„NRW-Überbrückungshilfe Plus“: Antragstellung nur noch bis 31.3.2021

Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes für die Fördermonate September bis Dezember 2020 hat auch die Landesregierung das Zusatzprogramm „NRW-Überbrückungshilfe Plus“ fortgesetzt. Hierüber können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate als sogenannter „fiktiver Unternehmerlohn“ berücksichtigt werden.

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Corona-Überbrückungshilfe 2.0: S&P Steuerberatung bewertet die Hilfen

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe für Selbstständige und Freiberufler, für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen bis Ende 2020 verlängert: Branchenübergreifend stehen dafür knapp 25 Milliarden Euro bereit. Wer seinen Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken musste, kann die ihm zustehende Unterstützung aber nur mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes beantragen. Die S&P Steuerberatung aus Münster, Teil der HLB Schumacher-Gruppe, bezieht zu der Verlängerung der Überbrückungshilfen Stellung.

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