Zusatzgebühr für nicht erfolgte Telefonate unzulässig

Zusatzgebühr für nicht erfolgte Telefonate unzulässig Schleswig (dapd). Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden keine Zusatzgebühren für nicht erfolgte Anrufe oder SMS innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlangen. Eine entsprechende Klausel sei unwirksam, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf geklagt. Ebenso für unwirksam erklärten die Richter eine Pfandgebühr für nicht binnen zwei Wochen nach Vertragsende zuückgeschickte, dann wirtschaftlich wertlose SIM-Karten. Beide Klauseln benachteiligten die Kunden laut Gericht in unangemessener Weise. Die Klage hatte bereits in erster Instanz Erfolg vor dem Kieler Landgericht. Dagegen legte der Anbieter Berufung ein. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2 U 12/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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