Kassen fordern Gefängnisstrafe für korrupte Ärzte

Kassen fordern Gefängnisstrafe für korrupte Ärzte Berlin (dapd). Die Krankenkassen und die Union fordern schärfere Strafen gegen korrupte Ärzte. Die Kassen brachten sogar Gefängnisstrafen für bestechliche Mediziner ins Gespräch. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will „zeitnah“ über weitere Maßnahmen entscheiden. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn forderte am Mittwoch die Ärztekammern zum Handeln auf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte aber, es gebe bereits strenge Anti-Korruptions-Regeln. Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, sagte der „Berliner Zeitung“: „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein – auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“ Der Spitzenverband der Krankenkassen hat nach Informationen des Blattes bereits einen konkreten Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Danach soll Korruption bei Ärzten mit Haftstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Gleichzeitig signalisierten die Bundesrichter aber, dass sie politischen Handlungsbedarf sehen. Bahr lässt auswerten – Spahn fordert Taten Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Bahr sagte, vor einer Entscheidung über weitere Maßnahmen müssten noch die Stellungnahmen von Kassen, Ärzten und Ländern ausgewertet werden, die das Ministerium nach dem Urteil angefordert hatte. Sie gehe aber davon aus, dass dies zeitnah geschehen werde. Offen ließ die Sprecherin, ob ein Straftatbestand zur Bestechlichkeit eingeführt werden soll. Das Sozialgesetzbuch V sowie die Berufsordnung der Ärzte enthielten bereits Regelungen. Der Sachverhalt müsse sorgfältig geprüft und mit dem Koalitionspartner CDU/CSU besprochen werden. Die Sprecherin betonte: „Die Bundesregierung ist gegen Korruption – auch im Gesundheitswesen, auch bei Ärzten.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird.“ Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. „So, wie es ist, kann es jedenfalls nicht bleiben“, meinte Spahn. Bislang droht Gefängnis bei Abrechnungsbetrug Auch nach der jetzigen Rechtslage dürften sich niedergelassene Ärzte nicht bestechen lassen, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler. „Das ärztliche Berufsrecht und auch das Sozialrecht enthalten eine Fülle von Anti-Korruptionsvorschriften.“ So dürften Ärzte für die Zuweisung von Patienten kein Geld verlangen. Auch die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie sei verboten. „Vertragsärzten, die gegen diese Vorgaben verstoßen, drohen Sanktionen bis hin zum Zulassungsentzug“, sagte Köhler. „In schweren Betrugsfällen, insbesondere bei Abrechnungsbetrug, kann nach dem Strafgesetzbuch eine mehrjährige Freiheitsstrafe die Folge sein.“ „Korruption kein wirkliches Problem“ Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dirk Heinrich, sagte: „Korruption ist kein wirkliches Problem innerhalb der Ärzteschaft. Diese Fälle müssen aber aufgedeckt und sanktioniert werden, um alle Redlichen und Ehrlichen zu schützen.“ Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie erklärte, sein Fachkreisekodex setze für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten hohe ethische Standards. Auch gebe es klare Sanktionsbefugnisse. Seit 2004 habe die Schiedsstelle bereits 340 Fälle geprüft. In mehr als 40 Prozent der Fälle sei eine Beanstandung erfolgt. Der mögliche Sanktionsrahmen reiche von Abmahnungen über Geldbußen zwischen 5.000 und 400.000 Euro und Namensnennungen bis hin zu öffentlichen Rügen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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