Verkehr siegt über Naturschutz

Verkehr siegt über Naturschutz Leipzig/Wiesbaden (dapd). Der Schutz von Kammmolchen und Gelbbauchunken steht dem Weiterbau der Autobahn 44 von Kassel nach Herleshausen in Nordhessen nicht im Wege. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag in Leipzig eine Klage des Naturschutzverbands BUND gegen den Bau des Teilabschnitts zwischen den Anschlussstellen Waldkappel und Hoheneiche ab. „Bei dem Vorhaben überwiegen verkehrliche Gründe deutlich die naturschutzrechtlichen Einwände“, sagte der Vorsitzende Richter des Neunten Senats, Wolfgang Bier. Eine zumutbare Alternative zur geplanten A 44 liege nach Ansicht des Senats nicht vor. Die Autobahn zählt zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit mit der Nummer 15 und soll eine Lücke im Autobahnnetz vom Ruhrgebiet über Kassel nach Dresden zwischen der A 7 bei Kassel und der A 4 bei Eisenach schließen. Bei Klagen gegen solche Verkehrsprojekte ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der vierspurige Bau der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen in der Stufe des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. „Ich bitte den BUND, nun endlich seinen Widerstand gegen dieses für Nordhessen so wichtige Projekt aufzugeben“, sagte der Minister in Wiesbaden. Noch anhängig ist eine weitere Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Abschnitt von Hoheneiche nach Sontra. Der BUND selbst drückte seine Enttäuschung über die Leipziger Entscheidung aus. „Bedarfsgerecht ausgebaute Bundesstraßen würden die Mobilitätsanforderungen billiger und mit geringeren ökologischen Schäden erfüllen“, sagte Naturschutzreferent Thomas Norgall. Der Verband hoffe auf eine politische Neubewertung des Autobahnbaus, weil seit vielen Jahren die Verkehrsprognosen zurückgingen. Ersatzreservat und Monitoring für geschützte Tiere Der rund sieben Kilometer lange Abschnitt der A 44 zwischen Waldkappel und Hoheneiche führt in unmittelbarer Nähe von zwei Flora-Fauna-Habitaten, also Gebieten, in denen besonders geschützte Arten leben. Der Naturschutzverband hatte durch den vorgesehenen Autobahnbau Arten wie Kammmolche, Gelbbauchunken, Spechte und Fledermäuse gefährdet gesehen und deshalb Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Autobahnbau erhoben. „Der geplante Bau widerspricht nicht den Vorgaben des Artenschutzes“, sagte Richter Bier jedoch. Den naturschutzrechtlichen Einwänden, die der BUND erhoben hatte, sei der Senat nicht gefolgt. Die Kritik des Naturschutzverbands bezog sich auf das rund 159 Hektar große Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ und auf das etwa 25.000 Hektar große Gebiet „Werra- und Wehretal“. In dem Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ leben Kammmolche und Gelbbauchunken, für die die Landesregierung ein Ersatzreservat vorgesehen und in der zweitägigen Verhandlung vor zwei Wochen außerdem ein Monitoring zugesichert hat. Beim juristischen Streit um das Gebiet „Werra- und Wehretal“ standen Gefährdungen von jeweils zwei Arten von Fledermäusen und Spechten sowie die Stickstoffbelastung für den dortigen Buchenwald im Vordergrund. „Für das Vorhaben streiten zwingende verkehrliche Gründe wie ein vordringlicher Bedarf, die eine konkrete Beeinträchtigung des Gebiets deutlich überwiegen“, begründete Richter Bier die Entscheidung. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 9 A 22.11) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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