Bürokratieabbau erleichtert Verfahren bei Ausfällen in der Schlechtwetterzeit

„Für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, wurde  eine spürbare Erleichterung geschaffen“, informieren die Leiter der Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe (Bielefeld, Detmold, Herford, Paderborn). Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig.

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