Notfallkoffer kann Existenzen schützen

Die Kreishandwerkerschaft hat eine elektronische Akte als betrieblichen Notfallkoffer erarbeitet, zum regeln betrieblicher und privater Belange.
Wie ein betrieblicher Notfallkoffer enthält die elektronische Akte alle wichtigen Daten für den Fall eines Falles. (Foto: Konermann Text & PR)

Kreis Steinfurt. Was geschieht eigentlich in einem Unternehmen, wenn der Inhaber von heute auf morgen ausfällt? Wer ist bevollmächtigt, mit Banken zu verhandeln? Was wird aus laufenden Aufträgen? Interessierte Gewerbetreibende haben ab sofort die Möglichkeit, sich umfassend für den Fall eines Falles zu wappnen. Denn die Kreishandwerkerschaft hat eine elektronische Akte als eine Art betrieblicher Notfallkoffer erarbeitet. Mit dessen Hilfe können Unternehmer betriebliche und private Belange regeln für den Fall, dass sie selbst einmal durch Unfall, Krankheit oder gar Tod ausfallen.

„Wer den Notfallkoffer nutzt, schützt sowohl seine Familie als auch seine Mitarbeiter und Geschäftspartner vor existenzgefährdenden Situationen und beweist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein“, sagt Frauke Kraus, zuständige Mitarbeiterin des KH Office-Service. „Es ist für alle Beteiligten eine große Erleichterung, wenn wichtige Informationen zur Firma hinterlegt sind.“ Ein weiterer Vorteil: Je verlässlicher ein Unternehmen auftreten kann, umso höher steigt es im Rating der Banken. „Mit einer vorausschauenden Planung verschaffen sich Betriebe Pluspunkte bei ihren Beratern und Geldgebern“, erläutert Frauke Kraus.

Der betriebliche Notfallkoffer ist als PDF-Dokument erstellt und kann ganz unkompliziert am PC ausgefüllt und geschützt gespeichert oder für das Bankschließfach ausgedruckt werden. Er beinhaltet zum Beispiel Vordrucke für grundlegende Regelungen, wie die betriebliche Nachfolge oder zu informierende Verantwortliche oder einen Maßnahmenplan zur Weiterführung des Betriebes. Außerdem gibt es einen Bereich für Verträge und Urkunden wie Handelsregisterauszüge oder Vertretungsvollmachten. Im Bereich Finanzen können Verantwortliche von Unternehmen Daten zu Immobilienfinanzierungen und Geschäftskonten sowie Bankschließfächern, Wertpapieren und dergleichen mehr hinterlegen.

Das Dokument umfasst insgesamt 70 Seiten, wobei jeder Nutzer individuell entscheiden kann, welche Informationen für ihn und sein Unternehmen von Belang sind. Frauke Kraus: „Zugegeben –es benötigt etwas Zeit, den Notfallkoffer zu bearbeiten. Aber wer diese einmalige Arbeit gewissenhaft erledigt, hat viele Dinge langfristig geregelt.“

Angefordert werden kann der Notfallkoffer bei der KH Service und Wirtschaftsgesellschaft mbH, Telefon 05971/ 4003-1290 oder per Mail unter frauke.kraus@kh-st-waf.de Innungsmitglieder erhalten den Notfallkoffer gegen eine geringe Schutzgebühr. Auch Nichtinnungsmitglieder können das Tool anfordern.

www.kh-st-waf.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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