Schiedsgericht gibt Energieversorger EnBW nur teilweise recht

Schiedsgericht gibt Energieversorger EnBW nur teilweise recht Karlsruhe (dapd). Der Rechtsstreit mit dem russischen Geschäftsmann Andrej Bykow vor mehreren Schiedsgerichten ist für den Energieversorger EnBW wenig erfolgreich zu Ende gegangen. Ein Schiedsgericht in Zürich urteilte, dass die EnBW-Tochter Kernkraftwerk Obrigheim GmbH keinen Anspruch auf Rückzahlung von 46,5 Millionen Euro hat. Die Richter vertraten die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens einer zur Bykow-Gruppe gehörenden Gesellschaft in ausreichender Form erbracht wurden, wie EnBW am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Allerdings habe das Gericht die Vorwürfe von Bykow zurückgewiesen, wonach er von EnBW für Scheingeschäfte bezahlt worden sei. Der Streit zwischen dem drittgrößten deutschen Energieversorger und dem Russen schwelt schon länger. Insgesamt ging es um vier Verträge von EnBW mit Bykow-Firmen, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran, die Firmen hätten diese Leistungen aber nicht erbracht. Bykow sagt, er sei für Lobbyarbeiten bezahlt worden. In drei Verfahren zu den vier Verträgen erhielt EnBW nur einmal recht. Die Eurepa Suisse SA mit Sitz in Zürich wurde wegen Nichterfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Uran zur Zahlung von 24,5 Millionen Euro an EnBW verurteilt. In zwei anderen Fällen wiesen die Gerichte die Klagen von EnBW zurück, sahen allerdings auch Bykows Vorwurf eines Scheingeschäfts als nicht glaubwürdig an. Konzern verklagt vier Manager auf Schadenersatz Die Geschäfte beschäftigen jedoch andere Gerichte weiter. Denn in dem Zusammenhang verklagte der Konzern auch vier Manager auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen. Betroffen sind der frühere Technikvorstand Thomas Hartkopf, dessen Verfahren um 26 Millionen Euro am Dienstag am Landgericht Heidelberg begann, sowie die Atommanager Wolfgang Heni und Konrad Schauer. Auch bei ihnen geht es um Millionensummen. Verklagt wird auch Hans-Josef Zimmer, der zum 1. Januar 2012 erneut zum Technikvorstand berufen wurde, nachdem er den Posten bereits von 2007 bis 2010 bekleidet hatte. Das Verfahren gegen Zimmer soll im März im pfälzischen Landau beginnen. EnBW fordert von ihm rund 80 Millionen Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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