Schwanger in Führungsposition – Beruf und Familie

Frauen, die ganz oben sind, wollen auch nach der Babypause dort bleiben. Beruf und Familie lassen sich mit Vorbereitung verwirklichen.
txn-a. Frauen, die ganz oben sind, wollen auch nach der Babypause dort bleiben. Dafür ist gute Planung und Flexibilität ein Muss. (Foto: VadimGuzhva/Fotolia/randstad)

txn-a. In Deutschland steigt die Geburtenrate das erste Mal seit Jahren wieder leicht an. Zum einen ist die große Kinderlosigkeit bei Akademikern rückläufig, zum anderen ist es durch den Ausbau der Kinderbetreuung einfacher, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

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Karriereschub in der Babypause

Statt Karriereknick wird die Babypause so zum Sprungbrett
Die Randstad Akademie baut im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen das Potenzial von Mitarbeitern aus und unterstützt dabei ganz individuell. (Foto: FotografieLink/ pixabay)

txn-a. Sich um sein Kind kümmern und trotzdem beruflich weiterkommen? Das ist durchaus möglich. Denn die Elternzeit ist ein perfekter Zeitpunkt, um sich weiterzubilden. Statt Karriereknick wird die Babypause so zum Sprungbrett für einen neuen Job oder leitet die erfolgreiche Rückkehr beim eigenen Arbeitgeber ein.

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Nach der Babypause Zeitarbeit hilft beim Neustart

Nicht jede Frau kehrt nach einem Jahr Elternzeit wieder in den Job zurück. Zeitarbeit kann nach der Auszeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern.
Die Beschäftigung über Zeitarbeit lässt genug Zeit fürs Kind und ist gleichzeitig
anspruchsvoll wie herausfordernd. (Foto: PublicDomainPictures/ pixabay)

txn-a. Längst nicht jede Frau kehrt schon nach einem Jahr Elternzeit wieder in ihren Job zurück. Die Statistik sagt: Mehr als die Hälfte will länger mit dem Kind zu Hause bleiben. Doch je ausgedehnter die Babypause ist, desto schwieriger wird es, wieder ins Arbeitsleben zu finden. Häufig schläft das berufliche Netzwerk ein, auch das fachliche Wissen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Manche Mutter möchte die Elternzeit auch zum Jobwechsel nutzen. Hier kann Zeitarbeit den Wiedereinstieg in den Beruf wesentlich erleichtern.

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Zwischenbeurteilung für die Babypause

Es zahlt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig aus, sich eine Zwischenbeurteilung ausstellen zu lassen (Foto: Kirill Ryschow/Fotolia)
Es zahlt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig aus, sich eine Zwischenbeurteilung ausstellen zu lassen (Foto: Kirill Ryschow/Fotolia)

Niesgrau. Wenn Frauen ein Kind erwarten, ändert sich für sie vieles – auch im Job. Bevor es jedoch in den Mutterschutz geht, wird empfohlen, am letzten Arbeitstag neben guten Wünschen vor allem eines mitzunehmen: eine Zwischenbeurteilung. „Eine Angestellte, die aufgrund von Elternzeit eine Auszeit plant, hat in jedem Fall Anrecht auf eine solche Beurteilung“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. „Schließlich ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob sie wieder in dem Unternehmen einsteigt oder ob der Vorgesetzte nach einer Rückkehr noch immer dort tätig ist. Möglich ist auch, dass nach der Babypause der Arbeitgeber wegen Insolvenz gar nicht mehr existiert.“ Zwischenbeurteilung für die Babypause weiterlesen

Baden-Württembergs Sozialministerin lehnt verkürzte Elternzeit ab

Baden-Württembergs Sozialministerin lehnt verkürzte Elternzeit ab Stuttgart (dapd). Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hat den Vorschlag von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt abgelehnt, die Elternzeit auf zwölf Monate zu verkürzen. Sollte dieser Vorschlag auf großen Zuspruch treffen, würde die Landesregierung diesem entschieden entgegentreten, sagte Altpeter am Montag in Stuttgart. Da die Elternzeit meist nur im Geburtsjahr des Kindes genommen werde, nicht aber darüber hinaus, verstehe sie die Logik hinter Hundts Forderung nicht. Dessen Idee sei „keine kluge Idee“, sagte Altpeter. Der Arbeitgeberpräsident hatte am Wochenende seinen Vorschlag damit begründet, dass durch eine verkürzte Elternzeit vor allem Frauen besser wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Auch beim Elterngeld, das derzeit für bis zu 14 Monate gezahlt wird, forderte er eine Kürzung auf höchstens ein Jahr. dapd (Politik/Politik)

Schröder will Erziehung durch Großeltern fördern

Schröder will Erziehung durch Großeltern fördern Berlin (dapd). Neben Vätern und Müttern sollen künftig auch Großeltern von der Elternzeit profitieren. Zwar will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) Großeltern nicht finanziell für Erziehungsleistungen entschädigen, doch sollen sie laut ihrem Gesetzentwurf einen rechtlichen Anspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz erhalten – ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern. Der Gesetzentwurf befindet sich gerade in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien. Ob die Pläne von Schröder am Ende verwirklicht werden, bleibt abzuwarten. Allerdings betonte am Donnerstag ein Sprecher des Familienministeriums, das Bundeskabinett habe im Rahmen der sogenannten Demografiestrategie beschlossen, die Elternzeit „kontinuierlich an die sich ändernde Lebenswirklichkeit anzupassen“. Der Fokus liege hier „auf der zielgenauen Weiterentwicklung der Elternzeit, insbesondere durch eine Ausweitung der Großelternzeit sowie durch weitere Flexibilisierungen“. Es sei beabsichtigt, gegebenenfalls noch in dieser Legislatur gesetzgeberisch tätig zu werden, sagte der Sprecher weiter. „Wir setzen auch angesichts des für nächste Woche anberaumten Demografiegipfels im Bundeskanzleramt auf einen guten Fortgang der Beratungen.“ Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wollte Schröders Sprecher noch keine Angaben machen. Ministerium will flexiblere Regelungen für Eltern Nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Großelternzeit unabhängig davon genommen werden kann, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im gleichen Haushalt mit den Großeltern lebt. Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können zudem auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Das Familienministerium erwägt nun offenbar, die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten aufzuheben. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland, ein Verband von Unternehmen und jungen Führungskräften, begrüßten die Pläne der Bundesfamilienministerin. „Die Großelternzeit ist eine Chance für junge Menschen, die Rushhour des Lebens zu entzerren“, sagt der Bundesvorsitzende Thomas Oehring. „Deshalb finden wir die Idee spannend, Elternzeiten auf Großeltern zu übertragen, um jungen Menschen Freiraum für den Berufseinstieg oder die Unternehmensgründung zu schaffen.“ dapd (Politik/Politik)

Zeitung: Familienministerin plant umfassende Elternzeit-Reform

Zeitung: Familienministerin plant umfassende Elternzeit-Reform Passau (dapd). Die Bundesregierung plant offenbar eine umfassende Elternzeit-Reform. So wolle Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen generellen Rechtsanspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz auch für Großeltern einführen, die ihre Enkelkinder betreuen. Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Familienministeriums, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet. Großelternzeit kann den Plänen zufolge unabhängig davon genommen werden, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im gleichen Haushalt mit den Großeltern lebt. Finanzieller Ausgleich analog zum Elterngeld sei nicht vorgesehen. Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. „Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten soll aufgehoben werden und nicht in Anspruch genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können.“ Der Übertragungszeitraum solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert werden. dapd (Politik/Politik)