Anzeige: Jobs in der Zeitarbeit – worauf ist zu achten

Die Zeitarbeit kämpft heute noch mit einem schlechten Ruf, der ihr aber zu Unrecht anhaftet. Früher galten Zeitarbeitsfirmen als „moderne Sklavenhalter“, die von der „Ausbeutung der Mitarbeiter“ leben. Davon kann heute keine Rede mehr sein. Das Gegenteil ist der Fall: Es gibt kaum einen einfacheren Weg, um wieder in Arbeit zu kommen als mit einer Zeitarbeitsfirma.

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iGZ-Statement zum Kabinettsbeschluss Integrationsgesetz

„Diese Entscheidung bestätigt, dass die Zeitarbeitsbranche ein ideales Instrument zur Integration Geflüchteter ist und in den vergangenen Jahren einen richtig guten Job gemacht hat“, freut sich iGZ-Vorsitzender Christian Baumann über die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei Geduldeten und Gestatteten dauerhaft und bundesweit einheitlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten und den Zugang zur Zeitarbeit auf Dauer zu öffnen.

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Statements des iGZ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

„Selbst Arbeitsmarktexperten attestierten der Bundesregierung, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig beizukommen. Umso wichtiger wäre es dann doch gewesen, die Zeitarbeitsbranche als professioneller Vermittler in den Arbeitsmarkt mit ins Beschäftigungsboot zu holen“, kommentierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die anstehende Verabschiedung vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag.

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Kein Risiko eingehen bei Zeitarbeit

Durch den Personalmangel scheint der Einsatz selbständiger Honorarkräften oder Leiharbeiter aus der Zeitarbeit geboten. Doch welches Risiko gehen die Pflegeeinrichtungen dabei ein?

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Unternehmensgruppe Teilzeit Thiele saniert sich in Eigenverwaltung

Bielefeld. Die Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe hat am 6.12.2018 beim Amtsgericht Bielefeld die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Bielefeld hat die Eigenverwaltung angeordnet und den SanierungsexpertenStefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

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Kiehn: „Das ‚Baby PDK‘ ist erwachsen geworden“

iGZ, BAP│„Er ist ein Mann der ersten Stunde: Seit zehn Jahren unterrichtet Torsten Kiehn die angehenden Personaldienstleistungskaufleute (PDK) an der berufsbildenden Schule in Neustadt am Rübenberge.

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koalitionsvertrag – Den Zeitarbeitsregulierungen Rechnung getragen

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum Koalitionsvertrag (Foto: iGZ)
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum Koalitionsvertrag (Foto: iGZ)

„Der Entwurf vom Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020″, reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar vorgestellten Koalitionsvertrag.

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Nach der Babypause Zeitarbeit hilft beim Neustart

Nicht jede Frau kehrt nach einem Jahr Elternzeit wieder in den Job zurück. Zeitarbeit kann nach der Auszeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern.
Die Beschäftigung über Zeitarbeit lässt genug Zeit fürs Kind und ist gleichzeitig
anspruchsvoll wie herausfordernd. (Foto: PublicDomainPictures/ pixabay)

txn-a. Längst nicht jede Frau kehrt schon nach einem Jahr Elternzeit wieder in ihren Job zurück. Die Statistik sagt: Mehr als die Hälfte will länger mit dem Kind zu Hause bleiben. Doch je ausgedehnter die Babypause ist, desto schwieriger wird es, wieder ins Arbeitsleben zu finden. Häufig schläft das berufliche Netzwerk ein, auch das fachliche Wissen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Manche Mutter möchte die Elternzeit auch zum Jobwechsel nutzen. Hier kann Zeitarbeit den Wiedereinstieg in den Beruf wesentlich erleichtern.

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Stelle teilen und Karriere machen mit Jobsharing

Gebündelte Kraft durch Jobsharing.
Teamwork ist auch im Job wichtig. Mit Jobsharing können ausfälle kompensiert und Expertise gebündelt werden. (Foto: geralt/ pixabay)

txn-a. Eine qualifizierte Mitarbeiterin, die nach zehn Jahren im Berufsleben ihr erstes Kind erwartet, möchte nach der Geburt vielleicht nur noch Teilzeit arbeiten. Dabei gibt es eine weitaus bessere Lösung: Jobsharing. Hierbei wird sich eine Vollzeitstelle mit einer Kollegin geteilt. „Das Modell bietet zahlreiche Vorteile und ist rechtlich gesehen gar nicht kompliziert“, so Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad.

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Wie „atypisch“ ist Zeitarbeit?

In Statistiken gilt Zeitarbeit als "atypische Beschäftigung" (Foto: TeroVesalainen/pixabay)
In Statistiken gilt Zeitarbeit als „atypische Beschäftigung“ – doch ist das korrekt? (Foto: TeroVesalainen/pixabay)

Münster (iGZ).Die Beschäftigtenzahlen bei atypischen Arbeitsformen bewegen sich aktuellen Statistiken zufolge auf stabilem Niveau – inklusive Zeitarbeit: Jeder fünfte Erwerbstätige zwischen 15 bis 64 Jahren ging 2016 einer solchen Beschäftigung nach (20,7 Prozent). Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb der Anteil in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert (2015: 20,8 Prozent, 2014: 20,9 Prozent). Nichtsdestotrotz ist diese Zahl weitaus niedriger anzusiedeln: „Zeitarbeit ist feste, sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung“, erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Wie „atypisch“ ist Zeitarbeit? weiterlesen