Verfassungsgerichtshof: Altersgrenze für Bürgermeister ist zulässig

Verfassungsgerichtshof: Altersgrenze für Bürgermeister ist zulässig München (dapd). Die umstrittene Altersgrenze für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister in Bayern ist rechtens. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch in München eine Klage der SPD-Fraktion gegen die Regelung ab. Diese gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung, hieß es zur Begründung. Im Freistaat dürfen sich Kandidaten für kommunale Spitzenämter nur dann zur Wahl stellen, wenn sie zu Amtsbeginn jünger als 65 sind. Einem Beschluss des Landtags zufolge liegt die Grenze ab 2020 bei 67 Jahren. Gerichtspräsident Karl Huber erklärte, Landräte und berufsmäßige Bürgermeister seien in überdurchschnittlichem Maß gefordert. Die Verantwortung erfordere von ihnen eine große Belastbarkeit und Einsatz auch abends und an Wochenenden. Da die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit dem Alter steige, helfe die Altersgrenze, vorzeitigen Neuwahlen vor dem Ende der sechsjährigen Amtsperiode vorzubeugen. CSU-Politiker fordern Abschaffung der Altersgrenze Der 74-jährige SPD-Politiker Peter Paul Gantzer, der älteste Landtagsabgeordnete, hatte argumentiert, jegliche Altersbeschränkung sei diskriminierend. Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot. Gantzer kündigte nach dem Urteil an, weiterkämpfen zu wollen. Allerdings könnten nur Betroffene vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er überlege daher, ob er sich zur Landratswahl in München aufstellen lasse und nach der Abweisung dagegen klage. Auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof werde er prüfen. Die einfachste Möglichkeit sei aber, wenn die SPD die Regelung nach einem Wahlsieg bei der Landtagswahl kippen könnte. Die Freien Wähler wollen trotz des Urteils an einer eigenen Klage gegen die Altersgrenze festhalten. Diese sei ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert, sagte Fraktionsvize Bernhard Pohl. Die Beschränkung werde bald fallen, „ob durch ein Gericht oder den Gesetzgeber“, prognostizierte er. Auch CSU-Größen aus der Kommunalpolitik pochten auf eine Abschaffung der Grenze. Der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger, sagte dem Bayerischen Rundfunk: „Die jetzige Lösung ist rechtmäßig, muss deshalb aber noch lange nicht richtig sein.“ Auch der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Jakob Kreidl, zeigte sich enttäuscht. Er kritisierte eine Bevormundung der Wähler durch die Altersgrenze. Diese müssten selbst entscheiden, ob sie einen jungen oder alten Bürgermeister wollten. Zwtl.: Innenminister Herrmann begrüßt Entscheidung Ihr Parteikollege Innenminister Joachim Herrmann begrüßte dagegen die Entscheidung. Zugleich wies er Kritik zurück, dass für Kabinettsmitglieder im Gegensatz zu Kommunalpolitikern keine Altersbeschränkung gelte. Minister könnten im Gegensatz zu Bürgermeistern und Landräten von einem Tag auf den anderen entlassen werden. Deshalb könne man dies nicht vergleichen, sagte Herrmann. Die Regelung für die Kommunalpolitiker knüpfe dagegen an die Rechte von Beamten an, daher müssten die gleichen Pensionsgrenzen gelten. Zudem gelte die Altersbeschränkung nur für Kandidaten. Demnach sei im Einzelfall eine Amtsführung bis zum 71. Lebensjahr möglich. Unterstützung bekam der Innenminister aus den Reihen der Koalition. Die CSU begrüßte die Entscheidung als wohlüberlegt und ordnungspolitisch richtig. Die Entscheidung bringe Rechtssicherheit für die anstehenden Kommunalwahlen, sagte der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Florian Herrmann. Der kommunalpolitische Sprecher der FDP, Jörg Rohde, wertete das Urteil als Bestätigung einer sauberen Arbeit von Schwarz-Gelb beim Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Allerdings könnten sich die Liberalen generell vorstellen, auf eine Altersgrenze zu verzichten. Die Altersgrenze gilt nicht für ehrenamtliche Bürgermeister. Erst ab einer Einwohnerzahl von 10.000 Menschen müssen erste Bürgermeister in Bayern das Amt zwingend hauptberuflich ausüben. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.