Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert

Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert Berlin (dapd). Das Scheitern eines Härtefallfonds für die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler stößt auf Kritik. Damit sei das geplante Patientenrechtegesetz „nur ein Placebo“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin. Die FDP wies den Vorwurf zurück, der Härtefallfonds sei an ihr gescheitert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun in der kommenden Woche weitgehend unverändert im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, die FDP habe einen Unions-Vorschlag, einen Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz zu verankern, verhindert. Der Fonds wäre in den Fällen eingesprungen, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, aber letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) argumentierten laut Bericht jedoch, ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds unterlaufe das deutsche Haftungssystem, das eine individuelle Haftung mit der Verpflichtung zum Schadenersatz vorsehe. Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nannte es nicht redlich, der FDP vorzuwerfen, einen Härtefallfonds verhindert zu haben. „Ein Härtefallfonds ist also nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst.“ Das müsse auch die Union zur Kenntnis nehmen. „Denn Tatsache ist, dass die Unionsfraktion mehrfach ein Konzept erarbeiten und vorstellen wollte, bis heute jedoch nichts vorgelegt hat“, erläuterte die Abgeordnete. FDP sieht Konflikt mit Grundprinzipien des Haftungssystems Ganz offensichtlich hätten auch in der Union die vielen offenen Punkte nicht geklärt werden können, „von der Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz“. Ein Härtefallfonds „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, unterstrich die FDP-Politikerin. Dagegen monierte Brysch: „Wenn es um Patientenrechte von Schwerkranken geht, dann ist es mit dem Einsatz für Bürgerrechte in der FDP schnell vorbei.“ Weder wolle sie die Beweislastumkehr, noch den Notnagel in Form des Härtefallfonds einführen. Dabei seien die 60 Millionen Euro, die für die Finanzierung gedacht waren, „lächerlich wenig“. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung fügte hinzu: „Wollte sich die christlich-liberale Koalition noch am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg machen, ein zukunftsweisendes ‚Patientenschutzgesetz‘ zu schaffen, bleibt heute nur eine Textsammlung aus bestehender Rechtsprechung übrig.“ Patientenrechte sollen übersichtlicher werden Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf an, die Patientenrechte übersichtlicher zu machen. Bislang sind sie im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreut. Nun soll der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Definiert wird darin die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Patienten sollen umfassend und in verständlicher Sprache über Untersuchungen, Diagnose und Therapie informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt. Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Ferner soll in gravierenden Fällen künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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