragen. Flexstrom-Sprecher Dirk Hempel nannte die in dem Bericht erhobenen Vorwürfe auf dapd-Anfrage nebulös. Die Zahl von mehreren Tausend Beschwerden bei der Schlichtungsstelle könne nicht genau nachgewiesen werden. Sollte sie zutreffen, seien zudem weniger als ein Prozent der 570.000 Kunden des Unternehmens betroffen. Flexstrom kümmere sich intern um einzelne Beschwerdefälle. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)