Nach dubiosen Russlandgeschäften gilt bei EnBW das Vier-Augen-Prinzip

Nach dubiosen Russlandgeschäften gilt bei EnBW das Vier-Augen-Prinzip Düsseldorf/Karlsruhe (dapd). Der Energieversorger EnBW hat seine internen Strukturen aufgrund der dubiosen Verträge mit dem russischen Geschäftsmann Andrej Bykow umgestellt. Nach Aufdeckung der Vorfälle sei das ganze Thema Compliance neu angepackt worden, sagte der Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis dem „Handelsblatt“. „In diesem Zusammenhang haben wir das Thema Revision neu aufgesetzt, die Satzungen und Geschäftsordnungen angepasst und zum Beispiel ein qualifiziertes Vier-Augen-Prinzip eingeführt“, sagte er. Zudem müsse anders als früher bei allen wichtigen Verträgen der Rechtsbereich eingebunden werden. Der im September aus seinem Amt scheidende Villis wurde 2007 Chef des drittgrößten deutschen Energieversorgers und machte sich 2009 an die Aufarbeitung der Verträge mit Bykow. EnBW hatte mit Bykow Geschäfte gemacht, die beim Konzern zu Abschreibungen von 130 Millionen Euro führten und derzeit ein Schiedsgericht in der Schweiz beschäftigen. In dem Zusammenhang verklagte der Konzern auch vier Manager auf Schadenersatz. Bei Villis‘ Vorgänger Utz Claassen habe der Konzern jedoch keine Belege gefunden, „dass er sich rechtlich falsch verhalten hat“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)