Grosse-Brömer wirbt im Bundestag für neues Wahlrecht

Grosse-Brömer wirbt im Bundestag für neues Wahlrecht Berlin (dapd). Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), hat im Bundestag für das neue Wahlrecht geworben. Damit befolge der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, betonte er am Freitag. Er räumte aber ein, dass mit dem Vorschlag, der von Union, FDP, SPD und Grünen getragen wird, eine Vergrößerung des Parlaments nicht auszuschließen ist. Dies sei aber auch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts geschuldet. Ohnehin habe Deutschland im Verhältnis zur Einwohnerzahl immer noch eines der kleinsten Parlamente in Europa. Der Vorschlag, über den der Bundestag am Freitag erstmals beriet, sieht vor, dass sogenannte Überhangmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden, was zu einer Vergrößerung des Bundestag führen könnte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das neue Wahlrecht soll bereits bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten. Grosse-Brömer äußerte die Erwartung, dass das neue Wahlrecht nicht nur Akzeptanz bei der Bevölkerung findet, sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht. dapd (Politik/Politik)

Verfassungsrechtler: Wahlrechtsänderung auf Kosten der Steuerzahler

Verfassungsrechtler: Wahlrechtsänderung auf Kosten der Steuerzahler Berlin (dapd). Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis hat den Kompromiss der Mehrheit der Bundestagsparteien zur Neuregelung des Wahlrechts scharf kritisiert. „Vor Jahren haben die Parteien den Bundestag vernünftigerweise verkleinert“, sagte der Wissenschaftler der „Frankfurter Rundschau“. „Das machen sie jetzt wieder rückgängig.“ Mit der Regelung, Überhangmandate komplett auszugleichen, hätten sich die beiden großen Volksparteien durchgesetzt. Denn sie profitierten hauptsächlich davon. „Man ist den bequemsten Weg gegangen“, monierte Battis, „auf Kosten der Steuerzahler“. Am Mittwoch hatten die Fraktionen mit Ausnahme der Linkspartei eine Grundsatzeinigung für ein neues Wahlrecht erzielt. Danach könnte der Bundestag künftig größer werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juli geurteilt, das geltende Wahlrecht sei unter anderem wegen der sogenannten Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Richter trugen der Politik auf, schon für die Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung zu finden. dapd (Politik/Politik)

Der Bundestag könnte größer werden

Der Bundestag könnte größer werden Berlin (dapd). Der nächste Bundestag könnte mehr Abgeordnete umfassen als in der laufenden Legislaturperiode. Das zeichnete sich am Dienstag nach der ersten Runde der fraktionsübergreifenden Gespräche über ein neues Wahlrecht ab. Zugleich betonten Politiker von Union, SPD, FDP, Linke und Grünen den gemeinsamen Konsenswillen. Das neue Wahlrecht soll aus ihrer Sicht zügig und ohne Parteiengezänk erarbeitet werden. Hintergrund des Treffens war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter ließen maximal 15 Überhangmandate zu. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Auch monierten die Richter den Effekt des negativen Stimmgewichts, wonach der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen kann. Die Karlsruher Richter trugen der Politik auf, schon für die Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung zu finden. Die Teilnehmer der Runde aus Fraktionsgeschäftsführern und Wahlrechtsexperten zeigten sich zuversichtlich, dass rasch, womöglich vor Weihnachten, ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf stehen kann. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU) sprach von einem „sehr guten Gespräch“. Einig seien sich alle, dass Parteipolitik nicht im Vordergrund stehen könne. Das Wahlrecht werde sich nicht rigoros verändern und müsse für die Bürger verständlich bleiben. Es müsse auch ermöglichen, dass kleine und große Parteien im Bundestag vertreten seien. Auch müssten regionale Interessen berücksichtigt werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem „guten Auftakt“ für die weiteren Gespräche. Die SPD wolle eine „Neutralisierung“ der Überhangmandate durch Ausgleich oder Verrechnung. Auch müsse das zentrale Versprechen der Demokratie, wonach jeder Bürger das gleiche Stimmengewicht habe, erfüllt werden. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte, einen Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht werde es nicht geben. Für die Linksfraktion sagte deren Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann, das neue Wahlrecht müsse Bestand haben vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Kollege von den Grünen, Volker Beck, mahnte, Deutschland brauche schnell wieder ein geltendes Wahlrecht, um bei einer Regierungskrise eine Neuwahl zu ermöglichen. Derzeit gebe es kein geltendes Wahlrecht. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings (CDU) rechnet mit einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten durch das neue Wahlrecht. An den Überhangmandaten will Krings festhalten. Man könne sie „nicht einfach wegstreichen“, weil sie ja gewonnene Direktwahlkreise seien, betonte er im Deutschlandfunk. Man werde sie daher „in irgendeiner Form ausgleichen“ müssen, was das Parlament durch mehr Listenabgeordnete vergrößere. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Die SPD will die Überhangmandate „neutralisieren“ durch Ausgleich oder Verrechnung, wie Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Beck sagte, eine Vergrößerung des Parlaments sei nicht zwingend, aber möglich. Sein FDP-Kollege van Essen verwies darauf, dass der Bundestag im europäischen Vergleich gemessen an der Bevölkerungszahl zu den kleineren Parlamenten zähle. Eine nachträgliche Verkleinerung könnte durch einen neuen Zuschnitt der aktuell 299 Wahlkreise erfolgen. Darüber könne man womöglich in der nächsten Legislaturperiode reden, sagte Beck. Dies noch vor der Wahl 2013 zu tun, sei nicht möglich, weil die Aufstellung der Kandidaten bereits im Gange sei. Die Linke will nach 2013 zudem Änderungen im Ausländerwahlrecht erreichen. Nach dem ersten Treffen lassen die Fraktionen nun verschiedene Modelle berechnen. Das nächste Gespräch ist für die Woche ab dem 10. September anberaumt, wenn der Bundestag regulär wieder tagt. dapd (Politik/Politik)

Fraktionen beraten über neues Wahlrecht

Fraktionen beraten über neues Wahlrecht Berlin (dapd). Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das geltende Wahlrecht haben die im Bundestag vertretenen Parteien Beratungen über eine Neuregelung aufgenommen. Die Geschäftsführer und Wahlrechtsexperten der Fraktionen kamen dazu am Dienstag in Berlin zusammen. Dabei stehen die Beteiligten unter Zeitdruck. Die Karlsruher Richter hatten am 25. Juli das geltende Wahlrecht gekippt und eine Neuregelung noch für die Bundestagswahlwahl 2013 verlangt. Die Richter hatten unter anderem das Wahlrecht wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Diese könnten das Wahlergebnis verzerren, hieß es in dem Urteil. Die Richter ließen maximal 15 Überhangmandate zu. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es noch 22 Überhangmandate. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings (CDU) ging am Dienstag von einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten durch das neue Wahlrecht aus. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „lässt uns wohl keine Wahl, als im Ergebnis die Überhangmandate durch eine Vergrößerung des Bundestages aufzufangen“, sagte Krings (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“. dapd (Politik/Politik)

Grüne wollen Linke bei Beratungen zum Wahlrecht dabei haben

Grüne wollen Linke bei Beratungen zum Wahlrecht dabei haben Berlin (dapd). Die Grünen im Bundestag pochen darauf, dass auch die Linksfraktion an den Verhandlungen über das neue Wahlrecht beteiligt wird. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, appellierte am Sonntag an Union und FDP, auch die Linke einzuladen. Das Wahlrecht sollte nur in gemeinsamer Arbeit aller Fraktionen geändert werden. „Bei den Gesprächen vor der letzten Wahlrechtsänderung war die Linke auch beteiligt“, schrieb Beck an die Fraktionsgeschäftsführer von Union und FDP. „Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum sie jetzt von den interfraktionellen Gesprächen zum Wahlrecht ausgeschlossen werden sollte.“ Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt. Weil eine Änderung noch vor der Bundestagswahl 2013 verlangt wurde, stehen die Parteien nun unter Zeitdruck. Laut „Berliner Zeitung“ wollen sich am 28. August Fraktionsgeschäftsführer und Experten von Union, FDP, SPD und Grünen zu einer ersten Beratungsrunde treffen. dapd (Politik/Politik)

Merkel nimmt Karlsruher Urteil mit Respekt zur Kenntnis

Merkel nimmt Karlsruher Urteil mit Respekt zur Kenntnis Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht „mit Respekt zur Kenntnis“. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter fügte am Mittwoch in Berlin hinzu, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen. Das Urteil müsse nun „sorgfältig und zügig geprüft“ werden. Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“, fügte Streiter hinzu. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden. Das erst vor einigen Monaten reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verfassungswidrig und muss umgehend neu gestaltet werden. dapd (Politik/Politik)

Verfassungsgericht verhandelt über neues Wahlrecht

Verfassungsgericht verhandelt über neues Wahlrecht Berlin (dapd). Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen die mündliche Verhandlung über das neue Wahlrecht für den Bundestag begonnen. SPD, Grüne und zahlreiche Bürger klagen gegen die Wahlordnung, mit der im Jahr 2013 erstmals das Parlament gewählt werden soll. Sie kritisieren, dass weniger Stimmen für eine Partei trotzdem zu mehr S Verfassungsgericht verhandelt über neues Wahlrecht weiterlesen

Grünen-Politiker Beck hält Wahlrecht für verfassungswidrig

Grünen-Politiker Beck hält Wahlrecht für verfassungswidrig Berlin (dapd). Die von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Wahlrechtsreform ist nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck verfassungswidrig. „Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist ein unverschämter Anschlag auf die repräsentative Demokratie“, sagte Beck der Nachrichtenagentur dapd. Am Dienstag ab 10.00 will das Bund Grünen-Politiker Beck hält Wahlrecht für verfassungswidrig weiterlesen