Schröder warnt Gegner vor Klage gegen das Betreuungsgeld

Schröder warnt Gegner vor Klage gegen das Betreuungsgeld Berlin (dapd). Das Bundesfamilienministerium weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgesetz zurück. Das Ministerium habe das Gesetz ausführlich geprüft, sagte ein Sprecher von Ministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag in Berlin. Eine Befassung des Bundesrats sei demnach nicht notwendig. „Wir gehen davon aus, dass die Einwände in sich zusammenfallen.“ Aber auch in der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Familienministerium warnte jedoch, eine juristische Auseinandersetzung könnte Auswirkungen auch auf die Förderung des Kita-Ausbaus durch den Bund haben. „Wer Kita-Ausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen“, meinte Schröders Sprecher. Beim Kita-Ausbau sei man seinerzeit „bis an die Grenzen der Verfassung gegangen“, um eine Bundeszuständigkeit für die finanziellen Hilfen zu finden. Bei einer rechtlichen Prüfung des Betreuungsgelds würden nach seiner Einschätzung „Bundeshilfen insgesamt“ in den Blick genommen. „Da muss man immer schauen, dass man keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen auslöst“, sagte der Sprecher des Familienministeriums. Wenige Tage nach dem schwarz-gelben Kabinettsbeschluss äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liege nicht beim Bund, argumentierte sie, sondern bei den Ländern. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten sollen. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP-Politikerin Laurischk, die Vorsitzende des Familienausschusses ist, vertritt die Auffassung, dass das Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder fällt. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die Abgeordnete gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfuhr die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er habe zudem angekündigt, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten, berichtete das Blatt. Auch SPD-Vize Manuela Schwesig sagte demnach, ihre Partei wolle „das Betreuungsgeld stoppen“, sollte das Gesetz in der Länderkammer zustimmungspflichtig sein. Im Falle einer Klage vor dem Verfassungsgericht rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung in Karlsruhe standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Die Reform stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Familienexpertin Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ dapd (Politik/Politik) Schröder warnt Gegner vor Klage gegen das Betreuungsgeld Berlin (dapd). Das Bundesfamilienministerium weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgesetz zurück. Das Ministerium habe das Gesetz ausführlich geprüft, sagte ein Sprecher von Ministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag in Berlin. Eine Befassung des Bundesrats sei demnach nicht notwendig. „Wir gehen davon aus, dass die Einwände in sich zusammenfallen.“ Aber auch in der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Familienministerium warnte jedoch, eine juristische Auseinandersetzung könnte Auswirkungen auch auf die Förderung des Kita-Ausbaus durch den Bund haben. „Wer Kita-Ausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen“, meinte Schröders Sprecher. Beim Kita-Ausbau sei man seinerzeit „bis an die Grenzen der Verfassung gegangen“, um eine Bundeszuständigkeit für die finanziellen Hilfen zu finden. Bei einer rechtlichen Prüfung des Betreuungsgelds würden nach seiner Einschätzung „Bundeshilfen insgesamt“ in den Blick genommen. „Da muss man immer schauen, dass man keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen auslöst“, sagte der Sprecher des Familienministeriums. Wenige Tage nach dem schwarz-gelben Kabinettsbeschluss äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liege nicht beim Bund, argumentierte sie, sondern bei den Ländern. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten sollen. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP-Politikerin Laurischk, die Vorsitzende des Familienausschusses ist, vertritt die Auffassung, dass das Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder fällt. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die Abgeordnete gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfuhr die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er habe zudem angekündigt, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten, berichtete das Blatt. Auch SPD-Vize Manuela Schwesig sagte demnach, ihre Partei wolle „das Betreuungsgeld stoppen“, sollte das Gesetz in der Länderkammer zustimmungspflichtig sein. Im Falle einer Klage vor dem Verfassungsgericht rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung in Karlsruhe standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Die Reform stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Familienexpertin Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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