Mehr Rechte für ledige Väter

Mehr Rechte für ledige Väter Berlin (dapd). Unterstützung für ledige Väter: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach diese Männer deutlich leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter des Kindes bekommen können. Künftig geht dies auch gegen den Willen der Frau. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Reform spiegele „ein neues gesellschaftliches Leitbild“ wider. Kritik kam sowohl aus der SPD als auch aus der CSU. Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entschieden werden. Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies nach dem Kabinettsbeschluss darauf, dass sich in den vergangenen Jahren „die Formen des Zusammenlebens von Familien“ rasant geändert hätten. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. „Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt“, sagte die FDP-Politikerin in Berlin. Ein Kind solle „nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben“. Die bayerische Justizministerin Kollegin Beate Merk zeigte sich unzufrieden. Die Mutter bekomme zu wenig Zeit für ihre Stellungnahme, sagte die Landesjustizministerin in München. Vorgesehen ist im Gesetz, dass die Frau nach der Geburt des Kindes mindestens sechs Wochen Zeit haben solle. Dies sei „ganz klar zu kurz“, sagte Merk. „Stattdessen sollte man sich zum Beispiel an den gesetzlichen Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht orientieren, die grundsätzlich acht Wochen betragen.“ Zudem kritisierte die stellvertretende CSU-Vorsitzende, dass keine Anhörung der Eltern vor Gericht vorgesehen ist, falls die Mutter nicht reagiert. „Nur im persönlichen Gespräch kann das Gericht doch feststellen, wie die tatsächlichen Umstände sind“, sagte sie. Die gleichen Punkte kritisierte die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht. Dass die Mutter binnen sechs Wochen reagieren müsse, sei „unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar“. Zudem sei es „ein Unding“, dass das Familiengericht ohne eine Anhörung der Eltern und des Jugendamts eine Entscheidung treffen solle, falls die Mutter nicht reagiert. Insgesamt sei die Neuregelung „zum Nachteil der betroffenen Kinder“, bilanzierte Lambrecht. (Informationen des Bundesjustizministeriums: http://url.dapd.de/NFy8pi ; der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TZrCie ) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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