Gericht: Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht rechtswidrig

Gericht: Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht rechtswidrig Kassel (dapd). Deutschlands Krankenkassen können in einer jahrelang streitigen Rechtsfrage aufatmen. Denn die Vorschriften, nach denen sie seit 2009 die Beiträge ihrer rund fünf Millionen freiwillig versicherten Mitglieder bemessen, sind nicht grundsätzlich zu beanstanden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch mit einem Urteil klargestellt. Allerdings bemängelte der 12. Senat wie die Beiträge für freiwillig versicherte Sozialhilfe-Empfänger berechnet werden, die in Heimen leben. Nach den Vorgaben, die die Richter in ihre Urteilsbegründung skizzierten, müssten die Beiträge dieser Gruppe künftig niedriger bemessen werden. Den konkreten Fall, in dem ein Heimbewohner aus Südhessen geklagt hatte, verwies das Gericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Wiesbaden zurück. (Az: B 12 KR 20/11 R) dapd (Politik/Politik)

Seehofer rechtfertigt Kursschwenk bei Studiengebühren

Seehofer rechtfertigt Kursschwenk bei Studiengebühren München (dapd-bay). Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den Kurswechsel seiner Partei bei den Studiengebühren verteidigt. Die finanzielle Situation Bayerns habe sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert, daher sei die Abschaffung der Beiträge jetzt möglich, sagte Seehofer am Mittwoch im Landtag. Zugleich betonte der CSU-Chef, er persönlich sei „schon immer skeptisch“ gegenüber den Gebühren gewesen. Er betonte zugleich, dass die Gespräche mit der FDP, die an den Gebühren festhalten will, im Januar fortgesetzt würden. Das Bündnis werde eine gemeinsame Position finden müssen. Die Staatsregierung könne vor einem möglichen Volksentscheid nicht sagen, „wir haben keine Meinung und das Volk soll entscheiden. Das geht nicht.“ Die CSU war kürzlich von den Studiengebühren abgerückt, nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zur Abschaffung der Beiträge zugelassen hatte. dapd (Politik/Politik)