Klage Brüssels gegen die Deutsche Bahn ist offenbar unzulässig

Klage Brüssels gegen die Deutsche Bahn ist offenbar unzulässig Luxemburg (dapd). Im Rechtsstreit mit der EU über die Trennung von Verkehr und Schiene bei der Deutschen Bahn steht die Bundesregierung vor einem Erfolg. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hält die Klage Brüssels für nicht zulässig, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag hervorgeht. Bei der Bahn sind zwar Betrieb und Netz getrennt. Allerdings ist die Deutsche Bahn Netz in die DB Holding integriert, der auch das Eisenbahnunternehmen angehört. Für die EU-Wettbewerbshüter ist damit die Unabhängigkeit beider Bereiche nicht ausreichend gesichert, sie werfen Berlin einen Verstoß gegen die entsprechende EU-Richtlinie vor. Generalanwalt Niilo Jääskinen sieht das anders: Es sei „gestattet“, Netzbetreiber und Verkehrsunternehmen in einer Holding zu integrieren, schrieb er. Die Richter des EuGH folgen in ihrem Urteil in den überwiegenden Fällen der Meinung des Generalanwaltes. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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