Unternehmenskriminalität: Neuer Gesetzentwurf verschärft Sanktionen

Eine frisierte Ausschreibung, eine Rolex hier, ein Urlaub als Gegenleistung für eine Vorstandsposition da; Korruption als Kavaliersdelikt? Da bisher eine gesetzliche Grundlage mit ausreichendem Abschreckungspotential zur gezielten Bekämpfung von Unternehmenskriminalität fehlte, entstand der Eindruck, die Justiz schaue Unternehmen in Deutschland bei Compliance-Verfehlungen nicht gründlich genug auf die Finger.

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iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz kritisiert AÜG-Diskussionsentwurf

Münster. Der Gesetzgeber sollte sich davor hüten, zu viele Steine in die Tarifboote zu legen, weil sie sonst untergehen“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf den Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), in dem die geplanten weiteren Regulierungen der Zeitarbeit auf Basis des Koalitionsvertrages definiert sind.

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Bundesregierung geht gegen Verbraucher-Abzocke vor

Bundesregierung geht gegen Verbraucher-Abzocke vor Passau (dapd). Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz und deutlich erhöhten Bußgeldern gegen Verbraucher-Abzocke vorgehen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es den Angaben zufolge, Abmahnkosten insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet zu begrenzen. Die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe soll von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro angehoben werden. Verträge über sogenannte Gewinnspieldienste dürfen künftig nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Verschärfung der Vorgaben für unseriöse Inkassounternehmen und eine Anhebung der Höchstbußgelder von 5.000 auf 50.000 Euro vor. dapd (Politik/Politik)

Atommüll soll schneller aus der maroden Asse geholt werden

Atommüll soll schneller aus der maroden Asse geholt werden Berlin (dapd). Der im ehemaligen Salzbergwerk Asse im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel befindliche Atommüll soll schneller aus dem maroden Schacht herausgeholt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf, um die Rückholung des Mülls zu beschleunigen. Unter anderem muss für die Aktion kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Der Gesetzentwurf wurde nach Angaben der Bundesregierung fraktionsübergreifend erarbeitet. In der Asse wurde von 1967 bis 1978 Atommüll eingelagert. Nach offiziellen Angaben lagern dort insgesamt rund 126.000 Fässer mit schwach und mittelradioaktiven Abfällen. Auch chemische Abfälle wurden in das Bergwerk gebracht. Das Bergwerk ist instabil und droht voll Wasser zu laufen. Nach einem ursprünglichen Terminplan des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Anlage sollte die Räumung nicht vor 2036 beginnen. Dies soll nun beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf unter: http://url.dapd.de/ADNC8T dapd (Politik/Politik)

Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zu Beschneidung

Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zu Beschneidung Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen geeinigt. Der Gesetzentwurf sei fertig und solle „so früh wie möglich“ im Kabinett beraten werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dem Blatt zufolge soll Entwurf bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach in den Bundestag eingebracht werden. Anders als die bisherigen Eckpunkte von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht der Begleittext zum Gesetzentwurf laut der Zeitung nun „eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung“ bei der Beschneidung vor. Auch bei kleineren Kindern sei ein „ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachter entgegenstehender Wille“ des Kindes „nicht irrelevant“, heißt es demnach in dem Entwurf. In einer solchen Situation seien die Eltern gehalten, sich mit dem Kindeswillen auseinanderzusetzen. Klargestellt werde in der Erläuterung zum Gesetzentwurf auch der Wille des Gesetzgebers, einer Beschneidung weiblicher Genitalien keinesfalls zuzustimmen. Der Sprecher des Justizministeriums sagte, der Entwurf sei Anfang der Woche an die anderen Ressorts geschickt worden und auf Konsens gestoßen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte die Einigung. „Es hat sich im Interesse der Kinder gelohnt, ein paar Tage länger zu verhandeln“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das Kölner Landgericht hatte im Juni die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil stieß auf zum Teil heftigen Protest von Juden und Muslimen. dapd (Politik/Politik)

Regierung will superschnellen Börsenhandel zähmen

Regierung will superschnellen Börsenhandel zähmen Berlin (dapd). Die Bundesregierung will den superschnellen Computer-Börsenhandel eindämmen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, wie die Nachrichtenagentur dapd aus Regierungskreisen erfuhr. Demnach sollen Händler den sogenannten Hochfrequenzhandel nur noch betreiben dürfen, nachdem sie eine Zulassung erhalten haben. Die automatisch von Computern ausgeführten Transaktionen sollen gekennzeichnet werden. Außerdem werden die Börsen verpflichtet, sicherzustellen, dass der Handel bei Fehlentwicklungen schnell ausgesetzt wird. Im Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium heißt es, man wolle „den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels“ entgegenwirken, ohne aber diese Form der Börsenaktivität „pauschal zu verbieten“. dapd (Politik/Politik)

Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe

Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe Berlin (dapd). Kommerzielle Selbstmord-Helfer sollen für bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es müsse verhindert werden, dass Suizidhilfe zur Dienstleistung werde. Angehörige und Vertraute, die den Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützen, bleiben straffrei. „Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetzentwurf. Er hatte in den vergangenen Wochen für heftigen Streit gesorgt. Kritik entzündete sich vor allem an der Ausnahmeregelung für Angehörige und andere enge Bezugspersonen, bei denen es sich theoretisch auch um Ärzte handeln könnte. Von der CSU und den Kirchen kam der Vorwurf, die Justizministerin öffne der Beihilfe zum Suizid, auch durch Mediziner, Tür und Tor. Unterstützung bekam die Ministerin aus ihrer Partei und der Opposition. Warnung vor „Erwebsmodell“ Suizidhilfe Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein, verteidigte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch den Gesetzentwurf. Vielmehr stelle dieser etwas unter Strafe, das bislang nicht strafbar war. Es gehe darum, „die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid“ zu verbieten, erklärte die FDP-Politikerin. „Als ‚Erwerbsmodell‘ würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten ‚Dienstleistung‘, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten.“ Allerdings dürften enge Vertraute wie Ehepartner, die „den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen“, nicht kriminalisiert werden, sagte die Ministerin weiter. Als Beispiel nennt der Gesetzentwurf, dass ein Ehemann seine Ehefrau zu einem „gewerbsmäßig handelnden ‚Suizidhelfer'“ fährt. Der Ehemann bliebe demnach im Gegensatz zum „Suizidhelfer“ straffrei. (Der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/RxftrZ ) dapd (Politik/Politik)

Polizeigewerkschaft macht sich für umstrittenes Meldegesetz stark

Polizeigewerkschaft macht sich für umstrittenes Meldegesetz stark Berlin (dapd). Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert den Bundesrat auf, das umstrittene Meldegesetz zügig zu verabschieden. So begrüßt die Gewerkschaft ausdrücklich, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Pflicht für den Bürger enthalte, eine Anmeldung vom Wohnungsgeber bestätigen zu lassen. „Nur so können Scheinanmeldungen verhindert werden, die in der Folge Kriminalität nach sich ziehen wie etwa Sozialmissbrauch und andere Delikte“, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt der Nachrichtenagentur dapd. Nach bisheriger Rechtslage sei es „möglich, Hunderte von Personen in einem Zwei-Zimmer-Haushalt anzumelden, ohne dass der Vermieter davon erfährt“. Wendt nannte dies einen „unmöglichen Zustand“. Der vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf war heftig kritisiert worden, da er die Behörden nicht verpflichtet, bei der Weitergabe von Meldedaten die Erlaubnis der Bürger einzuholen. Die Ministerpräsidenten wollen dies nun ändern. dapd (Politik/Politik)

FDP-Abgeordnete bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes

FDP-Abgeordnete bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des BetreuungsgeldesMünchen (dapd). In der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. FDP-Abgeordnete bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes weiterlesen