Depenbrock Bau ehrt Jubilare und verabschiedet Ruheständler

Stemwede. Dank und Anerkennung für die langjährige Zusammenarbeit hat Karl-Heinrich Depenbrock, Gesellschafter Geschäftsführer von Depenbrock Bau, jetzt im Rahmen einer Feierstunde Jubilaren und angehenden Ruheständlern ausgesprochen.

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Packsize und Becker: zusammen erfolgreich

Intelligente Lösungen für On-Demand-Packaging bestimmen den Erfolg von Verpackungsunternehmen mit (Foto: Packsize)
Intelligente Lösungen für On-Demand-Packaging bestimmen den Erfolg von Verpackungsunternehmen mit (Foto: Packsize)

Herford/Langenberg. Da wächst immer mehr zusammen, was zusammen passt. Anfang 2017 übergab Claus Harnisch, Geschäftsführer der Becker Verpackungstechnologie GmbH & Co. KG, seine Anteile am Unternehmen an die Packsize GmbH, Anbieter von On Demand Packaging, smarten Verpackungslösungen just in time. Inzwischen ist das gemeinsame Team bestens aufgestellt, um offensiv und mit klarer Spielidee erfolgreich in die neue Saison und in den Markt zu starten. Packsize und Becker: zusammen erfolgreich weiterlesen

Schwer entflammbares Formholz – „interzum award“ für „Becker Incendur plus“

Schwer entflammbar: Für Sitze wie diese, die Becker für die Firma Franz Kiel aus Nördlingen produziert hat, ist „Becker Incendur plus“ perfekt geeignet. (Foto: Becker)
Schwer entflammbar: Für Sitze wie diese, die Becker für die Firma Franz Kiel aus Nördlingen produziert hat, ist „Becker Incendur plus“ perfekt geeignet. (Foto: Becker)

Brakel. Das schwer entflammbare Formholz „Becker Incendur plus“ wird mit dem begehrten „interzum award“ ausgezeichnet. Es erhält den Preis in der Kategorie „intelligent material & design“. „Becker Incendur plus“ hatte kürzlich als erstes Formholz den Test zur neuen Brandschutz-DIN-Norm EN45545-2 für den Schienenverkehr bestanden und ist damit für den Einsatz in fast allen Zügen geeignet.

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Gewerkschaft droht mit weiteren Flughafen-Streiks in NRW

Gewerkschaft droht mit weiteren Flughafen-Streiks in NRW Düsseldorf (dapd). An den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen droht erneut ein Streik des Sicherheitspersonals. „Damit sich der Konflikt nicht endlos hinzieht, werden wir in den nächsten Tagen in mehreren Bereichen des Wach- und Sicherheitsgewerbes zu weiteren Warnstreiks aufrufen“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Andrea Becker am Sonntag in Düsseldorf. Sollten Fluggäste betroffen sein, werde die Gewerkschaft die Arbeitsniederlegungen einen Tag im Voraus mitteilen. Eine dritte Gesprächsrunde mit dem Bundesverband für Sicherheitswirtschaft war nach Angaben von ver.di am Freitag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. „Wir wollen vor den Osterferien einen neuen Tarifvertrag unterschreiben“, sagte Becker. Die Gewerkschaft fordert für die 34.000 Angestellten der Wach- und Sicherheitsbranche in NRW Lohnerhöhungen von 2,59 bis 3,64 Euro pro Stunde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Der letzte Akt im RAF-Prozess steht noch aus

Der letzte Akt im RAF-Prozess steht noch aus Karlsruhe (dapd-bwb). Es war der vielleicht letzte große RAF-Prozess: Mehr als eineinhalb Jahre lang wurde an 96 Sitzungstagen seit September 2010 verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen und 8 Sachverständige gehört. Am 6. Juli 2012 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart schließlich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 60-jährige Becker Beihilfe zum Dreifachmord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 leistete. Doch der letzte Akt in dem Mammutverfahren steht noch aus. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidiger Beckers und die Nebenklage um die Angehörigen des Ermordeten haben Revision eingelegt. Wann der BGH die Sache mündlich verhandelt oder entscheidet, ist noch offen. Der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat bislang noch keinen Termin bestimmt. Der BGH wird aber keine zweite Beweisaufnahme machen und auch keine Zeugen hören, sondern ausschließlich prüfen, ob es in dem OLG-Urteil rechtliche Fehler gibt. 35 Jahre nach dem Attentat war das Oberlandesgericht zu der Überzeugung gelangt, dass Becker sich bei mehreren RAF-Treffen – zuletzt Anfang 1977 in den Niederlanden – „vehement“ für eine baldige Ausführung des Attentats eingesetzt hatte. Becker habe dadurch die unmittelbaren Täter in ihrem Tatentschluss bestärkt. Nach dem Mordanschlag habe sie sich am Versand der Bekennerschreiben beteiligt. Das Gericht zählte Verena Becker ausdrücklich zu den Führungspersonen der „Zweiten Generation“ der Roten Armee Fraktion (RAF). Spekulationen um „schützende Hand“ den Boden entzogen Das Oberlandesgericht und auch die Bundesanwaltschaft hielten Becker jedoch nicht für die Todesschützin – anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback. Das OLG stellte fest, dass Becker weder an der eigentlichen Vorbereitung noch an der Ausführung des Attentats beteiligt war. Nach der Überzeugung des OLG gab es auch keine Anhaltspunkte für eine Verstrickung des Verfassungsschutzes oder anderer staatlicher Stellen in die Geschehnisse des Anschlags. Nebenkläger Michael Buback hatte von einer „schützenden Hand“ gesprochen, die Becker lange Zeit vor einer Strafverfolgung geschützt habe. Generalbundesanwalt Harald Range sagte dazu Mitte Dezember 2012 bei der Jahrespressekonferenz der Bundesanwaltschaft: „Kein Beobachter kann nach dieser Hauptverhandlung gegen Verena Becker mehr behaupten, es habe eine ’schützende Hand‘ oder eine Mitwisserschaft staatlicher Stellen gegeben.“ Das Oberlandesgericht habe „all diesen Spekulationen“ den Boden entzogen. Auch für manipulative Eingriffe in die Ermittlungen hatte das Gericht keinen Beleg gefunden. „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht“, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung an die Adresse des Nebenklägers Michael Buback gerichtet. Bei den Vernehmungen früherer Polizeibeamter war vielmehr offenbar geworden, dass Ungereimtheiten bei den Ermittlungen vor allem der damaligen Ausnahmesituation geschuldet waren, in der sich die Sicherheitsbehörden im Terrorjahr 1977 befanden. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische“ Beihilfe zu dem Dreifachmord geleistet. Doch diese rechtliche Sichtweise überzeugt Beckers Verteidiger nicht. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler betonte, auch das OLG habe nicht klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine beiden Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber die eigentlichen Täter „unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“. Ob das Vorgehen des OLG rechtlich angreifbar ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. dapd (Politik/Politik)

Juli-Chef Becker nennt Lieberknecht politisch dement

Juli-Chef Becker nennt Lieberknecht politisch dement Berlin (dapd). Der Vorsitzende der Jungen Liberalen, Lasse Becker, hat die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) für ihre Forderung nach einem Mindestlohn kritisiert. „Offenbar hat Frau Lieberknecht den Koalitionsvertrag schon komplett vergessen. Das nennt sich wohl politische Demenz“, sagte Becker der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Die Welt“. Auch Lieberknecht habe dem im Koalitionsvertrag verankerten Satz zugestimmt, wonach Schwarz-Gelb einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn ablehne, sagte Becker. Lieberknecht hatte im „Spiegel“ das Vorhaben ihrer CDU/SPD-Landeskoalition für einen einheitlichen Mindestlohn in ganz Deutschland verteidigt und erklärt, sie könne sich nach der Bundestagswahl 2013 eine große Koalition auch im Bund vorstellen. FDP-Sprecher Wulf Oehme sagte der „Welt“: „Wir wissen, dass allgemeinverbindliche, flächendeckende, gesetzliche Mindestlöhne Arbeitsplätze und Tarifautonomie gefährden, die die Politik in Lohnkämpfe verwickelt.“ dapd (Politik/Politik)

Frühere RAF-Terroristin Becker zu vier Jahren Haft verurteilt

Frühere RAF-Terroristin Becker zu vier Jahren Haft verurteilt Stuttgart (dapd-bwb). Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Aufgrund einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag nach mehr als anderthalb Jahren Prozessdauer. Die Bundesanwaltschaft hatte wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die heute 59-Jährige gefordert. Zwei Jahre davon sollten wegen des früheren Urteils angerechnet werden. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft abgerückt. Die Anklage hält Becker nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Bei dem Terroranschlag kamen damals Buback und seine beiden Begleiter ums Leben. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte keine Strafe für Becker gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Zudem vertrat er in dem Prozess die These, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ über die frühere Terroristin gehalten habe. Buback geht davon aus, dass Becker die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abfeuerte. Der Bruder des Mordopfers, der in dem Prozess ebenfalls als Nebenkläger auftrat, forderte eine lebenslange Haftstrafe für Becker. Sein Anwalt plädierte auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft. Mit dem Urteil ging der mehr als eineinhalb Jahre dauernde Mammutprozess zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Sitzungstagen gegen die ehemalige Terroristin verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen. dapd (Politik/Politik)

Bundesanwalt: Becker war nicht Schützin bei Buback-Attentat

Bundesanwalt: Becker war nicht Schützin bei Buback-Attentat Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristen Verena Becker ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht die Schützin bei dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. Es gebe keine belastbaren Beweise, die für sie als unmittelbare Täterin sprächen, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger am Dienstag zu Beginn seines Plädoyers vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Die heute 59-Jährige habe von keinem Zeugen als Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrads identifiziert werden können. Zudem widersprach Hemberger der These von Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ auf Becker gehalten habe. Das sei „reine Spekulation“. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, unter anderem maßgeblich an der Planung und Vorbereitung des Mordanschlags beteiligt gewesen zu sein. dapd (Politik/Politik)