NSU-Ausschuss des Bundestags verärgert über Sachsen-Anhalt

NSU-Ausschuss des Bundestags verärgert über Sachsen-Anhalt Halle(Saale (dapd). Im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt es Unmut über das Verhalten des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) sagte der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe) laut Vorabbericht, bei dem Gremium sei nur ein Teil der angeforderten Akten aus Magdeburg eingetroffen. Der Obmann der Grünen im NSU-Ausschuss, Wolfgang Wieland, erklärte, die Landesregierung habe mitgeteilt, Tausende von Akten müssten zunächst digitalisiert werden, bevor man sie im März oder April übersenden könne. Wieland sagte: „Das ist für uns zu spät.“ Das Gremium muss seine Arbeit im Sommer abschließen, weil im September ein neuer Bundestag gewählt wird und ein Untersuchungsausschuss spätestens mit Ablauf der Legislaturperiode endet. dapd (Politik/Politik)

Berliner Verfassungsschutz will keine NSU-Akten vernichtet haben

Berliner Verfassungsschutz will keine NSU-Akten vernichtet haben Berlin (dapd). Bei den vom Berliner Verfassungsschutz im Juni geschredderten Akten zum Rechtsextremismus haben sich keine Unterlagen zur Terrorzelle NSU befunden. Bei den Akten habe es sich überwiegend um Material revisionistischer Gruppen wie der „Reichsbürgervereinigung“ und um Akten der rechtsextremistischen Band „Landser“ gehandelt, sagte die Leiterin der Behörde, Claudia Schmid, am Dienstag dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Wenn ein Fall abgeschlossen sei, müsse der Verfassungsschutz die Daten vernichten oder dem Landesarchiv anbieten. Beim Geheimschutzbeauftragten hätten dann aber Mitarbeiter nicht erkannt, welche archiviert und welche vernichtet werden sollten, erklärte Schmid. Versehentlich seien daher auch Akten vernichtet worden, die für das Archiv bestimmt waren. dapd (Politik/Politik)

Innenminister wollen Thüringer Akten offenbar schwärzen lassen

Innenminister wollen Thüringer Akten offenbar schwärzen lassen Erfurt (dapd). Die Innenminister der Länder wollen offenbar die umstrittenen Akten aus Thüringen im Zusammenhang mit dem NSU-Terrortrio im Nachhinein schwärzen lassen. Ein Schreiben mit einer entsprechenden Empfehlung sei am Freitag an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), gegangen, wo die Akten liegen, berichtete die „Thüringer Allgemeine“ vorab. Mitarbeiter der Geheimdienste sollten demnach die Genehmigung erhalten, die Akten über Rechtsextremismus in den Räumen des Gremiums zu sichten und nach Zustimmung des Ermittlungsbeauftragten auch schwärzen zu können. Die Empfehlung werde von den Innenministern aller Länder außer Thüringen getragen. Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) hatte die Akten ungeschwärzt nach Berlin bringen lassen und wurde kritisiert, dass damit mögliche Geheimnisse aufgedeckt werden könnten. Allerdings ist noch nicht klar, wie nun mit den Akten umgegangen wird. „Ich gehe davon aus, dass diese Empfehlung so nicht umgesetzt wird“, sagte Edathy der Zeitung. Die Ausschussmitglieder wollten am kommenden Mittwoch über das weitere Vorgehen beraten, sie hätten die Hoheit über das Material. dapd (Politik/Politik)

Ungeschwärzte NSU-Akten aus Thüringen sorgen für Probleme

Ungeschwärzte NSU-Akten aus Thüringen sorgen für Probleme Berlin/Erfurt (dapd). Ungeschwärzte Akten aus Thüringen zum Thema Rechtsextremismus setzen das Bundesinnenministerium unter Zugzwang. Denn ohne Zustimmung aller Behörden, die Schriftstücke in diesen Akten haben, können die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags die Papiere nicht einsehen. Jetzt werde nach einem Kompromiss gesucht, sagte Ministeriumssprecher Hendrik Lörges am Montag in Berlin. Der Thüringer Innenminister Jörg Geibert hatte den kompletten Aktenbestand zum „Phänomenbereich Rechtsextremismus“ von 1991 bis 2002 an den Untersuchungsausschuss des Bundestages geschickt. Es handelt sich dabei um 778 ungeschwärzte Akten. Der Untersuchungsausschuss soll Pannen bei der Ermittlung der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufdecken, der bundesweit zehn Morde zur Last gelegt werden. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte: „Wir versuchen jetzt in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss einen Weg zu finden, um dem Aufklärungsinteresse des Untersuchungsausschusses, aber auch dem Geheimschutz- und Sicherheitsinteresse der anderen Behörden Rechnung zu tragen.“ Der Ausschuss habe durch sein Moratorium, bis zum 18. Oktober die Akten nicht einzusehen, eine gute Voraussetzung für einen Kompromiss geschaffen. Die Weitergabe der Akten sei nicht abgesprochen gewesen, berichtet der „Spiegel“. Dies habe unter deutschen Geheimdienstlern für Empörung gesorgt. In einer Telefonkonferenz der Verfassungsschutzchefs am 28. September sei sogar von „Geheimnisverrat“ und möglichen „strafrechtlichen Konsequenzen“ die Rede gewesen. Nach dem Vorwurf des Geheimnisverrats gegen Geibert stellte sich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) vor ihren Minister. „So etwas wäre unvorstellbar“, sagte Lieberknecht. „Wir tun das, was in Anbetracht der schlimmen Morde der Terrorzelle getan werden muss, was wir den Angehörigen schuldig sind“, sagte Lieberknecht weiter. Falls der Thüringer Weg der Aufklärung behindert werden sollte, bräuchte man neue Standards der Aufklärung für derartige Fälle. Laut „Spiegel“ wird jetzt die Einsetzung eines Sonderermittlers geplant, der das brisante Material vorab prüfen und dann die Einsicht koordinieren könnte. Dazu wollte sich Ministeriumssprecher Lörges nicht äußern. dapd (Politik/Politik)

Sicherheitsbehörden streiten über die Herausgabe von NSU-Akten

Sicherheitsbehörden streiten über die Herausgabe von NSU-Akten Hamburg/Erfurt (dapd). Unter den deutschen Sicherheitsbehörden ist es angeblich zu einem heftigen Streit über den Umgang mit NSU-Unterlagen gekommen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ meldet, geht es dabei konkret um einen Vorstoß des thüringischen Innenministers Jörg Geibert (CDU), der dem Untersuchungsausschuss des Bundestages kürzlich 778 ungeschwärzte Akten zum Thema Rechtsextremismus zur Verfügung stellte. Die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll bundesweit zehn Morde verübt haben. Das Konvolut umfasst nach den Angaben des Magazins eine Vielzahl als „vertraulich“ oder „geheim“ eingestufter Dokumente und enthält neben Akten des Thüringer Verfassungsschutzes sensible Unterlagen anderer Landesämter sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz. Die Weitergabe der Akten sei nicht abgesprochen gewesen, was unter deutschen Geheimdienstlern für Empörung gesorgt habe, berichtet der „Spiegel“ weiter. In einer Telefonkonferenz der Verfassungsschutzchefs am 28. September sei sogar von „Geheimnisverrat“ und möglichen „strafrechtlichen Konsequenzen“ die Rede gewesen. Auch in einer Schaltkonferenz zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinen Länderkollegen hätten Geheimdienstler das Vorgehen Geiberts scharf kritisiert. Inzwischen habe sich Friedrich jedoch mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), geeinigt, die Thüringer Akten zunächst unangetastet zu lassen. Geplant sei nun die Einsetzung eines Sonderermittlers, der das brisante Material vorab prüfen und dann die Einsicht koordinieren könnte, heißt es in dem Blatt. dapd (Politik/Politik)

Weiter Aufregung um Aktenvernichtung in Sicherheitsbehörden

Weiter Aufregung um Aktenvernichtung in Sicherheitsbehörden Berlin (dapd). Die von den Sicherheitsbehörden veranlasste Vernichtung von Akten über den Rechtsextremismus sorgt weiter für heftigen politischen Streit. Die Opposition sieht sich von der Bundesregierung falsch oder unzureichend informiert und fordert von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mehr Transparenz und eine lückenlose Aufklärung strittiger Fälle. Das Bundesinnenministerium stellte die Löschung von Akten am Freitag als Routinevorgang dar und wies darauf hin, dass aus Rücksicht auf die parlamentarischen Untersuchungen inzwischen überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht werden. Anlass sind die Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Die Terrororganisation, die für zehn Morde verantwortlich gemacht wird, war im November 2011 aufgeflogen. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages versucht derzeit zu ermitteln, warum das Terrortrio über viele Jahre unbehelligt von den Sicherheitsbehörden Anschläge verüben konnte. Brisant ist daher die Frage, ob nach der Aufdeckung der Terrorgruppe Ende vergangenen Jahres noch Akten zum NSU-Komplex vernichtet wurden. Der Sonderermittler des Bundesinnenministeriums, Hans-Georg Engelke, hatte in einer Sitzung des NSU-Ausschusses am Donnerstag in Berlin betont, die Ende 2011 vernichteten Akten hätten keinen direkten Bezug zum NSU gehabt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete hingegen, unter den gelöschten Verfassungsschutzakten hätten sich Dokumente zu zwei Neonazis befunden, die der Zwickauer Terrorzelle nahe standen. Einer der beiden solle mit der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe liiert gewesen sein. Ein Sprecher des Innenministeriums räumte am Freitag ein, die Anfang Dezember 2011 gelöschten Akten hätten insoweit einen NSU-Bezug gehabt, als sie sich auf Personen bezogen, die mit den Beschuldigen zu tun hatten. Es habe aber keinen Bezug gegeben zu Straftaten der NSU. Der Sprecher sah keinen Anlass, die Glaubwürdigkeit der Behörden in Zweifel zu ziehen. Die Opposition reagierte gleichwohl empört. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte dem „Handelsblatt“: „Friedrich muss diesen Vorgang lückenlos im U-Ausschuss erklären.“ Er fügte hinzu: „Für die Aktenvernichtung trägt der Minister die politische Verantwortung.“ Auch die Linkspartei sieht sich getäuscht. Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte: „Der Verfassungsschutz betreibt Vertuschung, und der Innenminister versucht, die Vertuschung zu vertuschen.“ Sie monierte: „Gestern hat Hans-Peter Friedrich noch beschwichtigt, die vernichteten Akten hätten mit den Nazimördern nichts zu tun. Heute muss er bereits das Gegenteil zugeben.“ Wenn der Minister seiner Aufgabe zur Aufklärung der Mordserie und der Rolle der Behörden nicht gerecht werde, sei er „möglicherweise der nächste, der seinen Hut nehmen muss“. In den Sicherheitsbehörden werden nun nach Angaben des Innenministeriums überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht. Der Ministeriumssprecher sagte, seit dem 14. November 2011 gebe es im Bundesinnenministerium einen „Vernichtungsstopp“. Mitte Dezember 2011 sei auch im Bundeskriminalamt (BKA) angeordnet worden, auf Löschungen zu verzichten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gelte diese Anordnung erst seit Anfang Juli. Der Sprecher sagte, die Anordnung sei sehr weitreichend und betreffe alle Akten zum Rechtsextremismus. Der Sprecher räumte ein, dass es beim Verfassungsschutz im Dezember 2011 sowie im April und Mai 2012 noch Löschungen von Akten gegeben habe. Allerdings handele es sich nur um Anlagen, nicht um die Fallakten. Die Anlagen seien teilweise wiederhergestellt worden. Somit gebe es keinen Datenverlust. Nach Darstellung des Sprechers sind die Aktenlöschungen in den Sicherheitsbehörden Routine. Die im Dezember 2011 vom Verfassungsschutz gelöschten Akten basierten demzufolge auf einem Erlass von 2005. Die Akten aus sogenannten G-10-Maßnahmen (Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) würden fünf Jahre aufbewahrt und müssten dann gelöscht werden. Es gebe derzeit einen „gewaltigen Rückstand an Löschungen“. Nun gelte jedoch nunmehr der Erlass, vorerst keine Akten mehr zu löschen. dapd (Politik/Politik)

Behörden verzichten auf Aktenlöschungen zum Thema Rechtsextremismus

Behörden verzichten auf Aktenlöschungen zum Thema Rechtsextremismus Berlin (dapd). In den Sicherheitsbehörden werden nach Angaben des Innenministeriums überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht. Dies sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. So gibt es nach seinem Worten seit dem 14. November 2011 im Bundesinnenministerium einen „Vernichtungsstopp“. Mitte Dezember 2011 sei dann auch im Bundeskriminalamt (BKA) angeordnet worden, auf Löschungen zu verzichten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gelte diese Anordnung erst seit Anfang Juli. Der Sprecher sagte, die Anordnung sei sehr weitreichend und betreffe alle Akten zum Rechtsextremismus. Er begründete dies mit dem umfassenden Informationsbedürfnis des Untersuchungsausschusses im Bundestag zum Rechtsterrorismus. Im November vergangenen Jahres war die rechtsextremistische Terrorzelle NSU aufgeflogen, weshalb den einschlägigen Akten eine besondere Bedeutung zukommt. Der Sprecher räumte allerdings ein, dass es beim Verfassungsschutz im Dezember 2011 sowie im April und Mai 2012 noch Löschungen von Akten gegeben habe. Allerdings handele es sich lediglich um Anlagen, nicht um die eigentlichen Fallakten. Die Anlagen seien im Übrigen inzwischen teilweise wiederhergestellt worden. Somit gebe es keinen Datenverlust. Nach Darstellung des Sprechers sind die Aktenlöschungen in den Sicherheitsbehörden Routine und folgen konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die noch im Dezember 2011 vom Verfassungsschutz gelöschten Akten basierten demzufolge auf einem Erlass von 2005. Die Akten aus sogenannten G-10-Maßnahmen (Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) würden fünf Jahre aufbewahrt und müssten dann gelöscht werden. Es gebe derzeit einen „gewaltigen Rückstand an Löschungen“. Nun gelte jedoch der Erlass, keine Akten mehr zu löschen. Bei den Anfang Dezember gelöschten Anlagen zu Akten gab es nach Angaben des Sprechers insoweit einen NSU-Bezug, als sich die Akten auf Personen bezogen, die mit den Beschuldigen zu tun hatten. Es habe aber keinen Bezug gegeben zu Straftaten der NSU. Die im November 2011 veranlassten Löschungen hätten keinen NSU-Bezug gehabt. dapd (Politik/Politik)

Auch sächsischer Verfassungsschutz vernichtete offenbar NSU-Akten

Auch sächsischer Verfassungsschutz vernichtete offenbar NSU-Akten Dresden (dapd-lsc). Beim sächsischen Verfassungsschutz sollen einem Zeitungsbericht zufolge offenbar Akten zur Zwickauer Terrorzelle NSU vernichtet worden sein. Mitarbeiter sollen die Akten erst nach Bekanntwerden des Neonazi-Trios Anfang November geschreddert haben, wie die „Leipziger Volkszeitung“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet. Die Aktion sei bei internen Kontrollen aufgefallen. Das Thema stand laut Zeitung ursprünglich auch für Freitag auf der Tagesordnung der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, wurde dann aber aus Zeitgründen vertagt. Bereits bekannt war, dass beim Bundesamt für Verfassung Akten zum Fall NSU vernichtet worden waren. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm kündigte daraufhin seinen Rückzug vom Amt an. Auch der sächsische Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos und der Thüringer Amtschef Thomas Sippel räumten bereits ihre Posten. dapd (Politik/Politik)

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli Berlin (dapd). Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird am 19. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das teilte die Parlamentspressestelle am Freitag in Berlin mit. Auf der Tagesordnung steht ein Bericht der Bundesregierung zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) nannte der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ als Grund für die Sondersitzung, dass im Bundesamt bereits zum zweiten Mal Akten vernichtet worden seien. Eventuell werde Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an der Sitzung teilnehmen und zu den Vorkommnissen Stellung nehmen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im November 2011 nicht mehr Akten vernichtet als bekannt. Vielmehr seien in zwei Schritten die bereits bekannten Bestände zu V-Männern in der rechten Szene geschreddert worden. Dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) werden zehn Morde in ganz Deutschland zur Last gelegt. dapd (Politik/Politik)

Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute

Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute Berlin (dapd). Entlastung für den Verfassungsschutz: Der Inlandsgeheimdienst hat keinen Mitwisser oder Beschuldigten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund als V-Mann angeworben oder geführt. Das bestätigte am Mittwoch der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, in Berlin. Nach den Angaben des SPD-Politikers ist dies das Ergebnis einer ersten Prüfung von insgesamt 45 Aktenordnern zur sogenannten Operation „Rennsteig“, die der Verfassungsschutz den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt hatte. Darunter waren auch Akten, die von einem Referatsleiter des Bundesamtes geschreddert worden waren, teilweise aber rekonstruiert werden konnten. Die Terrororganisation NSU war im November vergangenen Jahres aufgeflogen. Die Gruppe lebte mehr als ein Jahrzehnt unentdeckt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete bundesweit zehn Menschen. Der Bundesverfassungsschutz habe insgesamt acht V-Leute im NSU-nahen Thüringer Heimatschutz (THS) geführt, sagte Edathy weiter. Zu jedem Informanten habe es eine Akte gegeben. Allerdings hätten die Parlamentarier nur eine einzige Akte „dem Anschein nach vollständig“ erhalten vorgefunden. Die anderen sieben Unterlagensammlungen seien der Vernichtungsaktion im Verfassungsschutz nach Auffliegen der Terrorzelle zum Opfer gefallen und nur rekonstruiert vorgelegt worden. Der Obmann der CDU/CSU, Clemens Binnninger, nannte das Offenlegen der Akten durch den Verfassungsschutz ein Novum in der deutschen Sicherheitspolitik. Er kritisierte jedoch, dass sich die Behörde mit dem Vorlegen der Unterlagen so lange Zeit gelassen habe. SPD-Obfrau Eva Högl betonte, dass es sehr wichtig gewesen sei, die Akten zu sehen, um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. Sie kündigte zudem an, dass der Untersuchungsausschuss noch mal die Akten einsehen müsse. Auch der Obmann der FDP, Hartfrid Wolff, sagte, dass er nochmals in die Akten Einsicht nehmen müsse. „Bisher habe ich noch kein vernünftiges Gesamtbild, ich brauche weitere Informationen.“ Er hoffe, diese bei der für Donnerstag anberaumten Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm zu bekommen. Die Linke-Obfrau Petra Pau unterstrich, dass mit der Aktion „keine Rede von einer Transparenzoffensive“ des Verfassungsschutzes sein könne. Es blieben weitere Fragen. So müsse etwa festgestellt werden, ob tatsächlich bestimmte Quellen gar nicht in den Akten geführt worden seien. Grünen-Obmann Wolfgang Wieland betonte, dass das Schreddern durch die Rekonstruktion der Akten nicht „geheilt“ worden sei. Die Unterlagen seien immer noch unvollständig gewesen. Der für die Schredderaktion verantwortliche Referatsleiter des Verfassungsschutzes müsse bei seiner für Donnerstagmorgen geplanten Vernehmung vor allem die Motivation für sein Verhalten erklären. Hinterbliebene der NSU-Opfer zeigten den Bundesverfassungsschutz wegen der Schredderaktion unterdessen an. Es sei am Mittwoch eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung eingegangen, sagte ein Sprecher der Karlsruher Bundesanwaltschaft auf dapd-Anfrage. Erreicht werden solle unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume des Bundesverfassungsschutzes. Zudem stehen dem Inlandsgeheimdienst grundlegende Veränderungen bevor. Der Ruf nach Reformen kam am Mittwoch aus allen Parteien. Während Linkspartei, Grünen-Chefin Claudia Roth und die Türkische Gemeinde gar über eine Abschaffung des Verfassungsschutzes nachdenken, sehen Koalitionspolitiker die Verantwortung vor allem bei den Ländern. Auch in Bayern wird sich derweilen nun ein Untersuchungsausschuss mit den Ermittlungspannen befassen. Das Gremium wurde am Mittwochabend vom Landtag eingesetzt. Es ist damit der vierte parlamentarische Ausschuss, der den Fall untersucht. dapd (Politik/Politik)