Kabinett beschließt neue Rechte für ledige Väter

Kabinett beschließt neue Rechte für ledige Väter Berlin (dapd). Ledige Väter dürfen auf mehr Rechte hoffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass unverheiratete Väter deutlich leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommen können. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Reform spiegele „ein neues gesellschaftliches Leitbild“ wider. Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die nicht mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entscheiden werden. Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. „Modernes Sorgerecht erforderlich“ Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies nach dem Kabinettsbeschluss darauf, dass sich in den vergangenen Jahren „die Formen des Zusammenlebens von Familien“ rasant geändert hätten. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. „Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt“, sagte die FDP-Politikerin in Berlin. Ein Kind solle „nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben“. Auch der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Stephan Thomae, erklärte, die Neuregelung trage gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, „die neue Familienmodelle mit sich bringen“. Es werde „endlich ein gerechteres Sorgerecht“ für nicht miteinander verheiratete Eltern geschaffen. Thomae kritisierte zugleich die Union. Die FDP wäre „zwar für eine weitergehende Lösung offen, allerdings fand sich hierfür keine Mehrheit in den Regierungsfraktionen“, sagte er. (Informationen des Bundesjustizministeriums: http://url.dapd.de/NFy8pi ; der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TZrCie ) dapd (Politik/Politik)