Verfassungsrichter prüfen Leistungsgesetz für Asylbewerber

Verfassungsrichter prüfen Leistungsgesetz für Asylbewerber Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Mittwoch, ob die Leistungen für Asylbewerber noch das Existenzminimum decken. Dabei prägten kritische Fragen von Richtern die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Auf Unverständnis mehrerer Verfassungsrichter stieß, dass die Sätze seit 1993 nicht mehr erhöht wurden, obwohl die Preise seither um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Das Gesetz selbst sieht eine regelmäßige Überprüfung vor. Die Leistungen für erwachsene Asylbewerber liegen um 40 Prozent unter denen von Hartz-IV-Empfängern. Auch bei Kindern gibt es je nach Altersgruppe Absenkungen von etwa einem Drittel bis zu 47 Prozent. Während ein Hartz-IV-Empfänger aktuell 374 Euro erhält, werden Asylbewerbern rund 220 Euro monatlich zugestanden. Unterkunft wird beiden Gruppen jeweils extra bezahlt. Betroffen sind von den gekürzten Leistungen nicht nur Asylbewerber, sondern auch Kriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts erhalten derzeit 130.000 Menschen Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ursprünglich sollten Asylbewerber vor allem Naturalleistungen bekommen und nur daneben ein Taschengeld. Die Bezugsdauer war zunächst auf ein Jahr begrenzt. Als sich das Gutscheinsystem für Nahrung und Kleidung als zu kompliziert erwies, stiegen die Bundesländer, außer Bayern, überwiegend auf Geldleistungen um. Allerdings wurde die Gruppe der Empfänger bundesweit erweitert. Faktisch erhalten inzwischen alle geduldeten Ausländer ohne reguläre Aufenthaltserlaubnis Asylbewerberleistungen. Die Bezugsdauer ist inzwischen auf vier Jahre verlängert worden, so dass diese Gruppe viele Jahre deutlich unter Hartz-IV-Niveau lebt. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte dazu: „Das Motto, ein bisschen hungern, dann gehen die schon, das kann es ja wohl nicht sein.“ Die Bundesregierung verwies darauf, dass sie die Sätze zweimal anheben wollte, aber am Widerstand der Länder gescheitert sei. Staatssekretärin Annette Niederfraneke aus dem Bundesarbeitsministerium kündigte eine grundlegende Reform der Leistungen für Asylbewerber und geduldete Ausländer an. Man orientiere sich dabei an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV. Allerdings gehe die Bundesregierung davon aus, dass es für Ausländer Spielräume gebe, da sie nur vorübergehend in Deutschland lebten. Die Staatssekretärin räumte ein, dass „noch nicht alle Probleme zufriedenstellend gelöst“ seien. Der Erste Senat will von der Bundesregierung wissen, ob sich die Sätze für geduldete Ausländer überhaupt von Leistungen für Hartz-IV-Empfänger unterscheiden dürfen. „Wir reden vom Existenzminimum“, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus. Dazu gehöre neben Nahrung und Kleidung auch eine Mindestteilnahme am sozialen Leben. Verfassungsrichterin Susanne Baer verwies darauf, dass die Menschenwürde für alle unantastbar ist. Der Artikel eins im Grundgesetz sei kein „Deutschenrecht“. Der Prozessvertreter der Bundesregierung, Professor Kay Hailbronner, wies dagegen auf Migrationsbewegungen hin, wenn die Leistungen in Deutschland höher seien als im europäischen Ausland. Das müsse der Gesetzgeber einbeziehen dürfen. Die Leistungen würden das Existenzminimum noch sichern. Ob es tatsächlich ein Gefälle gibt, blieb war umstritten. Andere europäische Länder senken die Sätze für Asylbewerber offenbar nur für kürzere Zeit unter die allgemeine Sozialhilfe, als das in Deutschland der Fall ist. Umstritten blieb auch, ob der Bund oder die Länder die Anhebung der Sätze verhindern. Rheinland-Pfalz gab in der Verhandlung an, eine Anhebung um 35 Prozent zu unterstützen. Fünf Bundesländer hätten sogar in ihren Koalitionsvereinbarungen eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes vereinbart. Pro Asyl, der Berliner Flüchtlingsrat und andere Nicht-Regierung-Organisationen setzten sich in Karlsruhe für eine völlige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Bei der Sicherung des Existenzminimums seien Deutsche und Ausländer gleichzustellen, forderten sie. Das Urteil des Ersten Senats wird erst nach der Sommerpause erwartet. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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