iGZ-Vermittlungsplattform geht an den Start

Es klingt wie eine Zukunftsvision: Ein Unternehmen sucht Verstärkung über Zeitarbeit. Es stellt seine Anforderungen auf einer Plattform ein. Die Zeitarbeitsunternehmen greifen darauf zu und bieten ihr Personal an. Angebot trifft Nachfrage, ein Treffer kommt zustande, alles kostenlos. Das System ist transparent und fair. Genau das ist jetzt Realität. Die Zeit für Treffer ist da. Time to match – Matchtime – matchtime-personal.de.

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iGZ-Statement zum Kabinettsbeschluss Integrationsgesetz

„Diese Entscheidung bestätigt, dass die Zeitarbeitsbranche ein ideales Instrument zur Integration Geflüchteter ist und in den vergangenen Jahren einen richtig guten Job gemacht hat“, freut sich iGZ-Vorsitzender Christian Baumann über die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei Geduldeten und Gestatteten dauerhaft und bundesweit einheitlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten und den Zugang zur Zeitarbeit auf Dauer zu öffnen.

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Statements des iGZ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

„Selbst Arbeitsmarktexperten attestierten der Bundesregierung, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig beizukommen. Umso wichtiger wäre es dann doch gewesen, die Zeitarbeitsbranche als professioneller Vermittler in den Arbeitsmarkt mit ins Beschäftigungsboot zu holen“, kommentierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die anstehende Verabschiedung vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag.

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Kiehn: „Das ‚Baby PDK‘ ist erwachsen geworden“

iGZ, BAP│„Er ist ein Mann der ersten Stunde: Seit zehn Jahren unterrichtet Torsten Kiehn die angehenden Personaldienstleistungskaufleute (PDK) an der berufsbildenden Schule in Neustadt am Rübenberge.

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koalitionsvertrag – Den Zeitarbeitsregulierungen Rechnung getragen

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum Koalitionsvertrag (Foto: iGZ)
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum Koalitionsvertrag (Foto: iGZ)

„Der Entwurf vom Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020″, reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar vorgestellten Koalitionsvertrag.

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Wie „atypisch“ ist Zeitarbeit?

In Statistiken gilt Zeitarbeit als "atypische Beschäftigung" (Foto: TeroVesalainen/pixabay)
In Statistiken gilt Zeitarbeit als „atypische Beschäftigung“ – doch ist das korrekt? (Foto: TeroVesalainen/pixabay)

Münster (iGZ).Die Beschäftigtenzahlen bei atypischen Arbeitsformen bewegen sich aktuellen Statistiken zufolge auf stabilem Niveau – inklusive Zeitarbeit: Jeder fünfte Erwerbstätige zwischen 15 bis 64 Jahren ging 2016 einer solchen Beschäftigung nach (20,7 Prozent). Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb der Anteil in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert (2015: 20,8 Prozent, 2014: 20,9 Prozent). Nichtsdestotrotz ist diese Zahl weitaus niedriger anzusiedeln: „Zeitarbeit ist feste, sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung“, erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Wie „atypisch“ ist Zeitarbeit? weiterlesen

Zeitarbeit in der Pflege: Alle profitieren

Immer mehr Pflegekräfte arbeiten in der Zeitarbeit. Aktuell sind 21.484 Pflegekräfte über Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt. Das hat eine statistische Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ergeben. Das ist ein Plus von 20 Prozent innerhalb eines Jahres.

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iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian zurückgetreten

iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian (Foto: iGZ)
iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian (Foto: iGZ)

Ariane Durian hat ihr Ehrenamt als Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) niederlegt. Als zunächst kommissarischen Nachfolger wählte der Vorstand Sven Kramer. Nach dem starken Engagement in Sachen AÜG-Reform sei es nunmehr aus Durians Sicht gelungen, Schlimmeres zu verhindern.

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iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz kritisiert AÜG-Diskussionsentwurf

Münster. Der Gesetzgeber sollte sich davor hüten, zu viele Steine in die Tarifboote zu legen, weil sie sonst untergehen“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf den Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), in dem die geplanten weiteren Regulierungen der Zeitarbeit auf Basis des Koalitionsvertrages definiert sind.

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EU-Richtlinie: Arbeitnehmerüberlassungsdauer nicht beschränkt

Münster. „Spätestens jetzt sollte die Bundearbeitsministerin Andrea Nahles einsehen, dass eine weitere gesetzliche Regulierung der Zeitarbeitsbranche völlig überflüssig ist und weitere bürokratische Hürden die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsgefüges zusätzlich einschränken würden“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Äußerung der EU-Kommission, die langfristige Überlassung von Zeitarbeitnehmern an entleihende Unternehmen stelle keinen Verstoß gegen die Richtlinie 2008/104/EG dar.

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