Streit über Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess erreicht Karlsruhe

Streit über Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess erreicht Karlsruhe Karlsruhe/München (dapd-bay). Der Streit über die Sitzplatzvergabe beim Münchner NSU-Prozess schlägt immer höhere Wellen und hat jetzt auch das oberste deutsche Gericht erreicht: Am Samstag ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ ein, der sich gegen die Akkreditierungsbestimmungen des Oberlandesgerichts (OLG) München und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Bereich richtet, wie Gerichtssprecher Wilfried Holz der Nachrichtenagentur dapd sagte. Zugleich halten sich Forderungen, das OLG solle einlenken und eine pragmatische Lösung finden. Vor dem OLG München muss sich vom 17. April an die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln sowie einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Die türkische Zeitung „Sabah“ will sich daher noch einen festen Platz im Gerichtssaal erkämpfen. In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie den Angaben zufolge mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Gerichtssprecher. Am Sonntag berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“, dass Zschäpes Anwälte das Akkreditierungsverfahren prüfen wollen. Sollten den Richtern bei der Platzvergabe Fehler unterlaufen sein, könnten die Anwälte Befangenheitsanträge stellen und später das Urteil anfechten, heißt es in dem Vorabbericht. In ihrem Schreiben an das OLG beantragen die Anwälte dem Bericht zufolge, sämtliche Akten zu den Akkreditierungsgesuchen der Medien einsehen zu können. Zudem verlangen sie Auskunft über Gespräche von OLG-Juristen mit Vertretern der Bundesregierung sowie auswärtiger Regierungen zur Teilnahme türkischer Politiker und Journalisten am Prozess. Enormer Imageschaden für Deutschland Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) und der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel befürchten indes einen Imageschaden für Deutschland. „Die politische Dimension ist verkannt worden“, sagte Ude der „Süddeutschen Zeitung“. Er nannte es „unbegreiflich“, dass das OLG bislang nicht erkannt habe, dass die türkische und die griechische Seite berücksichtigt werden müssten. Wenn das Gericht dies nicht sicherstelle, werde die internationale Resonanz verheerend sein. SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach von einer „Posse“. Die Verantwortlichen machten „Deutschland in aller Welt zum Gespött“, sagte er der „Bild am Sonntag.“ Gabriel forderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und das Land Bayern auf, sich in den Streit um die Sitzplatzvergabe einzuschalten. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wies indes jede Kritik daran scharf zurück. Dabei handele es sich um einen „Schlag gegen die Unabhängigkeit der Gerichte“, sagte sie am Sonntag im Bayerischen Fernsehen. Die Gewaltenteilung in Deutschland müsse beachtet werden. Deshalb könne auch eine Justizministerin „nicht den Gerichten reinsprechen“, betonte sie. Vater eines NSU-Mordopfers ruft zum Einlenken auf Unterdessen rief der Vater des 2006 von Neonazis erschossenen Internetcafé-Betreibers Halit Yozgat das Gericht eindringlich zum Einlenken auf. Die Entscheidung im Streit über die Platzvergabe habe nur den Neonazis Mut gegeben, mahnte Ismail Yozgat am Samstag in Kassel bei einer Gedenkveranstaltung für seinen Sohn. Der Botschafter der Türkei in Deutschland, Avni Karslioglu, kündigte an, er werde zum Prozessauftakt im Gerichtssaal präsent sein. Das gebiete nicht nur sein Amt, sondern auch die inzwischen enge Verbindung zu den Familien der Mordopfer, sagte er dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Der Fraktionschef der Thüringer Linken, Bodo Ramelow, schlug derweil vor, sowohl eine Videoübertragung zuzulassen als auch das Versenden von Mitteilungen über den Kurznachrichtendienst Twitter aus dem laufenden Prozess heraus. „Es macht doch auch keinen Sinn, dass ich eine Nachricht im Gerichtssaal schreibe, dann für einige Sekunden vor die Tür gehe, um sie zu versenden, und dann wieder in die Verhandlung gehe“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd in Erfurt. Der Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann warnte allerdings vor der Videoübertragung in einen Nebenraum. So ein Vorgehen sei nicht zulässig. „Denn damit würde in einem Saal Öffentlichkeit hergestellt, der nicht unter der Kontrolle des Vorsitzenden Richters steht“, sagte Schünemann der dapd. Der Vorsitzende Richter müsse aber die Ordnung im Saal kontrollieren. Ein Wachtmeister könne dies nicht tun. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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