Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden

Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden Karlsruhe (dapd). Kurz vor Ostern ist der Dauerstreit über den Goldhasen von Lindt beendet. Der Schokoladenhase des deutschen Herstellers Riegelein wird in den Regalen des Einzelhandels weiterhin neben dem Goldhasen mit dem roten Band des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli zu finden sein. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Osterhasen wurde jetzt endgültig verneint. Damit verlor Lindt den Prozess nach zwölf Jahren endgültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ in dem Verfahren keine erneute Revision zu. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe bestätigt. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main rechtskräftig, das am 27. Oktober 2011 eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen hatte. Im Jahr 2000 hatte sich Lindt & Sprüngli den Goldhasen als Marke schützen lassen, auch in Deutschland. Danach klagte der Schweizer Schokoladenhersteller gegen Konkurrenten, so auch gegen Riegelein. Der deutsche Hersteller vertreibt seinen Hasen in einer etwas dunkleren, bronzefarbenen Folie, die Figur trägt kein Band, sondern eine aufgemalte braune Schleife an der Seite. Während das OLG Frankfurt eine Verwechslungsgefahr mehrfach ausschloss, hob der BGH in Karlsruhe die Frankfurter Urteile zweimal auf. Auch beim dirtten Durchgang im Oktober 2011 wies das OLG Frankfurt jedoch die Klage von Lindt ab. Eine Revision wurde von Frankfurt nicht mehr zugelassen. Der Schweizer Hersteller wollte seine Klage jedoch erneut vor den BGH nach Karlsruhe bringen und ging gegen die Nichtzulassung der Revision vor. Der BGH sah jedoch ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Er wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jetzt ab. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit dem Goldhasen von Lindt befasst. Im Mai 2012 entschied das Luxemburger Gericht, dass dieser keinen europäischen Markenschutz erhält. Er sei anderen Fabrikaten zu ähnlich, und es fehle ihm an der nötigen Unterscheidungskraft, hieß es zur Begründung. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 72/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Haribo erzielt Etappensieg im Schokobären-Streit mit Lindt

Haribo erzielt Etappensieg im Schokobären-Streit mit Lindt Köln (dapd). Im Schokobären-Streit mit dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat der Bonner Süßwarenhersteller Haribo einen wichtigen Etappensieg errungen. Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte Lindt am Dienstag, ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären weiter zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des „Lindt Teddys“ einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“. Schokoladenfreunde brauchen aber dennoch vorläufig nicht auf die „Lindt-Teddys“ zu verzichten. Denn beide Unternehmen haben sich bereits vor dem Urteil außergerichtlich darauf verständigt, dass die Schweizer ihren Schokobären bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen, wie ein Haribo-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd sagte. Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung. In den Augen der Kölner Richter stellt das Lindt-Produkt nichts anderes dar als die bildliche Darstellung des Wortes „Goldbär“. Dabei mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf diese Bezeichnung verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte, erklärten die Richter. Denn für sie sei „Goldbär“ angesichts der Aufmachung des Produkts so oder so die naheliegende Bezeichnung. Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen „Goldhasen“ sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Lindt unterliegt Haribo im Schokobären-Streit

Lindt unterliegt Haribo im Schokobären-Streit Köln (dapd). Im Rechtsstreit zwischen Haribo und Lindt haben die Gummibärchen des Bonner Herstellers auch die zweite Runde für sich entschieden. Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli am Dienstag auf Antrag von Haribo, weiterhin ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des Lindt-Teddys einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“. Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Da mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf die Bezeichnung „Goldhase“ verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte. Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Denn bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)