Schweiz im Fluglärmstreit vor Gericht fast chancenlos

Schweiz im Fluglärmstreit vor Gericht fast chancenlos Brüssel/Stuttgart (dapd). Im Fluglärmstreit mit Deutschland steuert die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf eine weitere juristische Niederlage zu. Der Generalanwalt des Gerichts, Niilo Jääskinen, zerpflückte am Donnerstag die Schweizer Argumente gegen die deutschen Anflug-Beschränkungen auf den Flughafen Zürich. In seinen Schlussanträgen schlug er dem Gericht außerdem vor, die Anfechtung der Schweiz zurückzuweisen und bestätigte damit die Entscheidung der vorherigen Instanz. Streitpunkt ist eine Verordnung, die im Jahr 2003 von Deutschland für den eigenen Luftraum in Kraft gesetzt wurde. Die Beschränkungen der sogenannten 220. Durchführungsverordnung sehen neben der Festlegung von bestimmten Mindestflughöhen vor, dass Anflüge über deutsches Gebiet nur zwischen 7.00 und 21.00 Uhr erfolgen dürfen, nachts gilt also ein Flugverbot. Die Schweiz hatte sich gegen die Entscheidung gewehrt, das Gericht der Europäischen Union wies die Klage im Jahr 2010 jedoch ab. So war das Nachbarland mit einer Anfechtung vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Das Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten. Die Klage an sich sei zwar zulässig, aber in der Sache unbegründet, hielt Jääskinen fest. Der Finne hat als Generalanwalt die Aufgabe, dem Gericht unabhängig Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Er kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen kein Verbot der Ausübung schweizerischer Verkehrsrechte im deutschen Luftraum beinhalten, sondern „nur eine Änderung der Flugwege vom und zum Flughafen Zürich verlangen“. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, dennoch folgt das Organ in den meisten Fällen der Argumentation. „Warum die Schweiz trotz der Staatsverhandlungen die Klage aufrecht erhalten hat, ist uns nicht bekannt“, wunderte sich unterdessen die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett (Grüne). Erst in der vergangenen Woche hatten der deutsche Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Schweizer Kollegin Doris Leuthard (CVP) einen neuen Kompromiss zum Fluglärmstreit unterzeichnet. Dieser muss aber noch vom National- und Ständerat in der Schweiz sowie dem Deutschen Bundestag ratifiziert werden. Doch auch dann kann der neue Vertrag noch nicht gänzlich umgesetzt werden: „Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags gilt, längstens bis zum Jahr 2020, immer noch die alte Durchführungsverordnung“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf dapd-Anfrage. Denn der neue Vertrag setze voraus, dass die Schweiz das Pistensystem in Zürich ausbaue, um den Flugverkehr künftig stärker in Ost-West-Richtung abwickeln zu können, sagte der Sprecher weiter. Deswegen, so vermutete er, gebe die Schweiz das so gut wie verlorene Gerichtsverfahren nicht auf. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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