IHK: Grundsteuerreform darf nicht für Steuererhöhungen genutzt werden

Jens Gewinnus, Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin, Jürgen König, Referent im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover, und Matthias Hopster, Ausschussvorsitzender und Geschäftsführer der Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Lingen (Ems). (Foto: IHK Osnabrück)
v.l.: Jens Gewinnus, Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin, Jürgen König, Referent im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover, und Matthias Hopster, Ausschussvorsitzender und Geschäftsführer der Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Lingen (Ems). (Foto: IHK Osnabrück)

„Wichtig für die Wirtschaft ist, dass die Politik ihr Versprechen einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform hält. Die Reform darf insbesondere nicht von den Kommunen zum Anlass genommen werden, noch weiter an der Hebesatz-Schraube zu drehen.“ Mit diesen Worten nahm Matthias Hopster, Vorsitzender des IHK-Finanz- und Steuerausschusses, auf der jüngsten Sitzung in Osnabrück zu dem aktuellen Entwurf zur Grundsteuerreform Stellung. Diesen Entwurf hatte Niedersachsen gemeinsam mit Hessen in den Bundesrat eingebracht, der ihn daraufhin beschlossen hatte.

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