Versicherte können elektronische Gesundheitskarte nicht ablehnen

Versicherte können elektronische Gesundheitskarte nicht ablehnen Düsseldorf/Solingen (dapd). Krankenversicherte können sich von der Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte nicht befreien lassen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf am Donnerstag und wies in einem bundesweit ersten Verfahren die Klage eines Wuppertaler Versicherten ab. Der 32 Jahre alte Mann wollte von der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte befreit werden, weil er darin eine Verstoß gegen das Recht zur informationellen Selbstbestimmung sieht. Das Sozialgericht folgte dieser Ansicht aber nicht: Die für die Karte benötigten Pflichtangaben zur Person des Versicherten seien mit Ausnahme des geforderten Fotos identisch mit der bisherigen Versichertenkarte und damit unbedenklich. Damit folgte das Sozialgericht der Argumentation der Krankenversicherung des Klägers. Allerdings räumte das Gericht ein, in Zukunft möglicherweise nachbessern zu müssen. Denn ab 2013 können Versicherte zunächst testweise zusätzlich freiwillige Angaben, etwa zu Notfalldaten, auf der Gesundheitskarte speichern lassen. „Das könnte zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, die Gegenstand eines neuen Verfahrens wären“, erklärte der Vizepräsident des Sozialgerichts, Detlef Kerber, im Anschluss an das Urteil. Kläger will nicht zum „gläsernen Patienten“ werden Aus Angst davor, zum „gläsernen Patienten“ zu werden, hatte der Versicherte aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solingen geklagt. Die elektronische Gesundheitskarte sei sowohl aus datenschutz- als auch verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich, argumentierte sein Anwalt Jan Kuhlmann. Patientenangaben würden zentral gespeichert und private Unternehmen mit der Datenverarbeitung betraut. Man könne daher nicht ausschließen, dass sensible Informationen beispielsweise in die Hände von Pharmaunternehmen gelangten. „Es fehlen eine unabhängige und transparente Kontrolle sowie ein Sanktionssystem bei Verstößen gegen den Datenschutz, wie es der Bundesgerichtshof fordert“, sagte er. Die beklagte Krankenkasse wies diese Einschätzung zurück. „Es werden keine Daten außerhalb der Arztpraxen ohne Zustimmung des Versicherten gespeichert“, erklärte der Anwalt der Krankenkasse, Ingo Kugler. Zusätzliche Angaben wie Notfalldaten oder elektronische Patientenakten erfolgten freiwillig. Ein Zugriff von Arbeitgebern oder Versicherungen sei „ausgeschlossen“, hieß es. Nach Angaben des Anwalts sind bislang 10.000 von 70.000 Versicherten der Bergischen Krankenkasse mit der elektronischen Gesundheitskarte versorgt worden. Bis Ende dieses Jahres sollen – wie vom Gesetzgeber gefordert – 70 Prozent der Versicherten bundesweit in ihrem Besitz sein. Der Kläger, der sich gegenüber den Medien nicht äußern wollte, will gegen die Entscheidung des Sozialgerichtes vorgehen. Sein Anwalt kündigte an, bis vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. Bis dahin muss der Kläger übrigens nicht um seine medizinische Versorgung bangen. Er darf bis zum Ende des Verfahrens seine alte Versichertenkarte nutzen. (AZ: S9KR111/09) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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