Gelangensbestätigung ab 01.01.2014 – Was müssen Unternehmer jetzt vorbereiten?

Ankunft von Waren im EU-Ausland muss nachgewiesen werden – Vorgehen sollte gründlich geplant werden: Ab dem 1. Januar 2014 werden die Nachweispflichten für Lieferungen ins EU-Ausland verschärft. Unternehmer müssen dann nachweisen können, dass die gelieferten Waren tatsächlich an ihrem Bestimmungsort angekommen sind.

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