Facebook knickt im Streit mit Datenschützern ein

Facebook knickt im Streit mit Datenschützern ein Hamburg (dapd). Das soziale Internet-Netzwerk Facebook stellt nach Protesten von Datenschützern die automatische Gesichtserkennung von Nutzern in Europa ein. Bisher wurden die biometrischen Daten von Fotos erfasst, um dieselben Personen auf anderen Fotos automatisch zu erkennen. Dagegen hatten Datenschützer protestiert, auch der zuständige Datenschutzbeauftragte in Irland, wo Facebook seinen europäischen Sitz hat. Das Unternehmen kommt dieser Forderung nun nach, wie dapd am Freitag aus Kreisen des Unternehmens erfuhr. Es werden demnach keine neuen biometrische Daten mehr erfasst, bestehende Daten sollen bis zum 15. Oktober gelöscht werden. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte am Freitag eine Anordnung erlassen, um Facebook davon abzuhalten, die biometrischen Daten seiner Nutzer ohne deren Einverständnis zu erfassen. Zudem forderte er, dass Facebook seine Nutzer über die Risiken der automatischen Gesichtserkennung ausführlich informiert. Ministerium stellt Facebook „Armutszeugnis“ aus Das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin lobte „das Einlenken von Facebook“ als „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“, wie ein Sprecher mitteilte. Dies zeige, dass bestehendes Recht die Möglichkeit biete, das global agierende Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Gleichzeitig rügte das Ministerium Facebook, weil es erst unter massivem Druck der Datenschutzbehörden und des Bundesverbraucherministeriums reagiert habe. Dies sei ein „Armutszeugnis“. Bereits im vergangenen Jahr hatten die irischen Datenschützer in einem Bericht zahlreiche Kritikpunkte aufgelistet. Facebook-Nutzer sollten besser über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und der Weitergabe von Informationen an Werbetreibende zustimmen müssen, hieß es darin. Würden persönliche Daten über Nutzer nicht mehr gebraucht, solle Facebook diese Informationen löschen. In einem aktuellen Bericht finden die irischen Datenschützer hingegen auch Lob für den Internetgiganten mit 900 Millionen Nutzern: Eine Reihe von Kritikpunkten seien behoben worden. „Die meisten unserer Empfehlungen wurden zu unserer vollen Zufriedenheit umgesetzt“, schreibt der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Gary Davis in einem Prüfbericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Dazu gehört wohl auch Facebooks Rückzieher bei der automatischen Gesichtserkennung. dapd (Politik/Politik)

Weitergabe von Kundendaten nicht mehr ohne Zustimmung möglich

Weitergabe von Kundendaten nicht mehr ohne Zustimmung möglich Berlin (dapd). Personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen ab 1. September nicht mehr für Werbezwecke genutzt werden. Grund dafür ist das Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz. Darauf wies die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar am Donnerstag hin. Wichtig für die Verbraucher: Die Einwilligung für eine Nutzung oder Übermittlung der Daten muss in Verträgen künftig deutlich hervorgehoben werden. Sollte der Betroffene die Nutzung oder Übermittlung der Daten nach der Einwilligung zurückziehen wollen, kann er Widerspruch einreichen. Unternehmen müssen nach der neuen Rechtslage auf Werbeschreiben gut sichtbar über das Widerspruchsrecht für Kunden aufklären. Eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten befürwortete diese Neuregelung grundsätzlich. Sie bemängelte am Donnerstag auf dapd-Anfrage aber, „dass es viele Ausnahmen gibt“. Von der Zustimmungspflicht ausgenommen ist beispielsweise Werbung in eigener Sache, wenn der Kunde dem werbenden Unternehmen die Daten selbst gegeben hat. Auch wenn die Daten aus öffentlichen Verzeichnissen stammen, steht der Nutzung der Angaben durch das Unternehmen nichts im Wege. Berufsbezogene Werbung darf ebenfalls weiter ohne Einwilligung an die berufliche Anschrift gesendet werden. Auch für Spendenwerbung gibt es eine Ausnahmeregelung. Für fremde Angebote dürfen Unternehmen dagegen ohne Zustimmung der Kunden nur werben, wenn für den Betroffenen eindeutig ersichtlich ist, woher seine Daten stammen. Unternehmen dürfen auch mit vom Adresshandel erhaltenen Daten werben, wenn sie die Datenherkunft protokollieren und darüber Auskunft erteilen können. Außerdem muss aus der Werbung hervorgehen, wer die Daten erstmalig erhoben hat. (Informationsbroschüre „Adresshandel und unerwünschte Werbung“: http://url.dapd.de/M5CM0i ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Schweizer UBS zweifelt an Datendiebstahl

Schweizer UBS zweifelt an Datendiebstahl Frankfurt/Main (dapd). Die Schweizer Großbank UBS zweifelt am angeblichen Ankauf von Steuer-CDs mit brisanten Daten ihrer Kunden durch das Land Nordrhein-Westfalen. „UBS liegen keine Erkenntnisse vor, Opfer eines Datendiebstahls zu sein“, teilte die Bank in einer kurzen Erklärung am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. Zuvor hatte unter anderem die „Financial Times Deutschland“ berichtet, Nordrhein-Westfalen habe zwei CDs aus der Schweiz erworben, die Kontoverbindungen und Daten der UBS und einer weiteren Bank enthielten. Auf den CDs ist dem Bericht zufolge auch Schulungsmaterial der UBS, mit dem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne. Die Datenträger sollen von Steuerfahndern aus Wuppertal und Aachen gekauft worden sein. Das Düsseldorfer Finanzministerium hielt sich bedeckt und wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Erst Mitte Juli hatten Medien vom Ankauf zweier CDs mit Daten von Steuerhinterziehern durch das Land NRW berichtet. Die Regierungen in Berlin und Bern kritisierten das nordrhein-westfälische Vorgehen. dapd (Politik/Wirtschaft)

Zeitung: NRW kauft erneut Steuersünder-CD aus der Schweiz

Zeitung: NRW kauft erneut Steuersünder-CD aus der Schweiz Düsseldorf (dapd). Trotz heftiger Proteste der Schweizer Regierung hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diese Woche offenbar eine weitere Steuersünder-Datei einer großen Schweizer Bank erworben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung ohne weitere Angabe von Quellen. Demnach handele es sich um einen Datenträger mit Bankauszügen von deutschen Staatsbürgern, die ihr Geld in die Schweiz geschafft haben. Der Ankauf sei von der Steuerfahndung Wuppertal durchgeführt worden.? Ingrid Herden, Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums, wollte den erneuten Ankauf von Konto-Daten weder bestätigen noch dementieren. „Dem Land NRW werden immer wieder Daten angeboten“, sagte sie der Zeitung. „Wir prüfen dann, ob die Daten werthaltig sind und entscheiden.“ dapd (Politik/Politik)

Kommunen fordern Änderungen an Meldegesetznovelle

Kommunen fordern Änderungen an Meldegesetznovelle Passau (dapd). Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, fürchtet angesichts der Änderung des Meldegesetzes um das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Behörden. „Es gibt ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Meldebehörden“, sagte Landsberg der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht. „Da darf noch nicht einmal der Anschein entstehen, dass Daten an Adresshändler einfach so weitergegeben werden.“ Landsberg sagte: „Ohne Einwilligung des Betroffenen sollten Daten nicht weitergegeben werden können.“ Vorwürfe, die Kommunen wollten mit der Weitergabe von Meldedaten Geld verdienen, wies er zurück. „In Fällen, in denen es keinen Widerspruch der Betroffenen gibt, werden Daten weitergegeben. Dann wird eine Gebühr erhoben, mit der die Kommunen ihre Kosten decken“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Puttrich und Rhein lehnen Änderung des Meldegesetzes ab

Puttrich und Rhein lehnen Änderung des Meldegesetzes ab Wiesbaden (dapd-hes). Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich und Innenminister Boris Rhein (beide CDU) haben sich gegen die Änderung des Meldegesetzes ausgesprochen. „Der Verbraucher hat ein Recht darauf, über den Umgang mit seinen Daten selbst zu bestimmen“, betonten die Minister am Montag in Wiesbaden, „solange diese Möglichkeit nicht vorgesehen ist, lehnen wir das Gesetz ab“. Die Opposition forderte die Landesregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Der Entwurf war am 28. Juni kurz nach Anpfiff des EM-Halbfinalspiels Deutschland-Italien mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedet worden. Demnach können Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe ihrer Daten einwilligen müssen. Rhein und Puttrich begrüßten die Ankündigung der Bundesregierung, zu dem ursprünglichen Entwurf zurückzukehren. Die Landesregierung setze auf die aktive Selbstbestimmung des Verbrauchers im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Das gelte im Privaten wie für den öffentlichen Bereich. Ziel der Gesetzesänderung müsse sein, dass die Weitergabe von Daten „nur bei ausdrücklicher, vorheriger Einwilligung des Betroffenen möglich ist“. Das wirtschaftliche Interesse an diesen Daten sei sehr groß, warnte die datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ellen Enslin. „Deshalb muss sehr sensibel damit umgegangen werden.“ Mit den Daten dürften keine Geschäfte gemacht werden, betonte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag, Günter Rudolph. Die Landesregierung müsse sich ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung bewusst werden. „Wir appellieren hier besonders an die FDP.“ Der durch den Gesetzentwurf erleichterte Handel mit Daten von Privatpersonen könne nicht im Sinne einer ehemaligen Bürgerrechtspartei sein. „Wir als Liberale haben uns stets für eine Einschränkung des Handels mit Daten der Einwohnermeldeämter eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun“, entgegnete der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank Blechschmidt. Die Vorsitzende der Linken-Landtagsfraktion, Janine Wissler, sagte, anstatt den kommerziellen und behördlichen Zugriff auf persönliche Daten von Bürgern weiter auszudehnen, seien Bundes- und Landesregierung gefordert, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu stärken. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hielt das neue Meldegesetz für rechtlich nicht akzeptabel. Es bediene einseitig die Interessen der Werbebranche und von Adresshändlern und ignoriere die Datenschutzbelange der Bürger, sagte sein Sprecher Robert Piendl am Montag auf Anfrage. „Die Zustimmung des Bundesrates wird es nicht geben.“ Die politische Front bröckele bereits. dapd (Politik/Politik)

Busemann: Niedersachsen will Meldegesetz nicht zustimmen

Busemann: Niedersachsen will Meldegesetz nicht zustimmen Hannover (dapd-nrd). Niedersachsen wird dem neuen Meldegesetz im Bundesrat vermutlich die Zustimmung verweigern. Er gehe nicht davon aus, dass man der jetzt vorliegenden Fassung zustimmen werde, sagte Justizminister Bernd Busemann am Montag im dapd-Interview. Der CDU-Politiker kritisierte insbesondere, dass es keine „Widerrufsregelung“, sondern – wenn überhaupt – nur eine „Zustimmungsregelung“ geben dürfe, mit denen Bürger ihre Daten zur Verfügung stellen. An sich bestehe aber schon für die Weitervermittlung von persönlichen Daten, etwa zu Werbezwecken, kein öffentliches Interesse. Nichtsdestotrotz sei grundsätzlich ein funktionierendes Melderecht notwendig. „Das muss sein in einem geordneten Land“, sagte Busemann. Der CDU-Politiker kritisierte vor allem aber, wie die Entscheidung im Bundestag zustande gekommen sei. „Das macht mich nachdenklich“, sagte er und forderte das Parlament in Berlin zu einem „stringenteren Politikmanagement“ auf. Er selbst habe auch Fußball geschaut, aber eine solch kleine Truppe dürfe eben nicht über solch „wichtige Weichenstellungen“ entscheiden. Der Gesetzentwurf war Ende Juni im Bundestag verabschiedet worden. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden. Nur wenige Abgeordnete saßen deshalb im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Mit der Neuregelung könnten Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe von Daten einwilligen müssen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. dapd (Politik/Politik)

Wowereit entsetzt über Meldegesetz

Wowereit entsetzt über Meldegesetz Berlin (dapd). Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit ist „entsetzt“ über das neue Meldegesetz. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihre Daten nicht einfach verkauft werden, sagte der SPD-Politiker am Montag in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd. Die Bürger müssen nach Wowereits Auffassung „aktiv gefragt werden“, ob sie ihre Daten weitergeben wollen oder nicht – erst recht, wenn es um kommerzielle Zwecke gehe. Wegen dieser Datenschutzbedenken stehe er persönlich dem Entwurf „sehr kritisch“ gegenüber. Wie sich die Berliner Koalition im Bundesrat zu dieser Frage verhalten werde, hänge von den entsprechenden Beratungen mit dem Partner CDU ab. Der Gesetzentwurf war Ende Juni im Bundestag verabschiedet worden. Ihm zufolge können Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe von Daten einwilligen müssen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. dapd (Politik/Politik)

Künast kündigt Widerstand gegen Meldegesetz an

Künast kündigt Widerstand gegen Meldegesetz an Berlin (dapd). An dem neuen Meldegesetz gibt es weiter scharfe Kritik aus der Opposition. In der Ursprungsform des Gesetzes habe es eine Einwilligungslösung gegeben, wonach jeder beim Meldeamt ankreuzen müsse, dass seine Daten weitergegeben werden dürften, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Jetzt sei daraus eine Widerspruchslösung geworden. „Das Schlimmste“ sei aber: Wer schon Daten aus früheren Fällen habe, ob legal oder illegal besorgt, könne diese jetzt immer aktualisieren. Jeden Umzug oder den Familienstand bekäme eine Werbefirma dann frei Haus. „Da werden wirklich die Kommunen zu Händlern unserer Daten“, kritisierte Künast. Sie kündigte Widerstand im Bundesrat an. Die Neuregelungen würden es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben. Das Parlament hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und ohne Aussprache verabschiedet. dapd (Politik/Politik)

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar kritisiert Meldegesetz

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar kritisiert Meldegesetz Berlin (dapd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das neue Meldegesetz. „Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden“, sagte Schaar der „Bild“-Zeitung. Die Neuregelungen würden es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben. Das Parlament hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. SPD, Grüne und Linkspartei wollen das Gesetz im Bundesrat stoppen. dapd (Politik/Politik)