SPD will Leistungen für ehemalige Bundespräsidenten neu regeln

SPD will Leistungen für ehemalige Bundespräsidenten neu regeln München (dapd). Die SPD will die Leistungen für ehemalige Bundespräsidenten wegen der Erfahrungen mit Christian Wulff neu regeln. Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Carsten Schneider, sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Wulff habe seine Amtszeit nicht einmal zur Hälfte geleistet und durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt. Eine Gleichbehandlung mit seinen Vorgängern halte die SPD daher „nicht für akzeptabel“. Bundespräsidenten, die ihre erste Amtszeit vorzeitig beendeten, sollten nach ihrem Ausscheiden nur noch so lange Anspruch auf Sach- und Personalleistungen haben, wie sie im Amt waren. Den Anspruch auf eine unbefristete Nutzung dieser Leistungen solle es erst von einer vollen Amtsperiode an geben. Nach dem Willen der SPD soll außerdem der Umfang der Leistungen für Wulff und alle künftigen Ex-Präsidenten begrenzt werden. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erscheint eine Deckelung auf 300.000 Euro angemessen“, heißt es in dem SPD-Vorschlag. Darin enthalten seien ein Dienstfahrzeug mit Fahrer, weiteres Personal, Reisekosten und ein Büro. Weitere Leistungen könnten im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich gewährt werden. dapd (Politik/Politik)

Check der Familienleistungen soll nicht zu Kürzungen führen

Check der Familienleistungen soll nicht zu Kürzungen führen Berlin (dapd). Die Gesamtbewertung der familienpolitischen Leistungen soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht zu Kürzungen führen. Das machte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, am Montag in Berlin deutlich. Es sei „Unsinn“ zu glauben, dass am Ende eine Zahl stehe, was eingespart werden solle. Es gehe darum, die Wechselwirkungen der Leistungen zu untersuchen, um zu sehen, welche Instrumentarien besser oder schlechter ihren Zweck erfüllen. Laut Steegmans wird erst im Laufe des Jahres 2013 eine Gesamtbewertung der familienpolitischen Leistungen vorliegen. Ob dies vor oder nach der Bundestagswahl der Fall ein wird, sei noch unklar, weil Expertisen auch außerhalb des Ministeriums erstellt werden. Einzelne Bausteine der seit Ende 2009 laufenden Gesamtbewertung seien bereits abgeschlossen, bei anderen Leistungen habe es erst im April die Ausschreibung gegeben. dapd (Politik/Politik)

Richter stellen kritische Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz

Richter stellen kritische Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz Karlsruhe (dapd). Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verhandlung über die Leistungen für Asylbewerber begonnen. Die Anhörung in Karlsruhe ist von kritischen Fragen der Richterbank begleitet. Auf Unverständnis stieß, dass die Sätze seit 1993 nicht erhöht wurden, obwohl die Preise seither um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte zum Prozessvertreter der Bundesregierung: „Das Motto, ein bisschen hungern, dann gehen die schon, könne es doch wohl nicht sein.“ Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie die Sätze zweimal anheben wollte, dies aber am Widerstand der Länder gescheitert sei. Man sei nun auf dem Weg für eine Reform. Die Leistungen für erwachsene Asylbewerber liegen um 40 Prozent niedriger als die von Hartz-IV-Empfängern. Während ein Hartz-IV-Empfäger aktuell 374 Euro erhält, werden Asylbewerbern 220 Euro monatlich zugestanden. Unterkunft wird bei beiden Gruppen extra bezahlt. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Sätze das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten. Dabei will der Erste Senat auch entscheiden, ob die Sätze für geduldete Ausländer sich überhaupt von Leistungen für Hartz-IV-Empfänger unterscheiden dürfen. Der Erste Senat verwies darauf, dass die Menschenwürde für alle unantastbar sei, nicht nur für Deutsche. Die Bundesregierung sieht dagegen einen Spielraum. Ihr Prozessvertreter, Professor Kay Hailbronner, wies auf Migrationsbewegungen innerhalb Europas hin, wenn die Leistungen in Deutschland höher seien als im europäischen Ausland. Das Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) dapd (Politik/Politik)