Bericht belegt Ku-Klux-Klan-Verwicklung eines Verfassungsschützers

Bericht belegt Ku-Klux-Klan-Verwicklung eines Verfassungsschützers Stuttgart (dapd-bwb). Ein Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes soll Dienstgeheimnisse an den Leiter eines deutschen Ablegers des rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) verraten haben. Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht, den Innenminister Reinhold Gall (SPD) angeordnet und am Donnerstag in Stuttgart dem Ständigen Ausschuss des Landtags vorgelegt hat. In dem Bericht wird der Fall aus dem Jahr 2002 als „Sicherheitsproblem“ beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) klassifiziert. Darin wird bestätigt, dass „Indizien“ den Verdacht erhärteten, dass der Mitarbeiter Dienstgeheimnisse verriet. So wurden Kontakte des Mitarbeiters mit dem Leiter der „European White Knights of the Ku Klux Klan“ (EWK KKK) nachgewiesen. Sichere Beweise darüber hinaus gebe es allerdings nicht, hieß es. Auch konnten keine Anhaltspunkte für persönliche Kontakte sowie das Motiv ermittelt werden. Der Mann bestreite bis heute die Vorwürfe. Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube sowie der Innenminister wollten mit Verweis auf die höchste Geheimhaltungsstufe nicht bestätigen, dass es sich bei dem Leiter der rassistischen Gruppierung um einen V-Mann des Verfassungsschutzes gehandelt haben soll, wie Medien berichtet hatten. Gall wollte auch seine Angaben vor dem Innenausschuss nicht wiederholen, wonach der Beamte vor Abhörmaßnahmen gewarnt haben soll. Dass die Gruppierung abgehört worden ist, wurde aber bestätigt. Gall hatte erst vor kurzem einen Untersuchungsbericht wegen der Mitgliedschaft von zwei Polizisten bei den „European White Knights of the Ku Klux Klan“ in den Jahren 2001 und 2002 vorgelegt. Beide Männer waren 2005 lediglich beamtenrechtlich gerügt worden und sind nach wie vor im Polizeidienst. Einer der Polizisten war Gruppenführer der von der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ermordeten Polizistin. Kein Generalverdacht gegen Sicherheitsbehörde Bube betonte, es handele sich um einen Einzelfall. Die Untersuchungen hätten keine weiteren Verratsfälle oder Kontakte von Mitarbeitern mit extremistischen Organisationen oder Personen im Zeitraum von 2000 bis heute ergeben. „Es gibt aus meiner Sicht keinen Anlass zu zweifeln, dass die Mitarbeiter im LfV korrekt und untadelig ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen und es gibt auch keinen Anlass für die Annahme, dass es ihnen an demokratischen Bewusstsein mangelt.“ Wegen der „gravierenden Sicherheitsinteressen“ verzichteten die Behörden damals auf ein Straf- oder Disziplinarverfahren. Innenminister Gall hat mittlerweile aber ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten angeordnet mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Gall befand: „Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist, dass der Fall damit als erledigt betrachtet worden ist.“ Vor Eintreten der Verjährungsfrist hätte man wiederholt darüber entscheiden müssen. „Dies muss geändert werden“, forderte er. Besonderes heikel ist der Fall, da sich der mittlerweile beurlaubte Mann bemühte, in die Verfassungsschutzbehörde zurückzukehren. Laut dem Bericht hatte die Personalabteilung von dem Sicherheitsproblem keine Kenntnis, da solche Informationen nicht in die Personalakte eingehen dürfen. Die Personalabteilung habe dann aber einen Hinweis bekommen. Bube kündigte an, es werde eine Hausverfügung erlassen, mit der die Meldung von Verdachtsfällen und die Wiederholung von Sicherheitsüberprüfungen sichergestellt werden solle. Gall sieht keine Informationspannen im eigenen Haus Dass das Innenministerium bereits Anfang August von dem Fall unterrichtet wurde, der Minister aber erst Anfang Oktober, wertet Gall nicht als Panne. In dieser Zeit seien die Details geklärt worden. Er sehe keinen Grund zur Beanstandung. „Ich wüsste nicht, was ich in dem Verfahren und Verlauf geändert hätte“, sagte der Minister. Die Kontakte eines früheren Verfassungsschützers beschäftigen nun auch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium hat am Donnerstag beschlossen, alle Unterlagen zu dem Fall beizuziehen, wie die SPD-Obfrau im Ausschuss, Eva Högl, sagte. Es sollten Verbindungen aus dem NSU-Umfeld zur rechten Szene in Baden-Württemberg und den dortigen Sicherheitsbehörden geprüft werden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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